BOXflex Glasversicherung (Zuwählbar: Baustein Gewerbeglas für gewerblich genutzte Räume)
Schutz gegen Bruch von Glas- und Kunststoffscheiben/-platten von Gebäudeverglasungen an Mehrfamilienhäusern bzw. Wohn- und Geschäftshäusern mit überwiegendem Wohnanteil. Optional für die Allgemeinverglasung oder die Gesamtverglasung des Gebäudes (außen und innen, auch in Büros und Praxen) wählbar.
- Mitversicherung von Schäden an Abdeckungen von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Kosten für Gerüste und Kräne, Beseitigungen von Hindernissen, Anstriche und Malereien sowie Umrahmungen bis 3.000 Euro
BOXflex Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt private Inhaber von Anlagen zur Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen. Zum Beispiel ist sie sinnvoll für Eigentümer, die ihr Haus mit Öl beheizen. Denn Inhaber privater Heizöltanks haften in unbegrenzter Höhe, wenn aus ihren Anlagen austretendes Öl in ein Gewässer gelangt.
- 10 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – dreifach maximiert
- Versichert sind die mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen
- Rettungskosten sind mit abgedeckt
BOXflex Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verletzt wird, wie z. B. die bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung sowie das Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
- 10 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – dreifach maximiert
- Der Versicherungsnehmer ist als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis 50.000 Euro je Bauvorhaben geschützt
- Versichert sind die mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen
BOXflex Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese Haftpflichtversicherung für private Bauherren (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbrucharbeiten, Grabearbeiten) schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die aus der Baumaßnahme entstehen.
- Als Versicherungssumme für Personen- und Vermögensschäden können zwischen 150.000 Euro und 10 Mio. Euro vereinbart werden
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk inkl. Planung, Bauleitung und Bauausführung