Fragen und Antworten zur Schadenmeldung
Wie kann ich einen Schaden melden?
Sie können den Schaden online, per Telefon unter 0800 2920333, über Ihren persönlichen Betreuer vor Ort oder formlos per Post (Anschrift s. Versicherungsschein) melden. Zur Meldung von Glasschäden an Ihrem Fahrzeug steht Ihnen zudem unsere kostenlose Glasschadenhotline unter 0800 3050501 zur Verfügung.
Was muss ich im Schadenfall alles angeben?
Je mehr desto besser, damit wir so schnell wie möglich den Schaden abwickeln können. Geben Sie mindestens Ihre persönlichen Daten und den Schadentag an sowie was beschädigt wurde und wodurch. Hilfe bietet dabei auch unser Online-Schadenformular.
Welche Nachweise/Unterlagen muss ich meiner Versicherung zusenden?
Liegen Ihnen Bilder und Skizzen vor? Haben Sie die Namen der Zeugen notiert? Übersenden Sie uns einfach alles, was Sie haben. Wir kümmern uns dann um den Rest.
Kann ich jederzeit bei AXA anrufen, um meinen Schaden zu melden?
Ja, Sie können rund um die Uhr anrufen. Sie erreichen uns aus dem Inland unter der Telefonnummer 0800 2920333 sowie aus dem Ausland unter +49 (0)221 148-35803. Außerdem können Sie hier im Internet den Schaden melden.
Ich habe eine E-Mail mit dem Betreff „Verfolgen Sie Ihren Bearbeitungsstatus online“ erhalten. Ist diese von Ihnen?
Kunden und Anspruchsteller möchten im Falle eines Schadens so schnell wie möglich wissen, was der Versicherer bereits veranlasst hat. Wer bei uns einen Kfz- oder Sachschaden meldet, kann sich jederzeit online über den aktuellen Stand informieren. In Echtzeit geben wir einen Einblick in die Schadenbearbeitung. Unsere weitere Kommunikation zum Schadenfall erfolgt mit Ihnen wie gewohnt telefonisch oder schriftlich.
Fragen und Antworten zur Schadenmeldung
Mir ist nach der Schadenmeldung noch ein Detail zum Unfallhergang eingefallen. Was muss ich tun?
Reichen Sie einfach alle zusätzlichen Details oder weitere Informationen zur Schadenmeldung nach.
Muss ich nach der Schadenmeldung aktiv werden?
Nein, den Rest übernehmen wir. Wir kümmern uns um die zügige Schadenbearbeitung. Sollte noch etwas fehlen, würden wir uns noch einmal bei Ihnen melden.
Werde ich über den Stand der Bearbeitung benachrichtigt?
Liegen alle Unterlagen vor, kann der Schaden in der Regel zügig bearbeitet werden, und Sie erhalten direkt zur Schadenregulierung eine Nachricht. Fehlen noch Unterlagen, geben wir Ihnen selbstverständlich kurz Bescheid. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wann kann ich Reparaturen vornehmen lassen?
Nehmen Sie immer zuerst Kontakt mit AXA auf. Gemeinsam klären wir dann das weitere Vorgehen zur unkomplizierten Abwicklung des Schadens. Bei Kfz-Schäden können Sie sich darüber hinaus an eine der vielen Kfz-Partnerwerkstätten wenden.
Fragen und Antworten Rund um Ihren Kfz-Schaden
Ich habe einen Glasschaden an meinem Fahrzeug. Was ist zu tun?
Wir empfehlen Ihnen, zur Behebung von Glasschäden einen unserer Autoglaspartner zu nutzen. Dazu müssen Sie lediglich unsere kostenfreie Hotline für Glasschäden und Premium-Schutz 0800 3050501 wählen, um sich den nächstgelegenen Partner nennen zu lassen und direkt einen Termin zu vereinbaren.
Mir ist jemand ins Auto gefahren und die Polizei hat gesagt, ich müsse den Schaden meiner Versicherung melden.
Falsch. Die eigene Versicherung kann nur behilflich sein, wenn es sich um einen Kasko-Schaden handelt oder der Unfall vom Kunden verursacht wurde. Bei Fremdverschulden kann die Versicherung des Gegners über den Zentralruf der Autoversicherer (0180 25026) ermittelt werden. Die Ansprüche müssen dann dort geltend gemacht werden.
Ich hatte einen Autounfall. Was muss ich denn nun tun?
Am besten wenden Sie sich an unsere Schadenabteilung, damit wir mit Ihnen die einfachste Abwicklung des Schadens besprechen können – z. B. die Reparatur über einer unserer Partnerwerkstätten. Bei eigener Werkstattwahl benötigen wir u. a. Bilder vom Schaden sowie Kostenvoranschläge. Übersenden Sie uns außerdem die Daten Ihres Fahrzeugs und das polizeiliche Aktenzeichen der Unfallaufnahme, sofern vorhanden.
