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Das gilt es zu beachten

Was ist schon die Gründung einer eigenen Firma oder Familie gegen die Gründung einer Studenten-WG? Das Management einer funktionierenden Wohngemeinschaft ist jedenfalls kein Klacks. Aber weil WGs gerade für Studenten und Jobanfänger seit jeher meist die lukrativste Alternative auf dem Wohnungsmarkt darstellen, haben Generationen von WG-Bewohnern bereits Erfahrungen sammeln können. Das heißt: gute und schlechte.
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Die Basics

Wer eine WG gründen möchte sollte die Basics beachten. Klar. Zunächst muss eine WG-geeignete Bude her. Diese darf nicht zu weit von der Hochschule entfernt liegen. Bei der Besichtigung ruhig mal alle Szenarios durchgehen: Macht es Sinn, sich die Wohnung zu viert zu teilen, wenn zwei der Räume Durchgangszimmer sind? Eine Toilette und ein Badezimmer – ist das ausreichend für eine Fünfer-WG? Kurz bei den Nachbarn klingeln, um sich ein Bild von ihnen zu machen. Wenn alles passt und der Vermieter mit einer WG einverstanden ist, müssen nur noch die Mitbewohner und der Mietvertrag her. Gar nicht so einfach.

Die zwei großen "Ms"

Die Mitbewohner

Es gibt zwei Arten von WG-Mitbewohnern: die richtigen und die falschen. Natürlich sollte man darauf achten, letztgenannte Spezies zu meiden. Es kann hilfreich sein, wenn man alle oder einige der WG-Kollegen bereits kennt. Eine kurze, tiefe Meditation schadet nicht. Sie könnte helfen, die richtigen Kriterien für WG-Mitbewohner zu finden, die einem nicht den letzten Nerv rauben. Möchte man als Frau/Mann mit lauter Leuten des selben Geschlechts zusammenwohnen – oder vielleicht eher gemischt mit Frauen/Männern? Kann man es als Vegetarier ertragen, wenn der Zimmernachbar mal wieder ein Steak in die Pfanne haut? Gibt es einen gemeinsamen Aufenthaltsraum? Namensschildchen auf den Joghurts im Kühlschrank? Welche Regeln sollen für das Zusammenleben gelten? Es muss kein Manifest werden, aber es macht Sinn, einige Dinge schriftlich festzuhalten. Nicht nur Jura-Studenten brauchen WG-Gesetze.

Der Mietvertrag

Mit dem Mietvertrag beginnt der Ernst des WG-Lebens. Es gibt mehrere Möglichkeiten des Vertragsverhältnisses. Für den WG-Initiator bietet es sich an, als Hauptmieter zu unterschreiben. Vorteil: Er kann die Untermieter aussuchen. Nachteil: Als Hauptmieter ist man für alles verantwortlich. Man kann zwar nicht so leicht aus der Wohnung geworfen werden, steht aber zum Beispiel für die pünktliche Überweisung der Miete gerade. Das kann im Unistress ein zusätzlicher Stressfaktor sein. Die demokratische Lösung: Alle WG-Bewohner signieren gleichberechtigt. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Mietvertrag jedes Mal geändert werden muss, sobald einer die Wohngemeinschaft verlässt.
Achtung: Zu den schlechten Erfahrungen aus der Geschichte der WGs gehört es, dass Vermieter einen solchen Wechsel ausnutzen – und entweder bei der Auswahl eines neuen Mieters herumzicken oder plötzlich die Miete erhöhen. Solche Eventualitäten sollten bestenfalls vorher im Mietvertrag geregelt werden, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt.

Das Vertrauen​

Bei einer selteneren Variante unterschreibt jeder WG-Bewohner seinen eigenen Mietvertrag. Dann sitzt der Vermieter am längeren Hebel, sobald ein neuer Mitbewohner gesucht wird. Besonders schlaue Füchse treffen aber in einer solchen Konstellation eine Abmachung mit dem Vermieter: kein Neuling ohne Einverständnis der WG-Bewohner!
So wichtig der Mietvertrag ist, er sollte nicht der einzige Vertrag in der WG bleiben. Diese Faustregel darf man sich ruhig hinter die Ohren schreiben: Vertrag ist besser als Vertrauen. An WG-Zoff sind schon beste Freundschaften zerbrochen. Deshalb bitte nicht nur festlegen, dass alle Bewohner der WG für Wohnungsschäden aufkommen. Am besten sofort eine Kasse aufmachen, in die jeder regelmäßig einzahlt. So kann es kein dickes Ende geben – und alle können sich aufs Studium konzentrieren. Ach ja, wer studieren kann, kann selbstverständlich auch feiern. Zu einer Studenten-WG gehört historisch gesehen eine zünftige WG-Party. Was es dabei zu beachten gibt? Nun, das ist eine Wissenschaft für sich.
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