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Warum eine Praxisausfallversicherung?

Als Selbstständiger hängt der Erfolg Ihres Unternehmens maßgeblich von Ihrer Kompetenz und Ihrem Einsatz ab. Sollten Sie z.B. als Arzt, Apotheker, Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer ausfallen, halten wir Ihnen mit der Praxisausfallversicherung finanziell den Rücken frei. 

Berater im Gespräch mit Kunden

Ihr Schutz als Selbstständiger und Freiberufler vor existentiellem Risiko

Mit der Praxisausfallversicherung von AXA können Sie sich ganz nach Ihrem Bedarf gegen die folgenden finanziellen Risiken schützen. Tritt einer dieser Fälle ein, zahlt AXA Ihre fort­laufen­den Betriebskosten oder bezahlt einen Vertreter:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Sachrisiken (Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl etc.)
  • Quarantäne
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Weitere Details zur Praxisausfallversicherung

Für wen gilt die Praxisausfallversicherung?

Unsere Praxisausfallversicherung bietet vor allem für die Risiken folgender Berufsgruppen die ideale Absicherung:

  • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychologen und Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Architekten und Ingenieure
  • sowie vergleichbare selbständig Tätige

Welche Kosten sind über die Praxisausfallversicherung versichert?

Für den Fall, dass Sie z. B. durch Krankheit oder aufgrund eines Unfalls längere Zeit in Ihrem Unternehmen, Praxis oder Kanzlei ausfallen, sollten Sie dafür sorgen, dass die wichtigsten Kosten gedeckt sind. Als fortlaufende Betriebskosten sind über die Praxisaus­fallversicherung z.B. versicherbar:

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht, Leasing
  • Bürokosten (Strom, Wasser etc.)
  • Steuern und Finanzierungskosten 
  • Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge
  • Alternative: Übernahme der Kosten für einen Stellvertreter (Vertreterkostenversicherung)

Welche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Absicherung durch die Praxisausfallversicherung von AXA gibt es?

  • Vereinbarung eines Selbstbehaltes
  • Wahl einer Karenzzeit, d.h. der Spanne zwischen Ausfall des Versicherten und Leistungsbeginn der Versicherung
  • Ein- oder Ausschluss der Absicherung von Sachrisiken (z.B. Brand, Leitungswasser, Einbruch)
  • In bestimmtem Rahmen ist eine Absicherung des Gewinns möglich
  • Alternativ zur Absicherung der Fixkosten ist auch die Kostenübernahme eines Vertreters absicherbar (Vertreterkostenversicherung)
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Dauer der Zahlung

Fallbeispiele für eine Praxisausfallversicherung

Zwei Schadenbeispiele aus der täglichen Versicherungspraxis zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie sich mit einer Praxisausfallversicherung gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung wirksam schützen können:

Verdienstausfall wegen Unfall oder Krankheit
Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls können Sie mehrere Monate nicht Ihrem Beruf nachgehen. In dieser Zeit erwirtschaften Sie kein Einkommen. Die Kosten Ihrer Praxis/Ihres Betriebes (Personalkosten, Miete etc.) laufen jedoch weiter. Die Praxisausfallversicherung von AXA ist hier die ideale Lösung. Sie trägt die fortlaufenden Kosten in der Zeit Ihrer Abwesenheit und sorgt so dafür, dass Ihre Existenz gesichert bleibt.

Geplatztes Wasserrohr
In Ihrem Betrieb platzt ein Wasserrohr und beschädigt die Betriebseinrichtung so stark, dass der Betrieb unterbrochen werden muss. Im Rahmen der Praxisausfallversicherung übernimmt AXA die fortlaufenden Betriebskosten.

Beratungsgespräch Praxisausfallversicherung

Die Praxisausfallversicherung - Wenn Sie ausfallen, halten wir Ihnen den Rücken frei 

Als Freiberufler oder Selbstständiger ist ihre Gesundheit ein sehr wichtiges Kapital. Ihr beruflicher Erfolg basiert maßgeblich auf der durchgehenden Präsenz im beruflichen Alltag. Eine mögliche Betriebsunterbrechung aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder auch aufgrund von äußeren Einwirkungen wie Sturm, Leitungswasser, Hagel, Einbruchdiebstahl und Feuer kann weitreichende negative Folgen haben. Beruhigend zu wissen, dass Sie mit der Praxisausfallversicherung von AXA gegen die existentiellen Folgen einer solchen Betriebsunterbrechung abgesichert sind.

Für weiterführende Fragen zur Praxisausfallversicherung bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Wenden Sie sich an unsere kostenlose Hotline, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere Beratung vor Ort.