Corona-Pandemie: Wichtige Informationen zum Thema Pflege

Informationen für Pflegeversicherte von AXA

Informationen für Pflegeversicherte von AXA

Tritt Pflegebedürftigkeit bei einem Angehörigen ein, gibt es viele Fragen zu klären: Was ist als erstes zu tun? Wie stelle ich einen Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad? Wir sind für Sie da und haben die wichtigsten Informationen auf dieser Seite zusammengefasst. 

Wichtige Ansprechpartner – für alles rund um Ihre Pflegeversicherung

Unsere Mitarbeitenden sind für Sie da:

Für Kunden von AXA

Mo. - Fr. 7.30 - 20.00 Uhr
0221 148-22 366 
0221 148-44 61 264

Für Kunden der DBV

Mo. - Fr. 7.30 - 20.00 Uhr
0221 148-13 633
0221 148-44 10 730

Sie benötigen eine weitergehende Beratung rund um das Thema Pflege 

Die compass private pflegeberatung ist die Pflegeberatungsstelle des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Sie bietet Ihnen eine persönliche und kostenfreie Beratung für alle Fragen rund um das Thema Pflege.

www.compass-pflegeberatung.de

Sie haben Fragen zur Begutachtung

MEDICPROOF ist der medizinische Dienst des verbandes der Privaten Krankenversicherung. Die Krankenversicherung beauftragt den medizinischen Dienst mit der Begutachtung zur Einstufung in den Pflegegrad.

Auf der Seite von MEDICPROOF finden Sie weitere Informationen zur Begutachtung.

www.medicproof.de
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Familienberatung

Nicht nur ältere Menschen können pflegebedürftig werden. Die compass private pflegeberatung bietet ein breites Beratungsspektrum für verschiedene Zielgruppen an. Wir empfehlen besonders die Familienberatung, sollten Sie pflegebedürftige Kinder oder Jugendliche haben.

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt - so beantragen Sie einen Pflegegrad bei AXA

Wird ein Mensch pflegebedürftig und möchte finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung erhalten, muss er zunächst einen Antrag stellen, um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden. Von dieser Einstufung ist dann die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung abhängig. 

Auf unserer Seite Einstufung in den Pflegegrad erhalten Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Pflegegraden und zur Begutachtung. 

Schritte der Antragstellung

So stellen Sie bei uns einen Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad

  1. Laden Sie sich alle relevanten Unterlagen herunter

    Wir benötigen sowohl den unterschriebenen Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad inklusive der unterschriebenen Schweigepflichtentbindung als auch das ausgefüllte Pflegeprotokoll.

    Sollte der Versicherte den Antrag nicht selbst unterschreiben, ist zudem eine Vollmacht nötig. Sie finden alle Unterlagen unter Downloads.

  2. Füllen Sie die Unterlagen aus

    Drucken Sie die Unterlagen und füllen Sie alle Felder händisch aus. Vergessen Sie nicht, zu unterschreiben.

  3. Senden Sie die Unterlagen an uns zurück

    Danach scannen Sie die Unterlagen ein und senden uns diese entweder per E-Mail oder Fax zu.

  4. Termin zum Gutachten

    Wir leiten Ihre Daten an MEDICPROOF weiter. Der Gutachter meldet sich innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen, um einen Termin abzustimmen. 

  5. Der Bescheid

    Nach dem Besuch des Gutachters bei Ihnen zu Hause senden wir Ihnen den Bescheid zur Einstufung in den Pflegegrad zusammen mit der Leistungszusage zu. 

Während der Pflegebedürftigkeit – diese Angebote können Sie in Anspruch nehmen

Vorabeinstufung: Wenn es schnell gehen muss

Sollten Sie dringend eine Einstufung in den Pflegegrad benötigen, weil Sie im Krankenhaus liegen oder eine Rehabilitation (Reha) machen, können Sie die sogenannte Vorabeinstufung in Anspruch nehmen. Diese kann zum Beispiel der Entlassung dienen. Die Vorläufige Einstufung ist eine Begutachtung nach Aktenlage, geschieht also nicht durch einen Gutachter vor Ort, um schnell einen Pflegegrad zu erhalten. Die eigentliche Begutachtung vor Ort findet in diesem Fall später statt.

Um eine Vorabeinstufung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst des Krankenhauses. Die Unterlagen zur vorläufigen Einstufung werden dann vom Sozialdienst des Krankenhauses ausgefüllt und an uns geschickt. Hierbei wird ebenfalls geprüft, ob Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, Rollstuhl oder Toilettenrollstuhl zur Entlassung aus dem Krankenhaus benötigt werden. Diese werden dann über unser Partnersanitätshaus zur Verfügung gestellt.

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auch einen regulären Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad stellen müssen. Beachten Sie hierzu bitte die oben aufgeführten Hinweise.

Pflegehilfsmittel: Für mehr Sicherheit im Alltag

Um den Pflegealltag zu erleichtern, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für sogenannte Pflegehilfsmittel. Sollten Sie Pflegehilfsmittel benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Hotline. Wir sind für Sie da und versorgen Sie gerne mit den benötigten Hilfsmitteln.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die Kosten für Hilfsmittel übernehmen, die eine gültige Hilfsmittelnummer haben. Da wir nur die Kosten in Höhe der Vereinbarung mit unserem Vertrags-Sanitätshaus übernehmen, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst an uns wenden.

Kurzzeitpflege: Unterstützung in schwierigen Zeiten

Kurzzeitpflege: Unterstützung in schwierigen Zeiten

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden kann es vorkommen, dass Sie für einen befristeten Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden müssen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden oder wenn Sie aufgrund einer Ausnahmesituation kurzzeitig nicht ambulant gepflegt werden können. In diesem Fall greift die Kurzzeitpflege.

Mit der Kurzzeitpflege können Sie bis zu 56 Kalendertage pro Jahr in einer vollstationären Pflegeinrichtung untergebracht werden. Die Pflegeversicherung zahlt pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro für die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sogenannte Investitionskosten der Pflegeeinrichtung können aus Ihrem Budget des Entlastungsbetrages gezahlt werden. Zusätzlich wird Ihnen während der Kurzzeitpflege die Hälfte Ihres Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt. Der Aufnahme- und Entlassungstag werden hierbei nicht gezählt.

Eine schriftliche Beantragung der Kurzzeitpflege ist bei uns nicht notwendig. Es reicht aus, wenn Sie unsere Hotline telefonisch bei Antritt der Kurzzeitpflege benachrichtigen. Bitte nennen Sie uns sowohl den Zeitraum der Kurzzeitpflege als auch die Pflegeeinrichtung. Sobald Sie die Rechnung der Pflegeeinrichtung erhalten haben, können Sie diese bei uns einreichen.

Bitte beachten Sie, dass der jährliche Anspruch auf Kurzzeitpflege nicht ins Folgejahr übertragen werden kann und somit das Restbudget zum 01.01. des neuen Jahres verfällt. Ihr Restbudget können Sie jederzeit telefonisch bei unserem Kundenservice erfragen.

Verhinderungspflege: Verstärkung in jeder Lage

Ist Ihre private Pflegeperson für kurze Zeit an der Pflege gehindert, können Sie die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dies kann zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit der Fall sein. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege handelt es sich bei der Verhinderungspflege um eine ambulante Pflegeleistung.

Verhinderungspflege: Verstärkung in jeder Lage

Sie können Die Verhinderungspflege bis zu 42 Kalendertage im Jahr in Anspruch nehmen. Die Pflegeversicherung erstattet pro Kalenderjahr maximal 1.612 Euro für die Kosten der Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann sowohl von Privatpersonen als auch von Profipflegern übernommen werden. Bei Privatpersonen kann die Vergütung frei vereinbart werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Verhinderungspflege nur für Personen erstattet werden kann, die mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind noch zusammenleben. Zusätzlich wird Ihnen während der Verhinderungspflege die Hälfte Ihres Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt.

Eine schriftliche Beantragung vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist bei uns nicht notwendig. Es reicht aus, wenn Sie unsere Hotline telefonisch bei Antritt der Verhinderungspflege benachrichtigen. Danach erhalten Sie eine schriftliche Zusage zur Verhinderungspflege. Nach Erhalt der Zusage können Sie den Antrag auf Verhinderungspflege jederzeit gemeinsam mit der Abrechnung der Verhinderungspflege einreichen. Sie finden alle relevanten Unterlagen unter Downloads zur Leistungsabrechnung

Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst

Übernahme der Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst

Bei Übernahme der Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst, reichen Sie bitte die Rechnung des Pflegedienstes ein, sobald Sie diese erhalten haben. Wichtig ist, dass auf der Rechnung klar ausgewiesen ist, dass es sich um eine Verhinderungspflege handelt. Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung das Datum der jeweiligen Leistungserbringung und die Höhe des Entgelts enthalten sind. Für die Abrechnung der Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst ist allein die Form der Verhinderungspflege (tageweise oder stundenweise) relevant. Es kommt also darauf an, wie viele Stunden die Pflegeperson abwesend ist, nicht, wie viele Stunden der Pflegedienst vor Ort ist.

Verhinderungspflege durch eine Privatperson

Übernahme der Verhinderungspflege durch eine Privatperson

Bei Übernahme der Verhinderungspflege durch eine Privatperson reichen Sie bitte den Beleg zur Abrechnung der Verhinderungspflege durch Privatpersonen ein. Vergessen Sie nicht, zu unterschreiben. Wichtig ist, dass auch die Pflegeperson unterschreibt. Sie finden den Beleg und alle weiteren relevanten Unterlagen, wie den Antrag auf Verhinderungspflege, unter Downloads zur Leistungsabrechnung.

Bitte beachten Sie, dass der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege nicht ins Folgejahr übertragen werden kann und somit das Restbudget zum 01.01. des neuen Jahres verfällt. Ihr Restbudget können Sie jederzeit telefonisch bei unserem Kundenservice erfragen.

Erweiterung der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind eng miteinander verzahnt. Sie können sowohl noch nicht ausgeschöpfte Mittel aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege als auch nicht ausgeschöpfte Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen.

Budget der Kurzzeitpflege

Sie können Ihr Budget der Kurzzeitpflege von 56 Kalendertagen und 1.612 Euro pro Jahr um bis zu 42 Tage und 1.612 Euro auf insgesamt 3.224 Euro für 98 Tage (14 Wochen) erhöhen. Hierbei muss die vorgegebene Vorversicherungszeit der Verhinderungspflege von 6 Monaten nicht erfüllt werden.

Budget der Verhinderungspflege

Das Budget der Verhinderungspflege von 42 Kalendertagen und 1.612 Euro pro Jahr kann um bis zu 50% aus dem Budget der Kurzzeitpflege, also um bis zu 806 Euro und 56 Kalendertage, erweitert werden. Somit stehen Ihnen insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Entlastungsbetrag: Die Selbstständigkeit fördern

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen und der Förderung der Selbstständigkeit in der häuslichen Pflege. Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat. Er kann für verschiedene Pflege- oder Betreuungsleistungen verwendet werden.

Hierzu zählen:

  • häusliche Unterstützung (wie Unterstützung beim Putzen oder Wäsche waschen)
  • andere Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie die Betreuung der pflegebedürftigen Person)
  • Hilfe bei der körperbezogenen Selbstversorgung (wie An-/ Auskleiden, Duschen oder Baden) – nur für Gepflegte im Pflegegrad 1
  • Leistungen der Kurzzeitpflege (Unterkunft, Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten)
  • Leistungen der teilstationären Pflege (Unterkunft, Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten)

Entlastungsleistungen können entweder vom ambulanten Pflegedienst oder von Privatpersonen erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass der ambulante Pflegedienst in Deutschland zugelassen sein muss. Privatpersonen müssen sogenannte Nachbarschaftshelfer sein. Die compass private pflegeberatung GmbH berät Sie hier gerne und erklärt Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Die Abrechnung des Entlastungsbetrags bzw. Rechnung des Pflegedienstes können Sie jederzeit bei uns einreichen. Die Abrechnung des Nachbarschaftshelfers kann formlos, digital oder handschriftlich, erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass auf der Abrechnung das Datum sowie die Uhrzeit der jeweiligen Leistungserbringung und Höhe des Entgelts (Stundenlohn) enthalten sind. Der Nachbarschaftshelfer muss die Abrechnung außerdem unterschreiben.

Ihr jährlicher Anspruch auf Entlastungsleistungen kann bis zum 30.06. ins jeweilige Folgejahr übertragen werden. Leistungen, die Sie in einem Jahr nicht in Anspruch genommen haben, können Sie also noch 6 Monate im Folgejahr nutzen. Es ist unerheblich, ob Sie Ihr Budget regelmäßig abtragen oder schlagartig verbrauchen. Ihr Restbudget können Sie jederzeit telefonisch bei unserem Kundenservice erfragen.

Pflegeschulungen für Angehörige: Individuelle Beratung für Sie

Pflegeschulungen übermitteln der Pflegperson wichtige Grundlagen zur häuslichen Pflege des Angehörigen. Im Auftrag von AXA bietet MEDICPROOF Schulungen zur häuslichen Pflege an. Angehörige werden durch ausgebildete Pflegefachkräfte in der häuslichen Umgebung geschult. Eine Pflegefachkraft erklärt, demonstriert und übt mit den pflegenden Angehörigen wichtige Grundlagen für die häusliche Pflege. Pflegende Angehörige erhalten dabei die wichtige Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen und fachlich kompetent beantwortet zu bekommen.

Die Pflegekasse bzw. -versicherung des Gepflegten übernimmt einmalig die Kosten für Pflegeschulungen für Angehörige. Sollten Sie als Angehöriger eines Versicherten von AXA an einem Pflegekurs teilnehmen wollen, empfehlen wir, unsere Hotline telefonisch zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und beauftragen auch die Pflegeschulung für Sie.

