Frachtführerhaftungsversicherung
Sie befördern täglich eine Vielzahl von Sendungen da kann es leicht passieren, dass Pakete verwechselt oder Termine nicht eingehalten werden. Da ist die Verkehrshaftungsversicherung unverzichtbar. Denn im Schadenfall haften Sie für den entstandenen Schaden.
Außerdem: Laut § 7a Güterkraftverkehrsgesetz sind Sie als Unternehmer verpflichtet für Ihre Fahrzeuge mit einen zulässigen LKW-Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (inkl. Anhänger) eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen.
Mit der Verkehrshaftungsversicherung von AXA ist hierbei Ihre Haftung als Unternehmer aus Frachtverträgen innerdeutsch nach dem HGB und grenzüberschreitend nach der CMR versichert.
Highlights der Frachtführerhaftungsversicherung:
In welchen Fällen eine Verkehrshaftungsversicherung Sie vor finanziellen Einbußen schützt, zeigen Ihnen folgende Fallbeispiele aus der täglichen Versicherungspraxis, wie z.B.:
Speditionshaftungsversicherung
Die Speditionshaftungsversicherung schützt Sie dabei vor finanziellen Folgen von Schadenfällen, wie z.B.:
Bergungs-und Abschlepphaftungsversicherung
Die Bergungs- Abschlepphaftungsversicherung ist wichtig für alle, die die Beförderung von beschädigten und reparaturbedürftigen Fahrzeugen übernehmen. Wir versichern mit dieser Verkehrshaftungsversicherung Ihre gesetzliche Haftung aus Frachtverträgen über das Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen und sich daraus ergebende Lager und Verwahrungsaufträge.
Highlights der Bergungs- und Abschlepphaftungsversicherung:
Wie wichtig eine Verkehrshaftungsversicherung ist, zeigen die folgenden Fallbeispiele aus der Praxis:
Schwertransport-und Kranarbeitenhaftungsversicherung
Folgendes Fallbeispiel unterstreicht, wie wichtig die richtige Verkehrshaftungsversicherung für Sie als Schwertransport- und Kranarbeiten-Unternehmer sein kann: