

Heilfürsorge und Anwartschaft - beste Versorgung für die Zukunft

Wer gerade am Anfang seiner beruflichen Laufbahn im Öffentlichen Dienst steht, macht sich keine großen Gedanken, wie es in 20 oder 30 Jahren um seine Gesundheit oder seine Versorgung steht.
Aber reicht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch wirklich in allen Fällen aus? Was hat es mit Begriffen wie Beihilfe, Heilfürsorge und Anwartschaft eigentlich auf sich?
Lesen Sie, warum es wichtig ist, heute schon an morgen zu denken! Denn wer sich frühzeitig um eine passende, private Absicherung kümmert, wird später belohnt!
Richtig absichern - mit Heilfürsorge und Anwartschaft
Beamte in Deutschland haben abhängig von Tätigkeit und Dienstherr im Krankheitsfall Anspruch auf die sogenannte Beihilfe oder Heilfürsorge. Aber was ist Heilfürsorge? Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für die Bereiche des Öffentlichen Dienstes, die aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen. Zu diesen Beamtengruppen gehören Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und bestimmter Länder sowie (je nach Dienstherr) Feuerwehrbeamte.
(Freie) Heilfürsorge bedeutet, einen (unentgeltlichen) Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch den Dienstherrn zu haben. Aber auch hier gibt es Leistungseinschränkungen und auch Heilfürsorgeberechtigte müssen für einen Teil der Kosten selbst aufkommen. Durch Zuzahlungen und Leistungseinschränkungen, ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung, kann eine Erkrankung unangenehm teuer werden.
Wichtig zu wissen: Der Heilfürsorgeanspruch ist immer zeitlich begrenzt und endet z. B. mit dem Ende der aktiven Dienstzeit oder mit Eintritt der Dienstunfähigkeit. Mit Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs haben Beamte dann Anspruch auf Beihilfe. Spätestens dann heißt es, sich mit den privaten Versicherungen zur Beihilfe selbst versichern - um die Restkosten aufzufangen. Damit Sie in Ruhe gesund werden können.
Wie Sie sich von Anfang an rund um absichern und gesund bleiben, erfahren Sie in unseren Wissenstipps.

Mir passiert schon nichts …
Kann man sich immer auf sein Glück verlassen? Unfälle passieren leider schneller als man denkt. Sei es bloß ein Stolpern unterwegs, bei der Arbeit im Garten oder das Ausrutschen im Schwimmbad. Oft geht es glimpflich aus. Doch was ist, wenn doch mal etwas Ernsteres passiert und man zukünftig auf Unterstützung angewiesen ist?
Die Anwartschaft erspart Ihnen die Risikoprüfung beim Übergang auf den Beihilfeanspruch
Damit sind während der Anwartschaft eingetretene Krankheiten und deren Folgen ohne erneute Gesundheitsprüfung mitversichert. Handeln Sie deshalb rechtzeitig…. Die spezielle Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte der Bundespolizei, Polizei und Berufsfeuerwehr gibt es für nur 1 EUR im Monat. Sofern innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn ein Antrag gestellt wird, verzichten wir auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen durch den Versicherten.