Home Presse Kfz-Versicherung von A bis Z

Kfz-Versicherung von A bis Z

Von der Allgefahrendeckung bis zum Zweitwagen: Das sollten Autofahrer über Versicherungen wissen.

23.04.2014

Auto und Verkehr

Die Wahl einer passenden Autoversicherung fällt vielen Kfz-Haltern oftmals schwer. Es gilt, bei den verschiedenen Klauseln und Fachwörtern den Überblick zu behalten, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrt-Versicherungen bei AXA, klärt über wichtige Begriffe auf.

Allgefahrendeckung. Wie der Name es verspricht: Enthält die Versicherung diese Klausel, ist der Autofahrer nicht nur gegen bestimmte, sondern grundsätzlich gegen alle Gefahren geschützt. Nur was ausdrücklich ausgeklammert wird, ist nicht versichert. Damit ist der Versicherungsschutz sogar noch weitreichender als bei einer gewöhnlichen Vollkaskoversicherung.
 
GAP-Deckung. Dieser Begriff ist auf das englische Wort für Lücke („gap“) zurückzuführen und bezeichnet bei geleasten Fahrzeugen einen zusätzlichen Schutz: Ohne GAP-Deckung übernimmt die Versicherung bei einem Totalschaden oder Diebstahl oft nur den Wiederbeschaffungswert des Autos. Ist die Restforderung der Leasinggesellschaft höher, muss die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden. Eine GAP-Deckung sorgt hier vor – sie übernimmt auch den noch ausstehenden Restbetrag. Einige Versicherer bieten diesen Schutz auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge an.
 
Internationale Versicherungskarte. Umgangssprachlich ist sie besser bekannt als „Grüne Karte“. Sie dient im Ausland als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Autofahrer die Grüne Karte übrigens nicht mehr mitführen: Hier gilt bereits das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Bei Fahrten in Länder außerhalb der EU sollten sich Autofahrer aber unbedingt vor Urlaubsantritt informieren.

Kaufwertentschädigung. In einigen Vollkaskoversicherungen ist eine sogenannte Kaufwertentschädigung enthalten. Das Besondere: Hat der Versicherungsnehmer bis zu 24 Monate nach dem Autokauf einen Totalschaden, ersetzt der Versicherer nicht nur den Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt, sondern den vollen Wiederbeschaffungswert zum Datum der Zulassung.
 
Mallorca-Police. Wer in den schönsten Tagen im Jahr ein Auto mietet, sollte über die Mallorca-Police Bescheid wissen. Sie ist in der Regel bereits in der heimischen Kfz-Versicherung enthalten und erhöht die mitunter geringeren Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland auf das deutsche Niveau. Weltenbummler sollten jedoch den Geltungsbereich prüfen: Oft ist die Mallorca-Police auf Europa begrenzt. Nur ausgewählte Versicherer bieten Komfortpolicen, mit denen nahezu weltweit Schutz besteht.

Neupreisentschädigung. Wer einen Neuwagen besitzt oder dessen Anschaffung plant, sollte sich mit der Neupreisentschädigung auseinandersetzen. Diese Vertragsoption trägt dem erheblichen Wertverlust eines Fahrzeuges in den ersten Monaten nach Kauf Rechnung und schützt vor erheblichen finanziellen Einbußen. Hat der Erstbesitzer einen Totalschaden, ersetzt der Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis des Fahrzeugs. Hinsichtlich der Dauer sind verschiedene Angebote auf dem Markt, Verbraucher sollten hier die Angebote vergleichen.
 
Ombudsmann. Der Ombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Versicherung zum Einsatz kommen kann. Vorausgesetzt, dem Versicherer wurde die Möglichkeit eingeräumt, seine Entscheidung zu überprüfen. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist für Fälle mit Schadensummen von bis zu 10.000 Euro nur für den Versicherer bindend.
 
Ruheversicherung. Cabrios und Wohnmobile sind meist nur im Sommer auf den Straßen unterwegs. Für Saisonfahrer bietet sich deshalb eine Ruheversicherung an. Wird ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt oder hat es ein Saisonkennzeichen, muss der Versicherungsnehmer für den Ruhezeitraum keinen Beitrag zahlen und profitiert weiterhin von einem Mindest-Versicherungsschutz – vorausgesetzt das Fahrzeug steht in einer privaten Garage oder einem abgeschlossenen Hof und wird nicht bewegt.
 
Werkstattbindung. Mit einer Werkstattbindung erfolgt die Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers. Dadurch wird jedoch der Kaskoschutz für den Versicherungsnehmer deutlich günstiger. Gleichzeitig profitieren Nutzer oftmals von wertvollen Zusatzdiensten wie einem Hol- und Bringservice des reparaturbedürftigen Fahrzeugs sowie der Bereitstellung eines Ersatzwagens.
 
Zweitwagen. Eine Zweitwagenversicherung ist oft mit der Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse verbunden und so auch mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt. Meist lohnt es sich beim Versicherer zu erfragen, welche Vorteile es hat, wenn mehrere Fahrzeuge beim selben Unternehmen versichert werden.
 

Rechtlicher Hinweis
Die Rechte an den auf dieser Seite bereitgestellten Bildern und Dokumenten stehen ausschließlich der AXA Konzern AG und der AXA Gruppe, Paris zu. AXA stellt dieses Bildmaterial ausschließlich Journalisten zur Verfügung. Die Verwendung ist auf redaktionelle Beiträge in deren deutschsprachigen Druckerzeugnissen oder in deren in Deutschland erstellten und betreuten Internetseiten beschränkt.

Auf einen Blick

Rechtlicher Hinweis
Die Rechte an den auf dieser Seite bereitgestellten Bildern und Dokumenten stehen ausschließlich der AXA Konzern AG und der AXA Gruppe, Paris zu. AXA stellt dieses Bildmaterial ausschließlich Journalisten zur Verfügung. Die Verwendung ist auf redaktionelle Beiträge in deren deutschsprachigen Druckerzeugnissen oder in deren in Deutschland erstellten und betreuten Internetseiten beschränkt.

Rechtlicher Hinweis
Die Rechte an den auf dieser Seite bereitgestellten Bildern und Dokumenten stehen ausschließlich der AXA Konzern AG und der AXA Gruppe, Paris zu. AXA stellt dieses Bildmaterial ausschließlich Journalisten zur Verfügung. Die Verwendung ist auf redaktionelle Beiträge in deren deutschsprachigen Druckerzeugnissen oder in deren in Deutschland erstellten und betreuten Internetseiten beschränkt.

Pressekontakt

AXA Konzern AG
 
 medien@axa.de

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.AXA Konzern AG" Rufen Sie uns an
0221 148 - 24113
"
medien@axa.de

Alle Ansprechparter für Journalisten

Zur Übersicht

Sie haben Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.Zum Kundenservice

Aktuelle Pressemitteilungen

Wir informieren Sie gerne über aktuelle Pressemitteilungen.Jetzt abonnieren

AXA in den sozialen Medien

Folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen:AXA Deutschland:AXA Innovation Campus:AXA Kindersicherheitsinitiative:AXA Pflegewelt: