ePA-App: sicher, flexibel, startklar
Mit der ePA-App sind Ihre Gesundheitsdaten gut geschützt und jederzeit abrufbar.
Ihre elektronische Patientenakte (ePA) und E-Rezepte – sicher, einfach und vereint in einer App.
Mit der ePA-App sind Ihre Gesundheitsdaten gut geschützt und jederzeit abrufbar.
In der ePA verwalten Sie Ihre Gesundheitsdokumente digital und übersichtlich.
Nutzen Sie die ePA-App auch für Ihre elektronischen Rezepte.
Prüfen Sie die Voraussetzungen - dann kann es losgehen:
Für die Nutzung der ePA-App benötigen Sie eine KVNR. Die KVNR (Krankenversichertennummer) ist eine zusätzliche Nummer und nicht identisch mit ihrer Versicherungsnummer von AXA. Beide Nummern bleiben parallel bestehen. Falls Sie bereits eine KVNR haben, springen Sie zu Schritt 2.
Laden Sie hier die My AXA Mobile App herunter:
Die Nutzung der ePA-App sowie die Anlage einer elektronischen Patientenakte ist ab 16 Jahren möglich.
Falls Sie die My AXA Mobile App nicht nutzen können oder möchten - unabhängig vom Alter - können Sie die KVNR ebenfalls über das o. g. Formular anfordern.
Die digitale Akte, in der medizinische Dokumente gespeichert und verwaltet werden können. Um Ihre ePA verwalten zu können, benötigen Sie die ePA-App – sie ist der zentrale Zugang. Die Nutzung der ePA-App ist kostenfrei.
Die ePA ist eine sichere, digitale Akte, in der Sie Ihre medizinischen Dokumente zentral speichern und verwalten können. Sie entscheiden selbst, welche Informationen gespeichert werden und wer Zugriff auf Ihre Daten erhält.
Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können Versicherte Personen mit einer privaten Krankenvollversicherung von AXA die ePA-App von AXA nutzen. Mit einer Krankenzusatzversicherung von AXA nutzen Sie die ePA-App Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Ja. Die Nutzung der ePA-App ist kostenfrei.
Nein. Das Hochladen medizinischer Informationen in Ihre ePA verursacht für Sie keine zusätzlichen Kosten.
Nein, die Nutzung ist freiwillig. Sie entscheiden, ob und wie Sie die ePA nutzen möchten.
Die ePA ist Ihre digitale Akte – die App ist das Werkzeug, mit dem Sie diese Akte verwalten.
Nein. Die elektronische Patientenakte ist an Ihre KVNR gebunden – sie ist Voraussetzung für die Einrichtung.
Die ePA-Ombudsstelle können Sie unter 0221 148-41019 oder ehealth-services@axa.de erreichen.
Ja. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Geräts können Sie Ihre ePA sperren lassen. Bitte nutzen Sie hierfür den folgenden Sperrlink:
Hier ePa sperren lassenAlternativ können Sie sich auch an unseren Kundenservice unter 0221 148-41019 wenden.
Nein, E-Rezepte können nicht auf die Versichertenkarte übertragen werden. Privat Krankenversicherte verfügen über keine elektronische Gesundheitskarte, wie sie in der gesetzlichen Versicherung genutzt wird.
Nein, das ist nicht möglich. Die KVNR ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass das E-Rezept genutzt werden kann.
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