Erstzulassung bis 31.12.1979
Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden, die
Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw
Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979
Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1996
Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden
Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1996 erstmalig zugelassen wurden
Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit
Deckungssumme
Bis 100 Millionen € pauschal
Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person
Bis 100 Millionen € pauschal
Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person
Schutzbriefleistungen
Zubuchbar
Zubuchbar
Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto
Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse


Grobe Fahrlässigkeit


Fahrzeug- und Zubehörteile
Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten
Verzicht auf den Abzug "neu für alt"


Schäden durch Schneelawinen


Schäden durch Marderbiss


Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker
Vorsorgeversicherung


Vandalismus


Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet


Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges


Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren


Versicherungsschutz auf der Fähre


Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden


Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung


Erweiterte Deckung für Gespanne


Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)
Vorsorgeversicherung


Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)


Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall


Folgeschäden durch Marderbiss


Schutz vor unerwarteten Risiken


Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)
Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall
(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)
(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges


Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall


Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon


Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall


Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln


Vermittlung ärztlicher Betreuung


Kosten für Krankenbesuch


Besorgung von Vignetten


Warum keine Pannenhilfe?
Detaillierte Informationen zur Kfz-Versicherung für Oldtimer:
Hinweis: Bei Fahrzeugwerten ab 30.000 Euro (sonstige Oldtimer ab 10.000 Euro) ist ein Marktwertgutachten, nicht älter als zwei Jahre, erforderlich. Ein sog. „Kurzcheck“ kann nur für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 80.000 Euro akzeptiert werden. Für höherwertige Fahrzeuge ist ein Standardgutachten erforderlich.
Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz, wenn die Saison bzw. der Zulassungszeitraum im Kalenderjahr mindestens 5 Monate bestanden hat.
Vorteile bei Kaskoschäden:
Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden):
Entscheidend ist immer der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht das Jahr. So können Sie z. B. ein Fahrzeug mit Erstzulassung am 01.12.1996 auch erst ab dem 01.12.2026 als historisches Fahrzeug zulassen.
Ja, denn entscheidend, ob es sich um einen Oldtimer handelt, ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Datum der Auslieferung.
Bei Importfahrzeugen steht im Fahrzeugbrief häufig nicht das Jahr der Erstzulassung, sondern des Imports. Deshalb sollten Sie sich immer die Originalzulassungspapiere, oder aber zumindest in Kopie, aushändigen lassen.
Die Entscheidung, ob das Fahrzeug mit einem "Historischen Kennzeichen" zugelassen wird oder nicht, liegt ganz bei Ihnen. So können Sie Ihr Fahrzeug, auch wenn es älter als 30 Jahre ist, ganz "konventionell" oder saisonweise zulassen.
Für hubraumschwache Fahrzeuge ist die konventionelle Zulassung weiterhin am sinnvollsten. Allerdings ist das Fahrzeug dann nicht von der "Plakettenpflicht" (Feinstaubverordnung) befreit.
Für PKW ab Baujahr 1980 ist jedoch eine Zulassung mit H-Kennzeichen erforderlich, um den AXA-Oldtimertarif zu erhalten.
Nein, der Gesetzgeber sieht keine Einschränkungen vor. Allerdings wird davon ausgegangen, dass der Oldtimer der "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient und Sie ihn dementsprechend nutzen.
Für Oldtimer gibt es hier keine Sonderregelung, denn es gelten die üblichen Vorschriften.
Nein, da das H-Kennzeichen von der Plakettenpflicht befreit ist, haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen.
Das Mindestalter für rote Oldtimerkennzeichen ist seit März 2007 auf 30 Jahre festgeschrieben. Gleichzeitig ist eine Prüfung analog der Abnahmeprüfung zum H-Kennzeichen vorgesehen. Das rote Oldtimerkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.
Dort müssen Sie Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Oldtimerfahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen sowie eine Deckungszusage (EVB-Nummer/Versicherungsbestätigungskarte) Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen.
Die Zulassungsstelle wird außerdem einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg einholen. Ein rotes Dauerkennzeichen kann für Oldtimer-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1980 nicht versichert werden.
Ja, die jährliche Steuer beträgt 46 EUR für Motorräder und 192 EUR für Pkw und alle sonstigen Fahrzeuge, unabhängig von der Anzahl der Risiken.
Ein Fahrtenbuch bzw. ein formloser Fahrtennachweis muss geführt werden, wenn das Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen ausgestattet ist.
Nein, da das rote Dauerkennzeichen für Oldtimersammler, ebenso wie das H-Kennzeichen, von der Plakettenpflicht befreit ist, haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind weder TÜV noch Hauptuntersuchung. Allerdings sieht §28 StVZO eine Einschränkung insoweit vor, "dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kfz frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen".
Sie sind als Fahrzeughalter also dazu verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher und den Vorschriften entsprechend zu halten.
Zu den gesetzlich erlaubten Fahrten mit rotem Oldtimerkennzeichen gehören Prüfungsfahrten (z. B. durch einen Sachverständigen), Probefahrten, Überführungsfahrten, An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, Fahrten zum Zwecke der Wartung, Reparatur und Pflege des Fahrzeuges sowie Fahrten zu einer Messe oder Show, wenn es sich um Oldtimer-Veranstaltungen handelt.
Nein, da eine Hochzeitsfahrt nicht zu den gesetzlich genehmigten Fahrten gehört (siehe Frage oben).
Das ist vom Besuchsland abhängig. Einige Länder (z. B. Schweiz, Österreich, Holland und Italien) erkennen das rote Kennzeichen an, andere (z. B. Belgien und Luxemburg) dagegen nicht. Denken Sie bitte daran, dass es sich um eine genehmigte Fahrt, z. B. ein Oldtimer-Treffen, handeln muss.
Eine Einschränkung gibt es nicht, auch das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle.
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen kann ein H-Saisonkennzeichen beantragt werden. Die Berechnung erfolgt analog des Saisonzeitraumes
Die Mindestdauer für eine Saison beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11 Monate. Um in den Genuss einer kostenlosen Ruheversicherung außerhalb des Saisonzeitraums zu kommen, muss die Saison bei AXA mindestens 5 Monate dauern.
Die Versicherung eines Saisonkennzeichens nur über die Wintermonate, z.B. Oktober bis April ("Winterfahrzeug"), ist bei AXA jedoch nicht zu Oldtimer-Konditionen möglich.
Das ist nicht erlaubt, da das Fahrzeug als abgemeldet gilt. Sie dürfen es also weder fahren noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.
Ja, da das Saisonkennzeichen nicht von der Plakettenpflicht befreit ist, gelten hier die Regelungen zur Umweltzone. Kann Ihr Fahrzeug keine Plakette erhalten, dürfen Sie die Umweltzonen nicht befahren.