Home im Beruf Vorsicht Job-Killer
Keyvisual - startklar! mit AXA im Beruf | AXA

Vorsicht Job-Killer

Kündigung

War doch nur ein Witz auf Facebook. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat es anders gesehen und die fristlose Kündigung eines Auszubildenden bestätigt, der dem Ärger über seinen Arbeitgeber online Luft gemacht hat. Kündigungen wegen vermeindlicher Kleinigkeiten werden von den Gerichten zwar häufig wieder zurückgenommen, kosten aber den Spaß am Job. Wer Ärger am Arbeitsplatz vermeiden will, lässt sich besser erst gar nicht auf heikle Situationen ein.

Besser nicht: Lappalien mit Risikofaktor

  • Versuchung Internet: Private E-Mails, Surfen im Internet und Computerspiele am Arbeitsplatz sind riskant, auch wenn es keine eindeutigen Verbote gibt – umso mehr während der Arbeitszeit.
  • Minuspunkte fürs Naschen: Lieber nicht unaufgefordert zugreifen, Imbisse für geschäftliche Anlässe sind für den persönlichen Appetit tabu.
  • Eigentum bleibt Eigentum: Auch unerlaubter Zugriff im Cent-Bereich kann als Diebstahl ausgelegt werden. Besser nicht den Handy-Akku im Büro aufladen, keine Privatgespräche vom Geschäftsanschluss, Finger weg von Fotokopierer und Freistempler.
  • Dampf ablassen bei Facebook & Co: Wer öffentlich über Kollegen lästert, riskiert den Job. Das Arbeitsgericht Düsseldorf urteilte, dass ein beleidigender Eintrag schwerer wiegt als eine wörtliche Äußerung.
  • Geschenke auf der Goldwaage: Als Bagatelle gelten Zuwendungen unter einem Wert von fünf Euro. Im Zweifelsfall lieber fragen, ob du das nette Dankeschön von Kunden oder Geschäftspartnern behalten darfst.

Was gar nicht geht: Urteile vom Arbeitsgericht

  • Wer droht, fliegt: Dem Chef Prügel anzudrohen, ist ein Kündigungsgrund, selbst wenn man sich massiv provoziert fühlt. Auch ein allgemein rauer Ton am Arbeitsplatz kann keine Rechtfertigung sein, entschied das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf.
  • Loyalität ist Bedingung: Wer als Mitarbeiter in einer katholischen Einrichtung aus der Kirche austritt, muss mit einer Kündigung rechnen. Das Bundesarbeitsgericht wertete den Kirchenaustritt in diesem Fall als Loyalitätsverstoß und bestätigte damit den Sonderstatus der Kirchen im Arbeitsrecht.
  • Keine Konkurrenz auf eigene Kasse: Arbeitnehmer dürfen dem Arbeitgeber nicht unerlaubt Konkurrenz machen. Das Hessische Landesarbeitsgericht nickte eine Kündigung wegen Schwarzarbeit eines Monteurs bei Kunden seines Arbeitgebers ab.

Willst du mehr wissen?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt auf seiner Website die Broschüre "Arbeitsrecht" zum Download bereit.

Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.