Ambulante Zusatzversicherung Beim Arzt wie ein
Die günstige ambulante Zusatzversicherung von AXA
Unsere Tarife im Vergleich
MED (EG 080)
MED Komfort
Der günstige Einstieg
ab 7,03 € im Monat
Beste Preis-Leistung
ab 16,09 € im Monat
Sehhilfen
Lasik
Hörhilfen
Heilpraktiker und Naturheilverfahren
Verordnete Arznei- und Verbandmittel
Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel
Vorsorge / Impfungen
Warum eine Zusatzversicherung für Brille und Heilpraktiker von AXA?
Warum lohnt sich die AXA Zusatzversicherung für Brille und Heilpraktiker?
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren: Wir bezuschussen Ihre Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker sowie Ärzte für Naturheilverfahren.
- Sehhilfen: Sie erhalten regelmäßig einen Zuschuss beim Kauf von Brillen oder Kontaktlinsen. Auf Wunsch bezuschussen wir im Tarif MED Komfort auch Lasik.
- Vorsorge: Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind in der GKV oft eng begrenzt. Diese Lücke schließt z.B der MED Komfort.
- Günstiger Schutz: Eine Zusatzversicherung für Brille und Heilpraktiker gibt es bei uns schon ab 7,03 EUR.
Wichtige Informationen zur Zusatzversicherung ambulante Versorgung
Was bedeutet „ambulant“? Und was ist eine „ambulante“ Zusatzversicherung?
Wörtlich heißt ambulant „nicht ortsgebunden“. Bezogen auf die ärztliche Behandlung bedeutet ambulant, dass Sie von einem Arzt behandelt werden und danach wieder nach Hause gehen können. Normalerweise wird eine ambulante Behandlung von einem Haus- oder Facharzt in dessen Praxis durchgeführt. Auch einige Krankenhäuser bieten ambulante Leistungen an, bei denen Sie die Klinik am Tag der Behandlung wieder verlassen können. Es findet also kein „stationärer“ Aufenthalt statt.
Für die ambulante Grundversorgung, zum Beispiel wenn Sie krank sind, kommt Ihre gesetzliche Krankenversicherung auf. Die GKV übernimmt aber längst nicht alle möglichen ambulanten Behandlungen. Deshalb gibt es für Sie die Möglichkeit, eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen: Je nach Tarif können Sie sich die Kosten für verschiedene Leistungen der ambulanten Versorgung bezuschussen lassen. Bei der ambulanten Zusatzversicherung von AXA gehören dazu beispielsweise ambulante Leistungen vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren, Sehhilfen und vieles mehr.
Warum ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?
Um auf solche und andere Möglichkeiten weder verzichten, noch die Kosten dafür selbst tragen zu müssen, ist eine private Krankenzusatzversicherung (inkl. Brillenversicherung) für ambulante Behandlungen sinnvoll: Mit ihr können Sie Leistungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren bezuschussen lassen – von Ayurveda über Homöopathie bis hin zur Traditionellen Chinesischen Medizin. Zusätzlich können Sehhilfen und je nach Tarif sogar Laserbehandlungen der Augen von der Zusatzversicherung übernommen werden. Auch Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen können Sie mit dem richtigen Tarif genau dann in Anspruch nehmen, wenn es für Sie sinnvoll ist. So müssen Sie nicht an Ihrer Gesundheit sparen und können einfach mehr Möglichkeiten in Anspruch nehmen – zum Beispiel, wenn die klassische Schulmedizin an ihre Grenzen stößt.
Gilt die ambulante Zusatzversicherung auch im Ausland?
Wenn Sie im Ausland erkranken, gilt innerhalb der Europäischen Union sowie in einigen Nicht-EU-Ländern wie Island, Norwegen und der Schweiz seit 2004 die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card). Das bedeutet, dass Sie in diesen Ländern grundsätzlich mitversichert sind. Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann die EHIC automatisch beanspruchen. Sie befindet sich meist auf der Rückseite Ihres normalen Krankenversicherungsausweises. Allerdings erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur den Teil der Kosten, der nach deutschen Sätzen üblich ist. Den Rest zahlen Sie aus eigener Tasche.
Mit der Zusatzversicherung von AXA im Tarif MED sind Sie auch außerhalb der EU geschützt: Wir übernehmen hundert Prozent Ihrer Krankheitskosten sowie einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland – für Ihren Auslandsaufenthalt bis zu einer Länge von sechs Wochen.
Die Tarife der ambulanten Zusatzversicherung von AXA
Ganzheitlich gut abgesichert
Mit unserer ambulanten Zusatzversicherung können Sie vielfältige Leistungen für alternative Heilmethoden und Hilfsmittel, für Vorsorgeuntersuchungen sowie für die Gesundheit von Augen und Ohren in Anspruch nehmen. Wählen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz aus den Tarifen MED und MED Komfort aus:
Tarif MED
Der Tarif MED bietet Ihnen eine günstige Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung: Schon ab 7,03 EUR monatlich erhalten Sie einen sinnvollen Gesundheitsschutz, bei dem Sie insgesamt bis zu 500 EUR jährlich für Heilpraktiker-Behandlungen und Arzneimittel erstattet bekommen. Für Brillen und Kontaktlinsen stehen Ihnen zusätzlich bis zu 130 EUR innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung. Ergänzend werden die Krankheitskosten bei Auslandsreisen inklusive eines medizinisch notwendigen Rücktransports erstattet.
Tarif MED Komfort
Der Tarif MED Komfort ergänzt das Leistungspaket des Tarif MED ab 16,09 EUR im Monat um höhere Zuschüsse für Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren sowie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Insgesamt können Sie dafür alle zwei Jahre bis zu 2.000 EUR in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Sie die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von zwei Jahren bis zu einer Höhe von 300 EUR vollständig erstatten lassen. Für Lasik-Operationen werden zweimal während der gesamten Vertragslaufzeit Zuschüsse bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EUR gewährt. Für Hörhilfen können Sie achtzig Prozent der Kosten bis zu 500 EUR erhalten.
Unsere Versicherungsbedingungen zum Nachlesen
Wir beantworten Ihre Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung von AXA
Gibt es eine Wartezeit, bevor ich die Leistungen in Anspruch nehmen kann?
Ja, es gibt eine kurze Wartezeit. Schon nach drei Monaten können Sie aber fast alle Leistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme stellen Entbindungen dar: Bevor Sie sich beispielsweise die Kosten für Akupunktur im Kreissaal erstatten lassen können, gilt eine Wartezeit von acht Monaten. Und keine Sorge: Bei akuten Notfällen gilt für die tariflichen Leistungen keine Wartezeit. Wenn Sie beispielsweise einen Unfall hatten, ist die ambulante Zusatzversicherung sofort für Sie da.
Muss ich vor Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung Gesundheitsfragen beantworten?
Damit wir Ihnen den bestmöglichen Schutz anbieten können, müssen wir Sie und Ihre Gesundheit kennenlernen. Dazu würden wir gerne wissen, ob bei Ihnen in der Vergangenheit schon bestimmte Krankheiten aufgetreten sind – zum Beispiel HIV, Suchterkrankungen oder Herzerkrankungen. Eine ambulante Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es bei AXA nicht. Meist ist das aber kein Problem – denn eine bestehende Krankheit ist nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium. Möchten Sie sich vorab über die Möglichkeiten der ambulanten Zusatzversicherung informieren, können Sie uns unter 0800 3203205 kontaktieren.
Sind Kinder in der ambulanten Zusatzversicherung mitversichert?
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der ambulanten Zusatzversicherung nicht vorgesehen, dass Sie Familienmitglieder wie Kinder oder Ehepartner kostenlos mitversichern. Versichert ist immer nur der im Vertrag angegebene Versicherungsnehmer. Allerdings gibt es für Eltern die Möglichkeit, neugeborene Kinder zu speziellen Konditionen nachzuversichern: Hat ein Elternteil den Tarif MED oder MED Komfort abgeschlossen, können Sie Ihr Kind innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ebenfalls versichern. Die ersten vier Monate sind für das Kind dann beitragsfrei.
Welche Laufzeit hat die Versicherung?
Die ambulante Zusatzversicherung von AXA hat sowohl im Tarif MED als auch im Tarif MED Komfort eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Wenn Sie zufrieden sind und wir keine fristgemäße Kündigung von Ihnen erhalten, wird die Laufzeit danach automatisch um ein Jahr verlängert.
