Im Ausland bestens medizinisch versorgt
Berechnen Sie einfach Ihren Preis für die Auslandskrankenversicherung von AXA und schließen Sie bequem online ab. Auch schnell noch vor Ihrer Abreise.
Mit der Auslandskrankenversicherung von AXA sind Sie im Urlaub und auf Geschäftsreisen bestmöglich versorgt.
Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Ohne die zusätzliche Reisekrankenversicherung zahlen Sie als gesetzlich Versicherter die Kosten für Behandlungen außerhalb Europas sogar komplett selbst.
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singleTRAVEL reist jährlich bei jeder Reise bis 56 Tage mit
Die Auslandsreiseversicherung singleTRAVEL von AXA bietet Ihnen privaten Versicherungsschutz mit garantierten Leistungen bei jeder Auslandsreise bis zu 56 Tagen. Egal, wie oft Sie im Jahr verreisen. AXA bietet Ihnen 100% Kostenerstattung für:
Die Auslandskrankenversicherung von AXA bietet weltweit privaten Krankenschutz. Zudem garantiert die Einzelpolice Ihnen für einmalige Reisen (bis zu 1 Jahr) 100 % Kostenerstattung für:
Vom 1. bis 30. Tag
0,60 Euro pro Tag
Von 31. bis 365. Tag
1,20 Euro pro Tag
Für 1 Person bis 65 Jahre
0,60 Euro x 30 Tage
18 Euro
1,20 Euro x 60 Tage
72 Euro
Kosten pro Reise
90 Euro
Einmalige Reise von 90 Tagen für 1 Person bis 65 Jahre
0,60 Euro x 30 Tage
18 Euro
1,20 Euro x 150 Tage
180 Euro
Kosten pro Reise
198 Euro
Einmalige Reise von 180 Tagen für 1 Person bis 65 Jahre
0,60 Euro x 30 Tage
18 Euro
1,20 Euro x 335 Tage
402 Euro
Kosten pro Reise
420 Euro
Einmalige Reise von 365 Tagen für 1 Person bis 65 Jahre
Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich grundsätzlich für alle, die privat oder beruflich reisen - egal ob Familien, Singles, Geschäftsreisende, Senioren, Kurz- oder Langzeitreisen. Denn selbst bei kurzen Aufenthalten können unerwartete Behandlungskosten im Ausland schnell teuer werden.
Wenn Sie nur gelegentlich oder einmal im Jahr verreisen, ist die Auslandsreiseversicherung als Einzelpolice ARE die passende Lösung. Sie sind gezielt für eine konkrete Reise abgesichert und zahlen nur für den tatsächlich genutzten Zeitraum.
Wenn Sie mehrmals im Jahr reisen, profitieren Sie von singleTRAVEL, der jährlichen Auslandskrankenversicherung. Sie bleiben damit das ganze Jahr über auf allen Reisen abgesichert und müssen sich vor jeder Reise nicht erneut um den Versicherungsschutz kümmern.
Diese Variante empfiehlt sich vor allem für Vielreisende, Geschäftsreisende und Personen, die regelmäßig privat ins Ausland fahren.
Bei Langzeiturlauben und Work-and-Travel-Reisen übernimmt die Auslandskrankenversicherung von AXA die Kosten für medizinische Behandlungen sowie den Rücktransport.
Die gesetzlichen Krankenkassen können für maximal sechs Wochen pro Jahr die notwendigen medizinischen Kosten im EU- und EWR-Raum übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Sie auch für Behandlungskosten außerhalb der genannten Räume auf, wenn:
Wichtig: Die GKV übernimmt nur die Kosten bis zu der Höhe, wie sie in Deutschland betragen würde. Die privaten Krankenkassen (PKV) tragen Kosten, die innerhalb der EU entstehen, vollständig. Sie trägt auch für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten medizinische Kosten, die außerhalb der EU entstehen. Genaueres entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice.
Die Reiseversicherung ist sozusagen ein All-in-one-Paket. Sie deckt sämtliche Kosten ab, die Ihnen vor oder während des Urlaubs entstehen, wie medizinische Versorgung, Reiseabbruch, Reiserücktritt oder Gepäckverlust. Welche Kosten sie genau abdeckt, finden Sie in dem von Ihnen gewählten Tarif beziehungsweise in der Police.
Eine Auslandskrankenversicherung und beispielsweise ein Reiserücktritt gehen hingegen nicht Hand in Hand. Dieser Versicherungsschutz dient ausschließlich dazu, medizinische Kosten oder auch Bergungskosten, die im Urlaub entstehen, zu übernehmen.
Es gibt keine vorgegebene Abschlussfrist. Sie sollten die Auslandsversicherung allerdings noch vor Reiseantritt in Deutschland abschließen. Den Antrag können Sie innerhalb von wenigen Minuten online ausfüllen und abschicken. Ab dem Zeitpunkt der Zahlung startet der Versicherungsbeginn und endet mit dem vertraglich festgelegten Datum.
Grundsätzlich sollten Sie bei jeder Reise außerhalb Deutschlands über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken. In einigen Ländern ist sie allerdings für die Einreise verpflichtend. Dazu gehören Belarus, Russland, Kuba und Ecuador. Idealerweise informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die geltenden Bestimmungen des Ziellandes.
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zuerst muss der Arzt Ihnen die uneingeschränkte Reisetauglichkeit bescheinigen. Auch dann zahlt die Auslandskrankenversicherung nur bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, beispielsweise infolge eines Unfalls.
Sie leistet auch, wenn sich eine bestehende Krankheit stark verschlechtert. Was genau darunter fällt, können Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Es kommt auf den Einzelfall an: Bei kleineren Verletzungen müssen Sie den Versicherer in der Regel nicht sofort informieren. Anders sieht es bei einem Krankenhausaufenthalt aus. Hier sollten Sie den Versicherer umgehend informieren.
AXA bietet Ihnen eine 24-Stunden-Hotline an: