Elektronik-Softwareversicherung
Die Versicherung deckt Aufwendungen für die Wiederherstellung von Daten und Programmen bei Verlust, Veränderungen oder Nichtverfügbarkeit infolge eines versicherten Sachschadens am Datenträger.
Dies gilt auch bei Bedienungsfehlern, vorsätzlichen Änderungen durch Dritte, Überspannung, elektrostatischer Aufladung, elektromagnetischen Störungen oder höherer Gewalt.