Pflegeschulungen für Nachbarschaftshelfer

Neben Pflegeschulungen für Angehörige gibt es auch spezielle Pflegeschulungen für Nachbarschaftshelfer. Sollten Sie an einem solchen Pflegekurs interessiert sein, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre eigene Pflegekasse bzw. -versicherung. Nachbarschaftshelfer können sogenannte Entlastungsleistungen erbringen.

Leistungsabrechnung – so reichen Sie Belege bei uns ein

Nachdem Sie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in Anspruch genommen haben, können Sie die Abrechnung der entsprechenden Leistung zur Erstattung bei uns einreichen.


Hierzu zählen:

  • Ambulante Pflege durch einen Pflegedienst
  • Pflege durch teil- und vollstationäre Einrichtungen
  • Pflegehilfsmittel
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsbetrag

Schritte der Leistungsabrechnung

So reichen Sie Belege bei uns ein

  1. Laden Sie sich alle relevanten Unterlagen herunter.

    Sie finden alle Unterlagen unter Downloads zur Abrechnung.

  2. Füllen Sie den Erstattungsantrag aus.

    Tragen Sie Namen und Versicherungsnummer des Versicherten in den Erstattungsantrag ein. Die restlichen Felder des Erstattungsantrages können, müssen aber nicht ausgefüllt werden. Ist der Erstattungsantrag vollständig ausgefüllt, kann Ihr Sachbearbeiter abgleichen, ob alle Belege mitgeschickt wurden.

  3. Senden Sie uns alle relevanten Unterlagen und die Belege per E-Mail oder Fax zu.

    Im Falle der Verhinderungspflege benötigen wir außerdem den ausgefüllten Antrag auf Verhinderungspflege.

Die Belege werden im Erstattungsantrag in vier Kategorien erfasst:

  • Belege Pflegedienst: Diese Zeile füllen Sie mit den Rechnungsbeträgen aus, wenn der Pflegedienst zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung, zur Verhinderungspflege oder für Entlastungsleistungen kommt.
  • Belege teilstationäre Einrichtungen: Diese Zeile füllen Sie aus, wenn Sie Leistungen der Tages- oder Nachtpflege durch eine teilstationäre Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen haben.
  • Belege vollstationäre Einrichtungen: Diese Zeile füllen Sie aus, wenn Sie dauerhaft oder kurzzeitig in einem Pflegeheim gepflegt werden.
  • Sonstige Belege: Diese Zeile füllen Sie aus, wenn Sie sonstige Leistungen in Anspruch genommen haben wie Pflegehilfsmittel (z.B. Rollator, Windeln) oder Verhinderungspflege durch Privatpersonen. Bitte denken Sie daran, in diesem Fall sowohl den Antrag als auch den Beleg für Verhinderungspflege ausgefüllt mitzusenden.

Bearbeitungs- und Begutachtungsfristen von AXA

Nachdem die vollständigen Unterlagen bei der Pflegekasse bzw. -versicherung eingegangen sind, muss der Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad innerhalb von 25 Arbeitstagen beschieden werden. Das heißt, die Pflegekasse bzw. -versicherung muss innerhalb von 5 Wochen eine Entscheidung treffen, in welchen Pflegegrad die betroffene Person einzustufen ist.

Das Ergebnis muss dem Betroffenen außerdem innerhalb der Frist schriftlich mitgeteilt werden. In besonderen Fällen, wie einer palliativen Versorgung, verkürzt sich der Begutachtungszeitraum. Versicherungsunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die eigene Statistik zur Einhaltung der Begutachtungsfristen zu führen und zu veröffentlichen. Dies beschleunigt die Entscheidungswege und gestaltet sie transparent.

Bei den im Jahr 2020 eingegangenen Pflegeanträgen wurden die Begutachtungsfristen wie folgt von uns eingehalten:

  • Bei Fällen mit einer Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen: 
    zu 98,20% 
  • Bei verkürzten Fristen (also bei Antragstellungen während eines Krankenhaus- / Rehabilitationsaufenthalts und / oder bei Anträgen auf Pflegezeit der Pflegeperson): 
    zu 91,90% 

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben keine Informationen über die Ursachen und den Verursacher der Fristüberschreitungen enthalten. 

Die Pflegewelt von AXA - Lesenswertes

Wegweiser Pflegewelt
So bewältigen Sie den Pflegealltag
In unserer Pflegewelt finden sie Wissenswertes rund um das Thema Pflege
Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Wir erklären Ihnen, wie die Pflegegrade zugeordnet werden.

Pflegebedürftigkeit erklärt
Leistungen der Pflegeversicherung

Hier erfahren Sie, welche individuellen monatlichen Leistungen Sie von uns erhalten können.

Finanzielle Hilfe
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Pflegeberatung
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