Steuerliche Förderung der Beiträge zu Rürup-Renten bzw. BasisRenten
- Von den Beiträgen, die Sie für BasisRenten zahlen, können Sie bis zu 26.528 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen (bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung 53.056 Euro).
- Ab 2023 werden 100% der geleisteten Beiträge steuerlich berücksichtigt.
Die Leistungen werden nachgelagert besteuert
- Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenerstbezugs ab. Er steigt bis 2040 schrittweise auf 100 %.
- Der bei einem Rentenbeginn vor 2040 ermittelte steuerfreie Betrag der Rente (in Euro) wird für die gesamte Rentenbezugsdauer festgeschrieben.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Rürup-Rente bzw. BasisRente kann von jedem zur Altersvorsorge genutzt werden. Damit die Rentenversicherung in der Basisversorgung steuerlich gefördert ist, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
- Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr
- Auszahlung nur in Form einer monatlichen lebenslangen Rente (alternativ: Zusammenfassung zu einer jährlichen Auszahlung)
- Abtretung, Verpfändung oder Verkauf des Vertrages ist nicht möglich
- Im Todesfall ebenfalls nur Rentenauszahlung möglich – ausschließlich an Ehepartner oder Kinder