Was ist mit der Bauherrenhaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mit ständigem Wohnsitz im Inland als privater Bauherr (Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten). Mitversichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das Baugrundstück und das zu errichtende Bauwerk.
Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn (kein Dauerrabatt).
Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflicht?
Private Bauherren mit ständigem Wohnsitz im deutschen Inland sollten sich mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern. Neben Neubauprojekten ist eine Bauherrenhaftpflicht auch für Abrisse, Umbauten, Reparaturen und Grabungsarbeiten ratsam. Ob Sie eine Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen brauchen, sollten Sie individuell mit Ihrem Versicherer abklären.
Vor den Folgen welcher Situationen schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Manche Dinge können Sie aber auch bei sorgfältigster Überwachung der Baustelle einfach nicht ausschließen. Etwa, wenn Kinder sich trotz korrekter Absicherung der Baustelle Zutritt verschaffen und dort zu Schaden kommen.
Vor den Folgen welcher Situationen schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Manche Dinge können Sie aber auch bei sorgfältigster Überwachung der Baustelle einfach nicht ausschließen. Etwa, wenn Kinder sich trotz korrekter Absicherung der Baustelle Zutritt verschaffen und dort zu Schaden kommen.
Oder wenn durch einen plötzlich aufkommenden Sturm Material auf parkende Autos oder Nachbargebäude fällt. Oder auch, wenn ein ungeschickter Besucher sich bei der Begehung der Baustelle verletzt. Solche Schäden durch Naturgefahren, Unfälle privater Handwerker oder der Mitarbeitenden von Bauunternehmen sind qua der Versicherungsbedingungen der Bauherrenhaftpflicht von AXA mit abgedeckt.