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Rechtliche Stolperfallen bei Betriebsfeiern

Darauf musst du beim Feiern im Büro achten

Ob Weihnachtsfeier, Sommerfest oder – der schon bald ins Haus stehende – Karneval: es gibt immer wieder Gründe, um mit seinen Kollegen zu feiern.

Tipps vom Profi

Dass man bei solchen Events ein paar Benimmregeln einhalten muss, ist klar. Doch es gibt noch Schlimmeres, als bei der Feier durch schlechtes Benehmen unangenehm aufzufallen – ein paar Dinge rund um Betriebsfeiern können rechtliche Konsequenzen haben, durch die du im schlimmsten Fall sogar deinen Job verlieren kannst.

Unser Profi, ROLAND-Partneranwalt Dr. Patrick Kühnemund von der Hamburger Kanzlei Dr. Hantke & Partner, erklärt die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und gibt Tipps, damit dir das nicht passiert.

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“Muss“ man an Betriebsfeiern teilnehmen?

Rein rechtlich gesehen musst du nicht dabei sein, aber – vor allem ohne wichtigen Grund – einfach nicht hinzugehen, könnte von Kollegen und Vorgesetzten negativ aufgefasst werden. Die Teilnahme ist freiwillig, du kannst aber keine Überstunden geltend machen, wenn die Feier außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.

Wird während der normalen Arbeitszeit gefeiert – und du kannst deine Arbeit während dieser Zeit nicht ausführen – so gilt das trotzdem als bezahlte Arbeitszeit. Solltest du dennoch nicht an der Feier teilnehmen wollen, darf dir der Arbeitgeber dies nicht als Urlaub anrechnen.

Verhalte dich nicht nur im Büro angemessen...

...auch auf der Feier!
Betriebsfeiern haben einen dienstlichen Bezug, deshalb kann unangemessenes Verhalten auch hier ein Kündigungsgrund sein! Natürlich darf das eine oder andere Glas Wein oder Bier nicht fehlen, du solltest aber deine Grenzen kennen. Oft verlassen im angetrunkenen Zustand Worte den Mund, die nicht angebracht sind und dir schaden können. Beleidigungen, körperliche oder sexuelle Übergriffe gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten sind auch auf ausgelassenen Feiern fehl am Platz und ein Kündigungsgrund.

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Auch wenn der Kopf brummt ...

... ist das kein Grund, am nächsten Tag nicht zur Arbeit zu gehen. Wer feiern kann, kann auch arbeiten – so sieht das der Gesetzgeber und das Unternehmen. Wenn du am Tag nach einer Feier unentschuldigt – also ohne wirklich krank zu sein – nicht im Büro erscheinst, kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Sollte sich deine Feierlaune häufen und du öfters unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, kannst du sogar mit der Kündigung rechnen.

Also: Nutze die Chance, auf solchen Feiern anderen Kollegen näher zu kommen und gemeinsam Spaß zu haben. Wenn du dich an die Spielregeln hältst, dann kann dabei gar nichts schief gehen ...

Rechtliche Hinweise
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