Corporate GovernanceWir sind für Sie da
AXA Corporate Governance
Die Hinweisgeberstelle von AXA
Zu solchen Verstößen zählen zum Beispiel:
So erreichen Sie uns
Um möglichen Verstößen neutral nachzugehen, haben Sie, unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit unserer Hinweisgeberstelle.
Meldung an die Hinweisgeberstelle
Zentrale Hinweisgeberstelle AXA Konzern AG
Meldung an unseren Vertrauensanwalt
Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Externe Meldestellen
Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) besteht die Möglichkeit, Meldungen auch an externe Stellen zu richten. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine interne Meldung in der Regel schneller und direkter bearbeitet werden kann.
Falls Sie dennoch eine Meldung an eine externe Meldestelle vorziehen, finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de) Hinweise dazu. Weitere externe Meldestellen sind zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und das Bundeskartellamt.
Bitte beachten Sie:
Die AXA Anonyme Meldestelle ist keine allgemeine Beschwerdehotline. Bei Fragen, Lob oder Tadel im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag bei AXA wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an unser Kundencenter: