Warum ist sie so wichtig für Sie?
Seit 2024 können alle privat Krankenversicherten in Deutschland eine Krankenversichertennummer (KVNR) erhalten. Für implantatbezogene Behandlungen ist sie obligatorisch. Das gibt § 17 Absatz 3 des Implantateregistergesetzes (RegG) vor.
Diese 10-stellige, persönliche Nummer begleitet Sie ein Leben lang und ermöglicht:
Was bedeutet das für Sie als Kunde mit einer privaten Krankenversicherung?
Als Ihre Krankenversicherung sind wir gesetzlich verpflichtet, auf Ihren Antrag hin die KVNR für Sie zu beauftragen. Dazu arbeiten wir mit der ITSG – der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen. Diese führt das Verfahren für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen in Deutschland einheitlich und sicher durch.
Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Versicherungs- oder Vertragsnummer – beide Nummern bleiben parallel bestehen.
So fordern Sie Ihre KVNR in der My AXA Mobile App an:
Wichtig zu wissen
- Für volljährige mitversicherte Personen ist eine eigene My AXA Registrierung erforderlich.
- Für Versicherte unter 18 Jahren ist eine Anforderung über die My AXA Mobile App technisch nicht möglich. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte telefonisch über die unten angegebene Servicenummer.
Haben Sie Fragen zur KVNR, zur ePA oder zu weiteren Services rund um die Telematikinfrastruktur?
Antworten finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) oder bei unserem persönlichen Kundenservice.