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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Das musst du wissen

Bei den Themen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit geht es darum, durch entsprechende Arbeitsbedingungen sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Soweit hört sich das noch einfach an, aber das ist ja leider nur selten das Ziel deutscher Gesetze. Denn konkret regeln diesen Punkt eigentlich drei Gesetze… mindestens drei.
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Schutz vor Personenschäden

Die Arbeitssicherheit strebt einen gefahrenfreien Zustand bei der Berufsausübung an: Also den Schutz vor Personenschäden als Folge von Verletzungen, Unfällen, Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit. Die Arbeitssicherheit ist dabei ein wesentlicher Teil des noch umfassenderen Arbeitsschutzes, der darüber hinaus auch noch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und den Schutz vor schädigenden Belastungen (Fehlbelastungen) fordert.
Daher lautet der vollständige Titel des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) auch „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Das Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) wiederum regelt, dass der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat, die ihn bei diesem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen sollen

Die Neufassung

Nicht durcheinander bringen lassen…

Um es ein wenig komplizierter zu machen: Die Bundesregierung hat im August 2014 eine Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen (BetrSichV). Dies ist mit vollständigem Titel die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.“
Ziele der Neufassung, die Anfang 2015 in Kraft treten soll, sind:
  • ein verbesserter Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln,
  • ein  verbesserter Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen,
  • die Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen,
  • die Verbesserung des Arbeitsschutzes allgemein.
Außerdem setzt die Neufassung auch einen Schwerpunkt auf eine Verbesserung bei Unfallrisiken, dazu zählen die Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Manipulationen. Zudem soll die Verordnung erstmalig – und das ist besonders interessant – auch konkretere Angaben zur altersgerechten Gestaltung und zu ergonomischen sowie psychischen Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln enthalten.

Die Vorteile

Was hast du als Arbeitnehmer davon?

Das Gesetzbündel nimmt die Arbeitgeber und Unternehmer in die Pflicht - egal welcher Größenordnung -, den Mitarbeitern sichere und „gesunde“ Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Jeder Unternehmer muss dabei für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes sorgen. Neu hinzu kommt der Fokus auf altersgerechte Arbeitsplätze, Ergonomie und – ganz wichtig in der heutigen Zeit mit vermehrtem Stress und arbeitsbedingten Burnouts – die Verminderung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
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Die Gesetze machen somit den Arbeitgeber für die Durchführung aller Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verantwortlich. Somit sollst   du vor allen denkbaren nachteiligen Auswirkungen bei deiner Berufsausübung geschützt werden.

Was hat der Arbeitgeber davon?

Außer Spesen nichts gewesen? Mit Nichten: Vermehrte Unfälle und Erkrankungen führen zu hohen Fehlzeiten, Betriebsstörungen, Qualitätsverlusten sowie Verlust des Ansehens des Unternehmens und damit zu unnötigen Mehrkosten. Mit einem Bruchteil der Ausgaben lassen sich diese Störungen vermeiden und zugleich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessern. Die meisten Unternehmen handeln auch entsprechend dieser Win-Win-Logik.
Übrigens: Die Mitarbeiter haben laut Arbeitsschutzgesetz das Recht und die Pflicht, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz zu unterstützen. Der erste Gang sollte in solchen Fällen aber zuerst zum Arbeitsschutzausschuss des Unternehmens (wenn über 20 Mitarbeiter), zum Sicherheitsbeauftragten, zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder zum Betriebsrat führen.
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Ein vollständiges Verzeichnis der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes findest du bei der European Agency for Safety and Health at Work (es sind derzeit 85).

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