Was kostet eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Wenn Sie für Ihr Haus und Grund eine Haftpflicht abschließen ist es von Bedeutung, welche Faktoren die Kosten dieser Versicherung beeinflussen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich nach den folgenden Kriterien:
- Größe
- Lage
- Nutzung
- Art der Immobilie (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
- gewählte Versicherungssumme
- Alter der Immobilie
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Integration bestimmter Risikofaktoren
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Was ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht mitversichert?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt viele Risiken rund um Ihr Grundstück ab – aber nicht alle. Daher gilt es zu klären, welche Schäden ausgeschlossen sind. Unter folgenden Umständen müssen Sie mit Deckungsbeschränkungen rechnen:
- Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden.
- Für gewerblich genutzte oder im Ausland gelegene Immobilien.
- Auch rein vertragliche Verpflichtungen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, sind nicht versichert.
- Zusätzlich gelten die vereinbarten Versicherungs- bzw. Deckungssummen innerhalb der Haftpflichtversicherung für Haus und Grund als Leistungsgrenze.
Für bestimmte Risiken benötigen Sie eine separate Absicherung, dazu gehören zum Beispiel berufliche Tätigkeiten. Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.
Kann ich in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eine Selbstbeteiligung vereinbaren?
Ja, wie bei den meisten Versicherungen, können Sie auch hier eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese ist dann bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Was ist der Unterschied zwischen privater Haftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, wenn Sie im Alltag – z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder Besucher – anderen versehentlich einen Schaden zufügen. Sie gilt für Privatpersonen und deckt Schäden ab, die aus dem privaten Lebensbereich entstehen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dagegen richtet sich speziell an Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Sie greift, wenn durch das Grundstück, ein Gebäude oder fest installierte Anlagen Dritte zu Schaden kommen – etwa durch Glätte, lose Dachziegel oder ungesicherte Wege.
Wichtig: Die private Haftpflicht deckt solche verkehrssicherungspflichtigen Risiken rund um Immobilien nicht ab – dafür ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig.
Wer haftet bei Schäden durch Mieter oder Besucher auf dem Grundstück?
Als Eigentümer haften Sie grundsätzlich für Schäden, die durch mangelnde Instandhaltung, Mängel oder unzureichende Sicherung Ihres Grundstücks entstehen – auch dann, wenn das Grundstück vermietet ist.
- Kommt es etwa zu einem Unfall, weil ein Weg nicht geräumt oder ein Geländer locker war, sind Sie als Besitzer in der Verantwortung. Verursacht dagegen ein Besucher selbst einen Schaden – zum Beispiel beschädigt er ein Nachbargrundstück –, haftet in der Regel der Verursacher persönlich.
- Ihre Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz greift dann, wenn Sie als Eigentümer und Versicherungsnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden.
- Leistungsempfänger ist in diesem Fall die geschädigte Person, also zum Beispiel ein verletzter Besucher oder der Eigentümer eines beschädigten Fahrzeugs.
Wie kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kündigen?
Sie können als Vertragspartner den Vertrag zum ersten eines jeden Monats kündigen. Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden. Sie oder wir können auch kündigen zum Beispiel nach einem Schadenfall.
Was passiert mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn ich die Immobilie oder das unbebaute Grundstück verkaufe?
Bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos, etwa durch Veräußerung des Grundstücks oder Hauses, sodass Sie nicht mehr Eigentümer sind, endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Schließlicht gibt es keinen Bedarf mehr für eine Versicherung für Haus- und Grundbesitz.
Was ist der Unterschied zwischen der Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz und der Bauherrenhaftpflicht?
Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist speziell für eine Bauphase konzipiert und endet zum Beispiel automatisch mit dem Abschluss der Bauarbeiten. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift zwar bei kleineren Bauvorhaben, ist aber ansonsten für den dauerhaften Betrieb angelegt. Sie endet entsprechend nicht automatisch, sondern gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Sind die Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umlagefähig und steuerlich absetzbar?
Wenn die anfallenden Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sind, können Sie die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Beitragszahler und Policeinhaber auf den oder die Mieter umlegen.
Falls Sie die Grundbesitzer-Haftpflicht für eine vermietete Immobilie abgeschlossen haben, können Sie die Beiträge in der Steuererklärung normalerweise als Werbekosten geltend machen.
Wie sinnvoll ist ein Vergleich von Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen?
Verschiedene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen im Vergleich zu betrachten, lohnt sich in jedem Fall. Dies wird durch folgende Aspekte deutlich:
- Leistungen, Beiträge und Deckungssummen unterscheiden sich je nach Anbieter.
- Wichtig ist nicht nur der Preis, sondern vor allem, welche Risiken abgesichert sind – etwa auch kleinere Bauvorhaben, unbebaute Grundstücke oder Allmählichkeitsschäden.
- Bei AXA erhalten Sie einen leistungsstarken, individuell anpassbaren Versicherungsschutz, der zu Ihrer Immobilie passt – transparent, zuverlässig und zu fairen Konditionen.