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„Kann ich BAföG bekommen?“

Wer, wie und wo man es beantragen kann

Bafög

„Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern“, kannst du auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung lesen. Alle jungen Menschen sollen daher über das BAföG die Möglichkeit haben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine Ausbildung zu absolvieren. Millionen junge Menschen haben die staatliche Bildungsförderung in den 42 Jahren ihres Bestehen genutzt; die Zahlen steigen seit Jahren stetig an. Gut 308.000 Schüler und 671.000 Studierende kamen 2012 in den Genuss des BAföG. Kein Wunder, ist doch diese Art der zinslosen Finanzierung ein guter Weg, einen großen Schritt in die Zukunft zu tun und sich einen Abschluss oder ein Studium zu ermöglichen - auch wenn die Eltern einen finanziell nicht unterstützen können. Doch als Antragsteller musst du einige Bedingungen erfüllen, um die Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten. Die wichtigsten Infos und Antworten findest du hier.

Gute Voraussetzungen für einen Antrag

  • Du bist unter 30 Jahre alt (bei Masterstudiengängen unter 35 Jahren).
  • Du bist Student/in oder du bist Schüler/in einer weiterführenden Schule (ab der 10. Klasse) oder einer Fach-, Aufbau- und Abendschule. (Unter bestimmten Voraussetzungen kann übrigens auch für Fernstudiengänge BAföG gewährt werden!)
  • Du bist deutsche/r Staatsbürger/in, Student/in aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland, ausländische/r Studierende/r mit einem deutschen Elternteil oder Ehepartner, Asylberechtigte/r oder Ausländer/in und hast fünf Jahre (oder deine Elternteil drei Jahre vor Beginn des Studiums) in Deutschland gearbeitet.
  • Du, dein/e Ehe- oder Lebenspartner/in und deine Eltern können deine Ausbildung nach den Vorgaben und Berechnungen des BaföG-Amtes nicht finanzieren.

So wird BAföG berechnet

Das Bundesamt für Bildung und Forschung hat Bedarfssätze für verschiedene Situationen, in denen du als Auszubildender leben könntest, formuliert. Danach wird dein Förderbetrag errechnet.

Als Faustformel gilt:


Förderungsbetrag nach dem BAföG = dein Bedarf nach dem BAföG – dein anrechenbares Einkommen/Vermögen – das anrechenbare Einkommen deines/r Ehegatten/in bzw. eingetragenen Lebenspartners/in und deiner Eltern

Dein Vermögen musst du zum Beispiel - bis auf einen Freibetrag von 5.200 Euro - voll zur Finanzierung deiner Ausbildung einsetzen.

Das musst du zurückzahlen

  • Wenn du Schüler/in bist, bekommst du einen Vollzuschuss und musst nichts zurückzahlen.
  • Wenn du an einer höheren Fachschulen, Akademie oder Hochschule studierst, erhältst du die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
  • Wenn du deine Ausbildung nach dem 28.02.2001 begonnen hast, musst du das Darlehen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzahlen.
  • Mit der Rückzahlung musst du erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnen. Bei einer Ausbildung an einer Akademie hast du eine Schonfrist bis fünf Jahre nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit.
  • Du kannst dein Darlehen  - in Mindestraten von 105 Euro/Monat - über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückzahlen.
  • Solltest du später nicht genügend verdienen (z.B. als Alleinstehende/r bis 1.070 Euro/Monat), kannst du einen  Antrag stellen und die Rückzahlung aussetzen.

Wichtig: Stell unbedingt rechtzeitig deinen Antrag! BAföG kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden. Die Leistungen musst du schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Studentenwerk oder als Schüler/in beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung: das BAföG Bankdarlehen

Mit diesem Darlehen – gedacht für fortgeschrittene Studierende an einer höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule, die wegen der Studiendauer keinen Anspruch mehr auf BAföG haben - will dich die Regierung beim Studienabschluss unterstützen. Du kannst es mit einem normalen BAföG-Antrag zur Finanzierung eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums beantragen. Auch Masterstudiengänge oder ein postgraduales Diplomstudium fallen darunter. Zuständig für dich sind die Ämter für Ausbildungsförderung oder das Bundesverwaltungsamt. Das Bankdarlehen wird für zwölf Monate gewährt, du brauchst keine Sicherheiten und bekommst sehr günstige Zinskonditionen.

Wenn du mehr wissen willst:

Ausführliche Infos und das BAföG-Gesetz im Wortlaut: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/203.php

Direkter Link zur Antragsstellung für BAföG:
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/302.php

Liste aller BAföG-Ämter:

- für Schüler-BAföG: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/487.php
- für Hochschul-BAföG: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Amt/alle-bafoeg-aemter.php

Infos für BAföG bei Auslands-Studien:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ausland.php

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