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Mann sitzt entspannt auf seinem Roller

Roller-Versicherung Einfach, günstig & flexibel

Die Vorteile der Versicherung für Mopeds, Roller, Mofa und Mokicks von AXA

Günstige Mopedversicherung von AXA

Preiswerte Kleinkraftrad-Versicherung von AXA

Endlich unabhängig – für viele Jugendliche sind Roller, Mofa oder Moped der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Aber auch erwachsene Roller-, Mofa- und Mopedfahrer schätzen, beispielsweise für den Weg ins Büro, die einfache Handhabung, Flexibilität und den geringen Spritverbrauch. Die Roller-Versicherung von AXA, die mit dem Versicherungskennzeichen bzw. Nummernschild automatisch mitbezahlt wird, schützt Sie oder Ihr Kind umfassend. Abgesichert sind:

  • Haftpflichtschäden bis 100 Mio. EUR
  • Personenschäden bis 15 Mio. EUR pro geschädigter Person

Der Versicherungsschutz für Roller und andere Kleinkrafträder von AXA

Junge Fahrer unter 18 Jahre

Fahrer ab 18 Jahre

Haftpflicht inkl. 19% Vst.

89€

49€

Haftpflicht mit Teilkasko inkl. 19 % Vst.

159€

99€

Der Beitrag bezieht sich stets auf das aktuelle Verkehrsjahr. Zum 01.03. des Folgejahres benötigen Sie ein neues gültiges Verkehrskennzeichen. 

Unser Tipp für Ihre Mopedversicherung

Wer erst später in die Saison starten will, zahlt für die Mopedversicherung entsprechend weniger. Die Haftpflichtversicherung zahlt die Schäden gegenüber Dritten. Wer sein Zweirad zum Beispiel auch noch gegen Diebstahl oder gegen Sturm und Hagel absichern will, schließt zusätzlich noch eine preisgünstige Teilkaskoversicherung ab (Selbstbeteiligung von 150 EUR).

Ein zusätzliches „Muss“ ist regelmäßig das gründliche Durchchecken von Moped sowie Ausrüstung. Das Prüfen von Bremsanlage, Reifenprofil und Batterie bis hin zur Kleidung und Helm ist hier unerlässlich und oft auch (über)lebenswichtig.

Günstige Kfz-Versicherung - FAQs

Häufige Fragen

Ist eine Haftpflichtversicherung für Roller, Mofa und Mopeds zwingend notwendig?

Diese Fahrzeuge unterliegen genauso dem Pflichtversicherungsgesetz wir alle anderen Kraftfahrzeuge.

Von wann bis wann gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald das Kennzeichen erworben wird. Das kann an jedem beliebigen Tag sein, frühestens aber ab dem 1. März. Der Versicherungsschutz endet immer zum 28.2. (oder 29.2.) des Folgejahres.

Kann ich den Versicherungsschutz auch später starten lassen?

Ja, er kann an jedem beliebigen Tag starten, der Versicherungsschutz endet aber immer am 28. oder 29. Februar des Folgejahres.