Home Crashkurs Einkommensteuererklärung Teil 2: So geht´s!
startklar - KeyVisual Crashkurs Einkommensteuererklärung Teil 2: So geht´s! | AXA

Crashkurs Einkommensteuererklärung Teil 2

So geht´s!

Werbungskosten? Sonderausgaben? Pendlerpauschale? Freibetrag? WTF??? Bei diesem Fachchinesisch steht man auf den ersten Blick ganz schön auf dem Schlauch. Aber das meiste ist bei genauerer Betrachtung und mit unseren Erklärungen gar nicht so wild. Dich haben die Argumente im 1. Teil überzeugt, dass du dir ein wenig Zeit für deine Steuererklärung nimmst? Dann bringen wir jetzt deine Steuererklärung ins Rollen...

So bereitest du dich auf deine Steuererklärung vor

startklar - Crashkurs Einkommensteuererklärung Teil 2: So geht´s! | AXA

Drei Wege führen ans Ziel:

1. Entweder, du holst dir die Formulare zur Steuererklärung in gedruckter Form beim zuständigen Finanzamt, füllst sie ganz „Old School“ mit einem Stift aus, bringst sie persönlich ins Finanzamt oder sendest sie mit der Post zurück. Vordrucke findest du auch auf der Internet-Seite des Bundesfinanzministeriums für Finanzen zum Download.

2. Wenn du sowieso oft vor dem PC hockst, kannst du deine Steuererklärung – online und kostenlos – über das Internetportal der deutschen Finanzverwaltung „ElsterOnline“ ausfüllen und einreichen. Dort erhältst du auch Hilfe und Anleitungen, die dir das Ausfüllen erleichtern. „ElsterFormular“ steht dir als Programm zum Download bereit – dann kannst du auch Offline alles ausfüllen und später an das Finanzamt übermitteln.

Um Elster nutzen zu können, musst du dich registrieren – die Zugangsdaten werden dir per Post zugestellt. Natürlich gibt es auch Softwareprogramme, mit denen du deine Steuer erledigen kannst – diese sind aber in der Regel leider nicht kostenlos.

3. Und zuletzt noch die Möglichkeit für alle, die die Arbeit lieber an den Profi abgeben: Suche dir einen Steuerberater und lasse ihn alles für dich erledigen. Vorteil dabei ist, dass er eventuell weitere Steuerspar-Möglichkeiten findet – auf der anderen Seite musst du ihn bezahlen, und das meist nicht zu knapp ...

Stufe 2: Unterlagen suchen und bereithalten

Du sollst deine Unterlagen griffbereit haben

Tja, auch das Finanzamt glaubt natürlich nicht immer alles, ohne dafür Beweise zu sehen. Deshalb solltest du alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge über das Jahr sammeln und aufbewahren. Im Rahmen der Steuererklärung verlangt das Finanzamt in der Regel keine Belege – hat das Finanzamt aber Zweifel an dem einen oder anderen Absetzposten, dann wird sie die Belege von dir einfordern – du solltest also unbedingt all das auch wirklich griffbereit haben, was du zur Minderung deiner Steuer als Ausgaben angibst.

Ebenso benötigst du auf alle Fälle die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers, aus der du deinen Jahreslohn sowie die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entnehmen kannst.

Und auch ohne deine ganz persönliche „Steuer-ID“ ist eine Bearbeitung deines Antrags nicht möglich. Diese Nummer hast du irgendwann einmal zugewiesen bekommen – solltest du das Schreiben verloren haben, hilft dir dein Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Meistens steht sie aber auch auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers.

Stufe 3: Diese Aufwendungen und Ausgaben senken deine Steuer

Generell gibt es drei Kategorien von Kosten, die deinen Steueraufwand senken: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Was heißt das konkret?

Zu den Werbungskosten zählen​

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,30 € pro Entfernungskilometer)
  • Beruflich genutzte Arbeitsmittel (PC, Schreibtisch, Stuhl, Fachliteratur etc.)
  • Häusliches Arbeitszimmer (nur abzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – maximaler Absetzbetrag 1.250 € im Jahr)
  • Kosten für berufliche Fortbildung und Praktika (nach der ersten Berufsausbildung im Rahmen von Fortbildungen ohne Beschränkung)
  • Beruflich veranlasste Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und sonstige Reisenebenkosten – z. B. bei Einsatz auf wechselnden Baustellen oder bei Seminaren, Kursen oder Lehrgängen)
  • Berufskleidung und Reinigung (nur typische Berufskleidung – z. B. Arztmantel)
  • Umzugskosten (nur bei beruflicher Veranlassung sind Maklergebühren, Möbeltransport oder Kosten für die Wohnungssuche uneingeschränkt abzugsfähig. Sonstige Umzugskosten sind mit einer Pauschale von 730 € beschränkt)
  • Mehraufwand für doppelte Haushaltsführung (Mehrkosten für Verpflegung, Kosten für wöchentliche Heimfahrten, Umzugskosten und Aufwendungen für die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen im Rahmen ortsüblicher Mieten)
  • Kosten für Stellensuche und Bewerbungsgespräche (Stellenanzeigen, Zeitungen, Bewerbungsmappe, Kopien, Kosten für Vorstellungsgespräche etc.)

