Die Einkommensgrenzen zur Erlangung der Arbeitnehmersparzulage betragen im Bausparen 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen); im Beteiligungssparen (VL-Fonds) 20000 Euro Ledige / 40000 Euro Verheiratete. Es besteht eine siebenjährige steuerliche Bindefrist.
Die Einkommensgrenzen zur Erlangung der Wohnungsbauprämie betragen 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen). Begünstigt sind alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ab 16 Jahren, d. h. der Begünstigte muss im Sparjahr 16 Jahre alt werden. Ausnahme: Vollwaisen.
Für die Anlage der VL kommen folgende Anlageformen in Frage:
Für welche Anlage Sie sich entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Wünschen ab. Ihr Betreuer berät Sie gern.
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