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Die Bezahlung im Praktikum

Wer kann davon leben?

Bezahlung im Praktikum

In der aktuellen Diskussion um den gesetzlich geregelten Mindestlohn in Deutschland spielen auch Praktikanten eine Rolle. SPD und Union fordern einen Mindestlohn für Praktikanten mit abgeschlossener Ausbildung – die Sozialpartner lehnen dies ab. Aber sind wir überhaupt schon so weit, über einen Mindestlohn zu diskutieren, wenn ein Praktikum häufig überhaupt nicht bezahlt wird? Laut dem Praktikantenreport 2012 erhalten über 40% der Praktikanten überhaupt keine Vergütung.

Die Rechtslage zur Praktikumsvergütung ist eindeutig – oder doch nicht?

Im Rahmen von Pflichtpraktika – die im Rahmen des Lehr- bzw. Studienplans vorgeschrieben sind und absolviert werden müssen – ist ein Praktikant aus rechtlicher Sicht kein Arbeitnehmer und hat daher keinen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung. Erhält der Praktikant hierfür eine Bezahlung, dann ist das eine freiwillige Leistung des Praktikumsgebers.

Bei einem freiwilligen Praktikum sieht das anders aus, denn hier kommt das Berufsbildungsgesetz zur Anwendung. Demnach verpflichtet sich der Praktikumsgeber, dem Praktikanten eine Vergütung zu zahlen, die einem Ausbildungsgehalt entspricht. Im Jahr 2013 lag das Durchschnittsgehalt eines Auszubildenden, laut Bundesinstitut für Berufsbildung, bei 767 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 708 Euro in Ostdeutschland.

Aber es gibt auch Grauzonen: So bezahlen beispielsweise viele Bundesministerien in Berlin ihren Praktikanten gar nichts, obwohl sie sich selbst in der Öffentlichkeit für eine faire Bezahlung bei Unternehmen stark machen. Es besteht nämlich laut Berufsbildungsgesetz kein Anspruch auf Vergütung, wenn der Praktikant zum Beispiel einen sehr kurzen Aufenthalt im Betrieb hat ("Schnupperpraktikum"/weniger als ein Monat), oder er nicht in den Arbeitsprozess eingebunden ist und somit keinen verwertbaren Beitrag leistet - was natürlich eine Frage der Auslegung ist. Erste Anlaufstellen sind hier für die der Betriebsrat des Unternehmens oder die zuständige Gewerkschaft. (Vergütungsansprüche können innerhalb von drei Jahren rückwirkend eingeklagt werden.)

Welche Vergütung kannst du erwarten?

Im Gesetz heißt es so schön, dass der Praktikant (bei freiwilligen Praktika) einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat. Aber was ist angemessen? Maßgeblich für die Höhe des Lohns ist zuerst einmal die Studienrichtung. In der Regel werden Praktika in Geistes- oder Kulturwissenschaften (zum Beispiel im Gesundheitsbereich, Öffentlichen Dienst oder Bildungsbereich) schlecht bezahlt. In wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen (zum Beispiel in Unternehmensberatungen oder der Konsumgüterindustrie) ist der Lohn höher. Darüber hinaus spielt auch die Anzahl der Arbeitsstunden, der Tätigkeitsbereich und die Qualifikation des Praktikanten eine Rolle.

Die Bandbreite der Praktikumsvergütung liegt in Deutschland von ca. 400 Euro bis zu 1.200 Euro im Monat. Selbst Beträge von 1.500 Euro für Werkstudenten und sogar bis zu 2.000 Euro bei Doktoranden sind möglich. Nicht in allen Unternehmen gibt es festgesetzte Beträge, somit sind auch Gehaltsverhandlungen möglich. Aber übertreiben sollte man es als Praktikant mit seinen Forderungen nicht, denn bei einem Praktikum steht das Lernen im Vordergrund, das Knüpfen von wichtigen Verbindungen zu dem möglichen Arbeitgeber nach dem Studium sowie der Aufbau eines berufsspezifischen Netzwerkes – und nicht in erster Linie die Bezahlung.

Tipp: Gut gerüstet praktiziert es sich besser

Am besten, du machst dich im Vorfeld auf Jobbörsen im Internet oder auf dem Stellenmarkt schlau, was dich in deinem Praktikum finanziell erwartet.

Ein guter Leitfaden für Praktika - in dem auch die Bezahlung beschrieben ist - findest du auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Download. 

Bewertungen von Unternehmen und Erfahrungsberichte von Praktikanten kann man beispielsweise auf www.meinchef.de oder www.jobvoting.de nachlesen.

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