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Versicherungslexikon Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert Definition Was bedeutet Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung?

Der Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung bezeichnet den Wert, der aufgebracht werden muss, um einen beschädigten Gegenstand gleicher Art, Güte und Funktion zu ersetzen. In der Hausratversicherung entspricht der Wiederbeschaffungswert immer dem Neuwert, also der Wert, der für einen neuen, gleichwertigen Gegenstand aufgewendet werden muss.

Der Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung

 
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung. Wird Ihr Hausrat, also alle Gegenstände, die sich innerhalb Ihrer eigenen vier Wände befinden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Feuer, Sturm etc. beschädigt, greift Ihre Hausratversicherung und erstattet Ihnen den Betrag, um die beschädigten Gegenstände zu ersetzen. Dabei erstattet die Hausratversicherung fast immer zum Neuwert. Gebrauchsgegenstände, die über die Zeit schon nicht in ihrer ursprünglichen Funktion verwendet wurden, werden lediglich mit dem gemeinen Wert erstattet. Dieser richtet sich nach dem aktuellen Marktwert, für den Sie den Gegenstand noch weiterverkaufen könnten.

Neuwert

Unter dem Neuwert wird der Wert verstanden, der im Versicherungsfall aufgebracht werden muss, um einen gleichwertigen, neuen Gegenstand anzuschaffen. Der ursprüngliche Kaufpreis ist dabei nebensächlich. Allein der Wert und Kaufpreis am Tag der Beschädigung sind ausschlaggebend. Ist der Anschaffungspreis über die Jahre teurer geworden, muss die Leistung der Versicherung entsprechend des Neuwertes angepasst werden. Wichtig ist jedoch, dass der Gegenstand die gleiche Art und Funktion wie der Beschädigte aufweisen muss. Wird beispielsweise Ihr mittlerweile 15 Jahre alter Holzesstisch durch einen Leitungswasserschaden beschädigt, kommen wir als AXA nicht für den ursprünglichen Anschaffungspreis auf, sondern für den Wert, der ein Holztisch gleicher Machart heute wert wäre.

Wie wird der Neuwert Ihres Hausrats ermittelt?

Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich alle Gegenstände, die Sie zum Wohnen in Ihrem Zuhause gebrauchen. Dazu gehören neben den Einrichtungsgegenständen ( z.B. Mobiliar, Kleidung) elektronische Geräte, wie Küchengeräte, Fernseher, PC, Playstation, Unterhaltungselektronik etc. auch Wertgegenständen wie Schmuck oder Bargeld, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befinden und sind bis zu einer gewissen Höhe mitversichert.

Allerdings ist es nicht immer einfach die Preis- und Marktentwicklungen exakt zu bestimmen und auch alle Gegenstände in ursprünglicher Form wiederherzustellen bzw. wiederzubeschaffen. Wird z.B. der Röhrenfernseher, der heute nicht mehr hergestellt wird, durch ein Feuer zerstört, wird der Anschaffungspreis eines in Ausstattung und Funktion vergleichbaren Flachbildschirms zum Schadenzeitpunkt als Neuwert angenommen. Das gilt grundsätzlich für alle versicherte Sachen. Da gerade die elektronischen Geräte immer preiswerter werden, kann es passieren, dass Ihnen ein geringer Wert, als der ursprüngliche Anschaffungspreis erstattet wird.

Antiquitäten, Kunstobjekte oder aber auch Wertgegenstände wie Schmuck, gewinnen oftmals über die Jahre an Wert. Bei Beschädigung würde der Wiederbeschaffungswert, den der Versicherer gemäß der Neuwertregelung erstatten müsste, höher als der ursprüngliche Anschaffungspreis sein.
Für bestimmte Hausratsgegenstände gelten jedoch abweichende Entschädigungsgrenzen, zum Beispiel für Wertsachen, wie Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck. Je nach Tarif und Anbieter ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Summen begrenzt. Ob und bis zu welchem Wert Ihre Wertgegenstände in unseren Tarifen mitversichert ist, können Sie ganz einfach im Detailvergleich einsehen.

Die richtige Versicherungssumme bestimmen

Die richtige Versicherungssumme zu bestimmen kann ausschlaggebend für den Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats sein. Beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung sollten Sie daher auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Sollte diese nämlich weit unter dem eigentlichen Versicherungswert liegen, hat die Versicherung das Recht Ihre Leistungen im Verhältnis zu kürzen. Übersteigende Kosten müssten Sie demnach selbst tragen. Bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme unterstützen wir Sie mit einer pauschalen Berechnung anhand der Wohnfläche Ihrer Wohnung/Haus multipliziert mit 650 € je qm.

Berechnen Sie jetzt welcher unserer drei Hausratsversicherungstarife der Beste für Sie ist und mit welcher Versicherungssumme Ihr Hausrat optimal geschützt ist.

Wiederbeschaffungswert in den verschiedenen Versicherungspolicen

Der Begriff Wiederbeschaffungswert kann je nach Versicherungstyp unterschiedlich ausgelegt werden. Das heißt der Wiederbeschaffungswert in der Hausratversicherung hat eine andere Bedeutung als der Wiederbeschaffungswert bei Ihrer Kfz- oder Haftpflichtversicherung.

In vielen Versicherungspolicen ist neben dem Neuwert und dem gemeinen Wert auch der sogenannte Zeitwert von Bedeutung. Welche Rolle dieser in der Hausratversicherung spielt, können Sie unter dem Eintrag Hausratversicherung Neuwert oder Zeitwert in unserem Versicherungslexikon ganz einfach selbst nachschlagen.

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