Krankentagegeld für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld von ihrer Kasse, jedoch nur einen Teil des ursprünglichen Gehalts.
Gezahlt werden 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Wenn dadurch eine Versorgungslücke entsteht, hilft eine Krankentagegeldversicherung dabei, den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Eine Krankentagegeldversicherung kann dann sinnvoll sein, um die Differenz zwischen Krankengeld und vollem Gehalt auszugleichen, besonders bei höherem Einkommen oder laufenden Verpflichtungen.