Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, mit der Sie sich als privater Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen Dritter absichern.
Denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist jeder dazu verpflichtet Schadensersatz zu leisten, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.“ Insbesondere wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, aber auch bei Sachschäden können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Und die Haftung von Privatpersonen ist nach deutschem Recht grundsätzlich unbegrenzt. Damit eine kleine Unachtsamkeit im Alltag für Sie nicht gleich den finanziellen Ruin bedeuten muss, benötigen Sie also eine private Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflicht kommt für die Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitversicherten verursacht haben. Zudem ist sie auch eine Art Rechtsschutzversicherung. Denn sie prüft, ob die an Sie gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt gerechtfertigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.