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Facebook im Job

Lass keinen Karriere-Killer draus werden​

„Mein Chef, Herr XY, ist echt das Letzte“ – das kann arbeitsrechtliche Folgen für dich haben. Welche Probleme du durch den gedankenlosen Umgang mit sozialen Netzwerken bekommen kannst, erfährst du von AXA startklar!

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Facebook & Co. während der Arbeitszeit?

Ganz klar: Wenn du dich während der Arbeitszeit privat in sozialen Netzwerken vergnügst, dann riskierst du eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses – vor allem, wenn im Arbeitsvertrag die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit untersagt ist.

Wer sieht meine Beiträge?

Absolute No-Go's in sozialen Netzwerken

Würdest du deinem Chef ins Gesicht sagen, was du wirklich von ihm hältst, oder mit einem Plakat durch die Straßen laufen, auf dem Geschäftsgeheimnisse stehen? Mit Sicherheit nicht – aber genau das machst du im Netz, wenn du interne Informationen des Unternehmens postest oder über Kollegen oder Vorgesetze lästerst. Auch ausgelassene Partyfotos haben im Internet nichts zu suchen!

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Diese sind oft noch nach Jahren auffindbar und werfen kein positives Licht auf dich. Stell dir vor, dass du im nächsten Bewerbungsgespräch darauf angesprochen wirst – sicher kein Wunschszenario. Halte dich einfach an die Regel, dass du in sozialen Netzwerken nichts machen solltest, was du im ‚wahren’ Leben nicht machen würdest. Dann kann eigentlich nicht viel passieren.

Rechtliche Folgen

Die Konsequenzen

Beleidigende Äußerungen über Kollegen oder Vorgesetze auf der Pinwand haben schon so manchen in Schwierigkeiten gebracht – bis hin zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die die Landesarbeitsgerichte in den meisten Fällen auch für rechtmäßig halten. Selbst mit einem vertrauten Kollegen sollte man besser nicht negativ über den Arbeitgeber via Facebook kommunizieren. Man weiß nie, ob der Meinungsaustausch nicht ungewollt in die Hände des Chefs fällt. Auch das Offenlegen von betriebsinternen Informationen – und wenn es nur das Gehalt eines Mitarbeiters ist – verletzt die Verschwiegenheitspflicht und kann zur Kündigung führen.

Viele Unternehmen haben eigene „Social Media Guidelines“ – solltest du die deiner Firma noch nicht kennen, wirf einfach mal einen Blick hinein.

Rechtliche Hinweise
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