Wörtlich heißt ambulant „nicht ortsgebunden“. Bezogen auf die ärztliche Behandlung bedeutet ambulant, dass Sie von einem Arzt behandelt werden und danach wieder nach Hause gehen können.
Normalerweise wird eine ambulante Behandlung von einem Haus- oder Facharzt in dessen Praxis durchgeführt. Auch einige Krankenhäuser bieten ambulante Leistungen an, bei denen Sie die Klinik am Tag der Behandlung wieder verlassen können. Es findet also kein „stationärer“ Aufenthalt statt.
Für die ambulante Grundversorgung, zum Beispiel wenn Sie krank sind, kommt Ihre gesetzliche Krankenversicherung auf.
Die GKV übernimmt aber längst nicht alle möglichen ambulanten Behandlungen. Deshalb gibt es für Sie die Möglichkeit, eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen: Je nach Tarif können Sie sich die Kosten für verschiedene Leistungen der ambulanten Versorgung bezuschussen lassen.
Bei der ambulanten Zusatzversicherung von AXA gehören dazu beispielsweise ambulante Leistungen vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren, Sehhilfen und vieles mehr.