Wie kann ich die ambulante Zusatzversicherung kündigen?
Nach der vereinbarten Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren können Sie die ambulante Zusatzversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres und mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist nur mit Unterschrift gültig. Erhöhen wir die Versicherungsprämie oder verringern die Zuschüsse, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich den Vertrag mit uns kündigen. Wenn Sie Fragen zur Kündigung oder zu den Kündigungsbedingungen haben, kontaktieren Sie unsere Servicemitarbeiter unter 0800 3203205. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Wie funktioniert die Kostenerstattung für die ambulanten Zusatzleistungen?
Für die Leistungen der Zusatzversicherung gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip, das auch von der privaten Krankenversicherung genutzt wird: Ihr Arzt stellt Ihnen eine Rechnung für die Zusatzleistung aus, Sie senden uns die Rechnung online oder per Post zu und innerhalb kurzer Zeit (ein bis zwei Wochen) geht der Betrag auf Ihrem Konto ein.
Steige ich komplett auf das Kostenerstattungsprinzip um?
Nein, das ist nicht der Fall. Sie nutzen das Kostenerstattungsprinzip ausschließlich, um die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen. Mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben Sie wie gewohnt beim Sachleistungsprinzip: Sie zeigen beim Arzt Ihre Versichertenkarte vor und die Praxis rechnet die Behandlungskosten dann ohne Ihr Zutun mit der Krankenversicherung ab.
Wie reiche ich eine Rechnung bei AXA ein?
Die Rechnung von Ihrem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker können Sie entweder online im My AXA Kundenportal hochladen oder per Post an die folgende Adresse senden:
AXA Krankenversicherung AG
50592 Köln
Die Kosten werden Ihnen dann im tariflichen Umfang erstattet. Normalerweise geht der Betrag innerhalb von ein bis zwei Wochen auf Ihrem Konto ein. Das ist in der Regel deutlich früher, als Sie die Rechnung bei Ihrem Arzt begleichen müssen – da die meisten Ärzte und Heilpraktiker ein Zahlungsziel von vier Wochen haben.
Übernimmt die ambulante Zusatzversicherung auch Zahnarztkosten?
Nein, die ambulante Zusatzversicherung beinhaltet keine Leistungen für Zahnarztkosten. Hierfür haben Sie bei AXA stattdessen die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die vielfältige Leistungen in den Bereichen Prophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz bietet.
Kommt die ambulante Zusatzversicherung auch für Behandlungen im Krankenhaus auf?
Ambulante Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen sind auch dann in der Zusatzversicherung inklusive, wenn Sie in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Werden Sie nach der Behandlung stationär aufgenommen, können die Behandlungskosten aber nicht bezuschusst werden. Ebenso übernimmt die ambulante Zusatzversicherung keine Kosten für die Unterbringung in Einbett- oder Zweibettzimmern sowie für stationäre Chefarztbehandlungen. Um auch für solche Fälle abgesichert zu sein, bietet AXA Ihnen die stationäre Zusatzversicherung an.
Bezuschusst die ambulante Zusatzversicherung Psychotherapien?
Psychotherapien durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Sie benötigen keine ambulante Zusatzversicherung, wenn Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
Werden auch Vorsorgeleistungen bezuschusst?
Ja, die ambulante Zusatzversicherung von AXA beinhaltet auch Leistungen für präventive Maßnahmen. So sind Sie bereits abgesichert, bevor es zu einer Erkrankung kommt: Im Tarif MED Komfort erstatten wir Ihnen achtzig Prozent der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
Bezuschusst die ambulante Zusatzversicherung Leistungen vom Privatarzt?
Ja, die Kosten für eine Behandlung beim Privatarzt können von der ambulanten Zusatzversicherung erstattet werden. Für gewöhnlich sind Privatärzte nicht für die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten zugelassen, sodass die Behandlungskosten auch nicht von der GKV übernommen werden. Möchten Sie aber eine Leistung in Anspruch nehmen, die von der ambulanten Zusatzversicherung abgedeckt wird, können Sie sich auch als Kassenpatient beim Privatarzt behandeln lassen – zum Beispiel wenn Sie sich akupunktieren lassen möchten.