Home im Beruf Gekündigt in der Probezeit: Bloß nicht den Mut verlieren
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Gekündigt in der Probezeit:

Bloß nicht den Mut verlieren

Kündigung

Zwischen dem Bildungsabschluss und der ersten Anstellung liegen oft Monate, nicht selten suchen Absolventen sogar bis zu einem Jahr nach einem Arbeitsplatz. Viele davon trennen sich dafür von ihrer gewohnten Umgebung und ihren Freunden - weil sie für den ersten richtigen Job in eine andere Stadt ziehen. Umso ärgerlicher also, wenn Berufseinsteiger noch in der Probezeit von ihrem Chef hören: „Wir müssen uns von Ihnen verabschieden.“

Nur relativ sicher

Wer noch in der Probezeit ist, sollte sich vor Augen führen: Der eigene Bürostuhl ist ein Schleudersitz. Innerhalb dieser Zeit, in der Regel sechs Monate, kann der Arbeitsvertrag jederzeit gekündigt werden – vom Arbeitgeber wie vom Arbeitnehmer. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, sofern kein Tarifvertrag mit anderen Vorschriften gültig ist. Per Individualregelung im Arbeitsvertrag lässt sich diese Frist verlängern – aber nie verkürzen. Zwar muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten, wer aber davon betroffen ist, sollte dennoch um ein Abschluss-Gespräch mit seinem Vorgesetzten bitten. Was hat man gut gemacht? Was nicht so sehr? Woran ist es letztendlich gescheitert? Nur, wer das in Erfahrung bringt, lernt aus dem bitteren Erlebnis.

Lag es an mir?

Nicht immer ist der Angestellte daran schuld, wenn die erste feste Beziehung zu einem Arbeitgeber nach einer kurzen Liaison beendet ist. Manchmal stehen betriebliche Gründe dahinter: Die Firma hat ihren Personalbedarf falsch eingeschätzt, sie gerät in wirtschaftliche Schieflage und muss deshalb sparen oder ist von einer Neuorganisation betroffen, die zuvor geschmiedete Pläne auf den Kopf stellt. In diesen Fällen hat sich der Betroffene nichts vorzuwerfen. Auch persönliche Gründe können zum Aus führen: Die Chemie zwischen Neueinsteiger und Team hat vielleicht nicht gepasst, der Chef kam nicht mit einem zurecht. Natürlich muss und kann man nicht zum neuen besten Freund aller Kollegen werden. In der Probezeit reichen solche weichen Faktoren aber für eine Kündigung aus. Ziemlich klar liegt der Fall bei fachlichen Gründen: Der Kandidat hat die Prüfung nicht bestanden. Man hat mehr von ihm erwartet, diesen Erwartungen ist er nicht gerecht geworden.

Aus Erfahrung wird man klug

Insbesondere bei einer Kündigung aus persönlichen und fachlichen Gründen lohnt es sich, genau hinzuhören, damit man kein zweites Mal in die Falle tappt. Mit welchem Verhalten war man angeeckt? Wo ist einem die Unternehmenskultur fremd geblieben? Wo besteht Nachholbedarf bei Fachwissen und Soft Skills? Daraus lassen sich Lehren ziehen für die anstehende Bewerbungsphase. Wer sich untalentiert im Vertrieb gezeigt hat, sollte sich besser nicht um eine neue Stelle als Verkäufer bemühen; wer Autoritäten hasst, ignoriert die Anzeige, in der eine neue rechte Hand für den Hauptabteilungsleiter gesucht wird. Eine ehrliche Bestandsaufnahme bringt einen weiter – selbst wenn man sich dafür von seiner Wunschvorstellung lösen muss.

Profi bleiben

Zurück auf Los also. Der Vorteil nach einer schnellen Kündigung: Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem aktuellen Stand und müssen um nur eine Etappe ergänzt werden. Die Kündigung muss im neuen Anschreiben nicht extra erwähnt werden. Wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt, ist immer noch Gelegenheit offen und reflektiert darüber zu reden. Allerdings sollte man sich besonders gründlich auf kritische Fragen vorbereiten, um keine Zweifel an den eigenen Fähigkeiten aufkommen zu lassen. Abschätzige Worte über den Ex-Arbeitgeber, den Chef oder Kollegen sind übrigens streng verboten – selbst wenn man verletzt ist.

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