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Betriebsschließungsversicherung - Schutz vor entgangenem Betriebsgewinn, Kosten und Sachschäden

Betriebsschließungs­versicherung Ein wichtiger Schutz für Ihren Betrieb

Warum eine Betriebsschließungsversicherung von AXA?

Für Betriebe der Gastronomie, einer Großküche oder für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, kann schnell durch eine behördlich verhängte Betriebs­schließung das wirtschaftliche Aus drohen. Denn nach dem Infektions­schutzgesetz sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B.Masern) oder Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt.

Ihr Schutz vor einer möglichen Betriebsschließung

Die Betriebsschließungsversicherung deckt entgangenen Betriebsgewinn und entstandene Kosten sowie Sachschäden ab, die Ihnen durch die behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen, und zwar für

  • die Schließung des Betriebs
  • die Desinfektion des Betriebes
  • Tätigkeitsverbote gegen Inhaber oder Ihre Mitarbeiter
  • die Vernichtung von Waren und Vorräten
Betriebsschließungsversicherung - Köche geschäftig Hochbetrieb

Leistungen einer Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Mit folgenden Leistungen helfen wir, die finanziellen Einbußen abzufedern:

  • Finanzieller Ausgleich für den Schließungsschaden, d.h. für den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Betriebskosten wie Miete oder Pacht
  • Übernahme der Lohn- und Gehaltsaufwendungen infolge eines Tätigkeitsverbotes gegen die Mitarbeiter oder den Inhaber
  • Ersatz des Waren- und Vorräteschadens sowie Übernahme der Kosten für die Brauchbarmachung oder Vernichtung von Waren und Vorräten
    (wenn diese mit Krankheitserregern befallen sind)
  • Kosten für die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtungen
  • Kostenübernahme für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz

Ein Beispiel für eine Betriebsschließungsversicherung

Wann Sie Ihren Betrieb wirksam gegen die Folgen einer Betriebs­schließung schützen, zeigt Ihnen ein Schadenbeispiel aus der täg­lichen Versicherungspraxis:

  • Salmonellenfall in einem Gastbetrieb
    Wegen einer Salmonelleninfektion schließt die Gesundheitsbehörde den Betrieb für mehrere Tage und beschlagnahmt größere Warenmengen. Außerdem ist eine vollständige Desinfektion der Betriebsstätte erforderlich. Der Gesamtschaden umfasst den Waren­schaden und den Schließungsschaden, also fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn. Ein Kellner darf wegen seiner Salmonellenerkrankung einige Tage nicht beschäftigt werden. Die Lohnfortzahlung übernimmt ebenfalls die Betriebsschließungs­versicherung.

Mit der Betriebsschließungsversicherung von AXA sind Sie bestens geschützt.

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Wichtige Informationen zur Betriebsschließungsversicherung

Wovor schützt eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie fängt finanzielle Schäden auf, die entstehen, falls das Unternehmen nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit (z.B. Masern) oder eines Krankheitserregers (z.B. Salmonellen) geschlossen werden muss.

Für wen ist eine Betriebsschließungsversicherung sinnvoll?

Ob Lebensmittel produzierender Betrieb, Imbiss, Restaurant, Lebensmittelgeschäft oder Bäckerei: Jeder kennt die Herausforderungen, die von Krankheitserregern oder übertragbaren Krankheiten ausgehen. Sauberes Arbeiten und die penible Einhaltung von Hygienevorschriften sind oberstes Gebot – doch trotz aller Bemühungen lässt sich nie ganz ausschließen, dass Viren, Bakterien oder Keime ihren Weg in das eigene Unternehmen finden. Manchmal mit weitreichenden Folgen. Denn wird der Betrieb von der Gesundheitsbehörde wegen einer meldepflichtigen Infektionskrankheit geschlossen, kann das schnell zur existenziellen Bedrohung werden.

Welche Schäden deckt eine Betriebsschließungsversicherung ab?

Geleistet wird bei den aktuell im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten und Krankheitserregern. Mitversichert sind auch neu aufkommende Krankheiten und Krankheitserreger, die erst nach Vertragsabschluss im Infektionsschutzgesetz als meldepflichtig eingestuft werden.

Welche Schäden sind in der Betriebsschließungsversicherung nicht abgedeckt?

  • AXA haftet nicht für Schäden, die in Folge einer Epidemie oder Pandemie entstehen.
  • Darüber hinaus ist ein Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn die behördlichen Maßnahmen nicht als Einzelanordnung gegen den versicherten Betrieb gerichtet sind, sondern im Rahmen einer Allgemeinverfügung ausgesprochen werden oder wenn keine meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger im Betrieb selbst aufgetreten sind.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 30 Tage nach Antragsstellung.

Betriebsschließungsversicherung von AXA

Unverzichtbar für Betriebe des Nahrungsmittelhandels und des Gastgewerbes

Beruhigend zu wissen, dass Sie mit der Betriebsschließungsversicherung von AXA gegen die unangenehmen Folgen einer Betriebsschließung bzw. Betriebsunterbrechung nach dem Infektionsschutzgesetz umfassend geschützt sind. Denn häufig genügt schon der reine Verdacht einer ansteckenden Infektion oder eines Krankheitserregers, um eine vollständige Betriebsschließung zu veranlassen.

Gegen diese, die Existenz eines Betriebes bedrohenden, finanziellen Verluste sind Sie mit einer Betriebsschließungsversicherung entsprechend abgesichert.
 
Für weiterführende Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Wenden Sie sich an unsere kostenlose Hotline, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere Beratung vor Ort.

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