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Schadenbearbeitung Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Schadenfalls

Ihr Bearbeitungsstatus wird von uns permanent aktualisiert und befindet sich immer auf dem neuesten Stand.

Status:

Schadenstatus wird ermittelt ...

  1. In Vorbereitung

  2. Ihr Schaden ist in Bearbeitung

  3. Bearbeitung abgeschlossen

*Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr als eine Schadennummer anzeigen können.

Alle Statusmeldungen im Überblick

Mit dieser Statusinformation können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand zu Ihrem Schadenfall einsehen. Die einzelnen Statusmeldungen werden automatisiert erstellt. Sie bieten lediglich einen allgemeinen Überblick und enthalten keine rechtsverbindlichen Erklärungen. Änderungen bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind allein die Dokumente, die wir Ihnen per Post oder über MyAXA zusenden.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen für Ihren Schadenfall derzeit keine Informationen anzeigen können. Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich unsere Schadenhotline zur Verfügung. Sie erreichen uns ...

  • aus dem Inland unter 0800 2920333
  • aus dem Ausland unter 0049 221 148-35803

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen für Ihren Schadenfall derzeit keine Informationen anzeigen können. Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich unsere Schadenhotline zur Verfügung. Sie erreichen uns ...

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  • aus dem Ausland unter 0049 221 148-35803

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen für Ihren Schadenfall derzeit keine Informationen anzeigen können. Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich unsere Schadenhotline zur Verfügung. Sie erreichen uns ...

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Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen für Ihren Schadenfall derzeit keine Informationen anzeigen können. Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich unsere Schadenhotline zur Verfügung. Sie erreichen uns ...

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Ihre Fragen zur Schadenmeldung und -bearbeitung

Sie haben noch Fragen? Wir beantworten Sie gerne.

Fragen und Antworten zum Status Ihrer Schadenbearbeitung

Bekomme ich eine Nachricht, wenn sich die Informationen auf dieser Statusseite aktualisieren?
Sie erhalten keine weiteren E-Mails. Der Zugangslink wurde Ihnen nur einmalig zur Verfügung gestellt. Diesen können Sie regelmäßig nutzen, um sich informiert zu halten.

Warum werde ich als Kunde in der E-Mail oder auf dieser Seite nicht persönlich angesprochen?
Uns ist der Datenschutz sehr wichtig. Personenbezogene Daten zeigen wir deshalb nicht an.

Sind die Inhalte korrekt und rechtsverbindlich?
Die einzelnen Statusmeldungen werden automatisiert erstellt. Sie bieten lediglich einen allgemeinen Überblick und enthalten keine rechtsverbindlichen Erklärungen.

Erfolgt die Kommunikation ausschließlich über diese Statusseite?
Nein, die Statusseite gibt Ihnen Hinweise zum aktuellen Stand der Schadenbearbeitung. Unsere Kommunikation zum Schadenfall erfolgt mit Ihnen wie gewohnt telefonisch oder schriftlich.

An wen zahle ich im Kaskoschadenfall meine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist an die ausführende Reparaturwerkstatt zu entrichten.

Warum erkenne ich keine Schadenhöhe?
Uns ist der Datenschutz sehr wichtig. Personenbezogene Daten und Beträge zeigen wir deshalb nicht an.

Fragen und Antworten zur Schadenmeldung

Was muss ich im Schadenfall angeben?
Je mehr desto besser, damit wir so schnell wie möglich den Schaden abwickeln können. Geben Sie mindestens Ihre persönlichen Daten und den Schadentag an. Außerdem benötigen wir eine Beschreibung des Schadens und eine Schilderung des Schadenvorgangs.

Welche Nachweise/Unterlagen sollte ich meiner Versicherung zusenden?
Liegen Ihnen Bilder und Skizzen vor? Haben Sie die Namen der Zeugen notiert? Übersenden Sie uns unter Angabe der Schadennummer alles, was Sie haben. Wir kümmern uns dann um den Rest.

Mir ist nach der Schadenmeldung noch ein Detail zum Unfallhergang eingefallen. Was muss ich tun?
Reichen Sie einfach alle zusätzlichen Details oder weitere Informationen zur Schadenmeldung unter Angabe der Schadennummer nach.

Muss ich nach der Schadenmeldung aktiv werden?
Nein, den Rest übernehmen wir. Wir kümmern uns um die zügige Schadenbearbeitung. Sollte noch etwas fehlen, würden wir uns telefonisch oder schriftlich noch einmal bei Ihnen melden.

Werde ich über den Stand der Bearbeitung benachrichtigt?
Ja, auf dieser Webseite Informieren wir Sie regelmäßig über den Stand der Bearbeitung. Liegen alle Unterlagen vor, kann der Schaden in der Regel zügig bearbeitet werden, und Sie erhalten direkt zur Schadenregulierung eine Nachricht. Fehlen noch Unterlagen, geben wir Ihnen selbstverständlich kurz Bescheid. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Fragen und Antworten Rund um Ihren Kfz-Schaden

Ich hatte einen Autounfall mit einem DBV Kunden. Was muss ich nun tun?
Am besten wenden Sie sich an unsere Schadenabteilung, damit wir mit Ihnen die einfachste Abwicklung des Schadens besprechen können – z. B. die Reparatur über einer unserer Partnerwerkstätten. Bei eigener Werkstattwahl benötigen wir u. a. Bilder vom Schaden sowie Kostenvoranschläge. Übersenden Sie uns außerdem die Daten Ihres Fahrzeugs und das polizeiliche Aktenzeichen der Unfallaufnahme unter Angabe der Schadennummer, sofern vorhanden.

Wird immer ein Gutachter?
Das hängt von Art und Umfang des Schadens ab; wir klären zunächst einmal die Details des Schadens.

Soll ich auch die Kontaktinformationen von Unfallzeugen melden?
Ja. Falls Sie Name und Anschrift der Unfallzeugen notiert haben, geben Sie dies bitte unter Angabe der Schadennummer an uns weiter.

Verfügt DBV über Partnerwerkstätten und muss ich den Schaden in einer Partnerwerkstatt beheben lassen?
Ja, wir kooperieren mit Partnerwerkstätten in ganz Deutschland, die Ihnen viele Vorteile bieten. Verpflichtet, den Schaden dort regulieren zu lassen, sind aber nur Versicherte, die einen entsprechenden Baustein in ihrem Vertrag eingeschlossen haben.
Weitere Informationen finden Sie dazu unter:

AXA Servicepartner

Geht die Rechnung von der Werkstatt automatisch an DBV?
Haben Sie in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterzeichnet, wird die Rechnung von dort direkt an uns weitergeleitet. Slide Slider Content (einspaltig) Überschrift Fragen und Antworten rund um Ihren Haftpflicht-Schaden Text

Soll ich vorab Zahlungen für den Schaden leisten?
Nein. Bei Vorleistungen besteht für Sie die Gefahr sogenannter Überzahlungen, die durch uns nicht übernommen werden können. Nehmen Sie also immer erst Rücksprache mit uns. Wir prüfen im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages dann die Frage, ob und wie viel zu zahlen ist. Wenn Zahlungen zu leisten sind, erfolgen diese in der Regel von uns direkt an den Geschädigten. Sie als Versicherter müssen nicht in Vorleistung gehen.

Ich habe einen Mahnbescheid erhalten. Was muss ich als Nächstes tun?
Wenn Sie einen durch den Geschädigten veranlassten gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, legen Sie dagegen bitte unverzüglich Widerspruch ein und rufen Sie uns an. Im Falle einer Klageschrift, die Ihnen zugeht, rufen Sie uns ebenfalls bitte sofort an. Besteht Versicherungsschutz, wählen wir für Sie einen Anwalt aus und übernehmen die Anwaltskosten für Sie.

Fragen und Antworten rund um Ihren Haftpflicht-Schaden

Soll ich vorab Zahlungen für den Schaden leisten?
Nein. Bei Vorleistungen besteht für Sie die Gefahr sogenannter Überzahlungen, die durch uns nicht übernommen werden können. Nehmen Sie also immer erst Rücksprache mit uns. Wir prüfen im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages dann die Frage, ob und wie viel zu zahlen ist. Wenn Zahlungen zu leisten sind, erfolgen diese in der Regel von uns direkt an den Geschädigten. Sie als Versicherter müssen nicht in Vorleistung gehen.

Ich habe einen Mahnbescheid erhalten. Was muss ich als Nächstes tun?
Wenn Sie einen durch den Geschädigten veranlassten gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, legen Sie dagegen bitte unverzüglich Widerspruch ein und rufen Sie uns an. Im Falle einer Klageschrift, die Ihnen zugeht, rufen Sie uns ebenfalls bitte sofort an. Besteht Versicherungsschutz, wählen wir für Sie einen Anwalt aus und übernehmen die Anwaltskosten für Sie.