Schickt AXA immer einen Gutachter?
Das hängt vom Schadenbild und Umfang ab; wir klären zunächst einmal die Details des Schadens. Lediglich beim Kaskoschadenfall ist es wichtig, dass ein durch AXA beauftragter Sachverständiger den Schaden begutachtet.
Fragen und Antworten Rund um Ihren Kfz-Schaden
Soll ich auch die Kontaktinformationen von Unfallzeugen melden?
Ja. Falls Sie Name und Anschrift der Unfallzeugen notiert haben, geben Sie dies bitte an uns weiter.
Kann ich dem Unfallgegner vorab eine Zusage geben?
Nein. Geben Sie vorab nie eine Zusage bzw. ein Schuldbekenntnis ab. Die Schuldfrage muss erst noch geklärt werden.
Verfügt AXA über Partnerwerkstätten?
Ja, weitere Informationen finden Sie dazu unter AXA Servicepartner.
Muss ich den Schaden in einer Partnerwerkstatt beheben lassen?
Die Partnerwerkstätten von AXA bieten Ihnen viele Vorteile, die jeder Versicherter nutzen kann. Verpflichtet, den Schaden dort regulieren zu lassen, sind aber nur Versicherte, die einen entsprechenden Baustein in ihrem Vertrag eingeschlossen haben.
Geht die Rechnung von der Werkstatt automatisch an AXA?
Haben Sie in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterzeichnet, wird die Rechnung von dort direkt an AXA weitergeleitet.
Fallen für mich weitere Kosten in einer Partnerwerkstatt von AXA an, wenn ich diese nutze?
Für die Reparatur in einer Kfz-Partnerwerkstatt von AXA gilt: Sie zahlen dort nur Ihre Selbstbeteiligung; denn mit der weiteren Abrechnung haben Sie nichts zu tun. Das übernimmt AXA für Sie.
Fragen und Antworten rund um Ihren Haftpflicht-Schaden
Ich habe einen anderen geschädigt. Was muss ich beachten?
Informieren Sie als Erstes AXA und machen Sie eine Schadenmeldung. Schildern Sie dazu den genauen Schadenhergang, nennen Sie Namen und Anschrift des Geschädigten sowie evtl. Zeugen und übermitteln Sie ggf. Fotos des beschädigten Gegenstands. Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen, teilen Sie uns bitte das polizeiliche Aktenzeichen und die zuständige Behörde mit. Senden Sie uns außerdem vorliegende und eingehende Schriftstücke und Belege, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen, immer umgehend zu.
Soll ich vorab Zahlungen für den Schaden leisten?
Nein. Bei Vorleistungen besteht für Sie die Gefahr sogenannter Überzahlungen, die durch AXA nicht übernommen werden können. Nehmen Sie also immer erst Rücksprache mit uns. AXA prüft im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages dann die Frage, ob und wie viel zu zahlen ist. Wenn Zahlungen zu leisten sind, erfolgen diese in der Regel von AXA direkt an den Geschädigten. Sie als Versicherter müssen daher nicht in Vorleistung gehen.
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten. Was muss ich als Nächstes tun?
Wenn Sie einen durch den Geschädigten veranlassten gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, legen Sie dagegen bitte unverzüglich Widerspruch ein und rufen Sie AXA an. Im Falle einer Klageschrift, die Ihnen zugeht, rufen Sie uns ebenfalls bitte sofort an. Besteht Versicherungsschutz, wählt AXA für Sie einen Anwalt aus und übernimmt auch die Anwaltskosten für Sie.
Fragen und Antworten Rund um Ihren Haftpflicht-Schaden
Was muss ich tun, wenn ich durch einen AXA-Versicherten geschädigt wurde?
Grundsätzlich ist es so, dass der Versicherte den Schaden bei AXA melden muss. Sollten Sie nach einem Schadenfall aber weder vom Schädiger noch von AXA eine Information erhalten, können Sie den Schaden auch selbst bei AXA melden.
Schildern Sie dazu den genauen Schadenhergang. Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen, teilen Sie uns bitte das polizeiliche Aktenzeichen und die zuständige Behörde mit. AXA nimmt in diesen Fällen mit dem Versicherungsnehmer Kontakt auf, klärt den Sachverhalt und meldet sich wieder bei Ihnen. Wichtig: Schmeißen Sie einen beschädigten Gegenstand nicht weg, sondern bewahren Sie ihn bis zum Abschluss des Schadenfalls auf.
Ich wurde geschädigt. Kann ich die Reparatur sofort veranlassen?
Bitte setzen Sie sich, bevor Sie die Reparatur veranlassen, mit der Versicherung des Schädigers in Verbindung.