Schadensersatzansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Unfallschaden)
Schadensersatzansprüche im Straßenverkehr können sehr vielseitig sein! Grundsätzlich bedeutet dies, dass eine Person Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich hat, wenn sie einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat.
Beispiel: Sie überqueren den Zebrastreifen und werden von einem heranfahrenden Fahrzeug übersehen. Es kommt zu einem Unfall, wodurch Sie mit einer gebrochenen Schulter ärztlich behandelt werden müssen. Wir helfen Ihnen dabei, entstandene Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Ordnungswidrigkeiten (z. B. Ampel überfahren, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken)
Juristische Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten mit Ordnungsbehörden im Zusammenhang mit Anschuldigungen einer Ordnungswidrigkeit.
Beispiel: Ihnen wurde ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel auferlegt. Sie möchten dem Vorwurf widersprechen und benötigen rechtlichen Beistand.
Schutz im Strafrecht (z. B. nach Verkehrsunfall laufendes Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung)
Sofern der Vorwurf eines nicht vorsätzlich begangenen Delikts im Raum steht, können Sie sich auf eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verlassen.
Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall beschuldigt Sie die Staatsanwaltschaft der fahrlässigen Körperverletzung. Wir übernehmen die Ihnen entstehenden Anwaltskosten.
Verkehrsrechtsschutz für Opfer im Straßenverkehr (z. B. Beistand für Opfer einer Straftat im Straßenverkehr)
Unterstützung für Personen, die im Straßenverkehr Opfer einer Straftat geworden sind und einen Rechtsschutz benötigen.
Beispiel: Sie wurden beim Überqueren einer Ampel von einem betrunkenen Autofahrer erwischt und dieser begeht im Anschluss sogar Fahrerflucht. Wir unterstützen Sie als Nebenkläger im Strafverfahren.
Abgeschlossene Verträge (z. B. Kauf-, Miet- oder Reparaturvertrag)
Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei Streitigkeiten aus unterschiedlichsten Verträgen.
Beispiel: Ihre Motorkontrollleuchte leuchtet und Sie bringen Ihr Fahrzeug in die Werkstatt, welche eine defekte Lambdasonde feststellt. Sie geben die Reparatur in Auftrag. Nachdem Sie das Fahrzeug abgeholt haben, stellen Sie fest, dass nur wenige Kilometer später erneut die Motorkontrollleuchte aufleuchtet – die Werkstatt lehnt eine Mängelbehebung ab.
Wir helfen Ihnen dabei, gegen die misslungene Reparatur vorzugehen.
Sozial-Rechtsschutz (z. B. Anerkennung eines Wegeunfalls)
Bei Konflikten mit Behörden des Sozialwesens nach einem Unfall können Versicherte sich auf rechtliche Hilfe einer Verkehrsrechtsschutzversicherung verlassen. Dies bezieht sich auf Streitfälle bezogen auf gesetzliche Versicherungen wie Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosigkeitsversicherung.
Beispiel: Auf geradem Weg zur Arbeit sind Sie in einen Unfall verwickelt, normalerweise handelt es sich hierbei um einen Wegeunfall. Die Berufsgenossenschaft erkennt dies aber nicht an, weil Sie Ihnen beispielsweise vorwirft, Sie wären noch einkaufen gewesen. Wir setzen uns für Ihr Recht ein!