Werbungskosten sind nur soweit abzugsfähig, wie sie nicht von deinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.

startklar - Crashkurs Einkommensteuererklärung Teil 2: So geht´s! | AXA

Zu den Sonderausgaben zählen

  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner
  • Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Rürup-Renten, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und ggf. private Lebensversicherung, Riester-Rente)
  • Kinderbetreuungskosten
  • Berufsausbildungskosten (bis zu 6.000 € jährlich fürs Erststudium oder erstmalige Berufsausbildung)
  • gezahlte Kirchensteuer (Ausnahme: Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer)
  • Spenden (bis 200 € genügt eine Kopie deines Kontoauszugs)

Außergewöhnliche Belastungen

Darunter fallen vor allem Aufwendungen für ärztliche Behandlungen, Hilfsmittel zur Linderung einer Krankheit (soweit die gesetzliche bzw. private Krankenkasse die Ausgaben nicht übernimmt), notwendige Mehraufwendungen von behinderten Menschen oder Ersatzbeschaffungen nach Naturkatastrophen.

Stufe 4: Formulare von der Wiege bis zur Bahre

Die neun Anlagen

Jetzt kommen wir zum Ausfüllen der Anträge. Folgende Vordrucke musst du ausfüllen – egal ob handschriftlich oder Online. Grundlegend ist der vierseitige sogenannte „Mantelbogen“ – dort sind die persönlichen Daten einzutragen, dein ausgeübter Beruf, deine Steuer-ID und deine Bankverbindung. Keine Angst – das meiste erklärt sich von selbst, auch wenn es auf den ersten Blick verwirrend aussieht. Darüber hinaus gibt es noch folgende NEUN weitere Anlagen – aber auch hier Ruhe bewahren, denn die benötigst du nur bei Bedarf. Wenn du sie nicht benötigst, brauchst du sie auch nicht auszufüllen:

  • Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
  • Anlage Kind (für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern)
  • Anlage KAP (diese ist nur Pflicht, wenn du Kapitaleinkünfte hast)
  • Anlage R (Renteneinkünfte)
  • Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage AV (für Altersvorsorgebeiträge/ Riester-Rente)
  • Anlage G (Gewerbeeinkünfte)
  • Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
  • Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
  • Anlage SO (sonstige Einkünfte – z. B. bei privaten Grundstücksveräußerungen oder Unterhaltsleistungen)

Stufe 5: Freibeträge eintragen lassen

Die Freibeträge​

Es gibt noch einen eleganten Weg, gleich automatisch Monat für Monat mehr Netto vom Brutto zu bekommen: Mit sogenannten Freibeträgen, die du beim Finanzamt beantragen musst, kannst du bestimmte Abzüge, anstatt sie erst im Jahr darauf rückwirkend geltend machen zu müssen, bereits im Vorfeld anmelden. Dadurch werden dir dann künftig automatisch weniger Steuern pro Monat von deinem Bruttolohn abgezogen – eine vorgezogene Veranlagung sozusagen.

Bei diesem Punkt lohnt es sich jedoch, auf den Steuerbescheid zu warten, sollte es sich bei dir um deinen ersten handeln. Denn erst aufgrund dieses Bescheids kannst du abschätzen, ob das Beantragen von Freibeträgen in deinem Fall überhaupt sinnvoll ist. Werden nämlich zu hohe Freibeträge angesetzt, könnte dir im Jahr darauf statt einer Rückerstattung eine Nachzahlung blühen! Ein weiterer Punkt: Sobald du eingetragene Freibeträge hast, bist du verpflichtet, schon im Jahr darauf deine Steuererklärung abgeben.

Du kannst Freibeträge beantragen z. B. für Werbungskosten (soweit sie 1.000 € übersteigen), Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sowie Ausbildungsfreibetrag, Unterhaltskosten oder bei Behinderung.

Und der einfachste Weg ist nicht unbedingt der beste ...

Seit 2013 gibt es die Möglichkeit einer vorausgefüllten Steuererklärung. Diese minimiert aber lediglich den bürokratischen Aufwand für das Finanzamt. Denn in der vorausgefüllten Steuererklärung fehlen die wichtigsten steuersparenden Einträge und somit die besten Möglichkeiten für dich, Steuern zu sparen – also besser Finger weg davon...

Wir wünschen dir ein reibungsloses Gelingen und viel Erfolg beim Zurückholen deiner zu viel bezahlten Steuern!

Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.