Was ändert sich durch die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge?
Die Reform macht die geförderte private Altersvorsorge künftig einfacher und flexibler. Die neue geförderte private Altersvorsorge ist noch stärker auf langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet.
Davon profitieren Sie durch:
- eine leichter verständliche staatliche Förderung
- moderne Vorsorgeprodukte mit erweiterten Anlagemöglichkeiten
- mehr Flexibilität bei der späteren Auszahlung
- bessere Chancen auf langfristigen Kapitalaufbau
Ziel der Reform ist es, private Altersvorsorge für noch mehr Menschen attraktiv zu machen und besser an unterschiedliche Lebenssituationen anzupassen.
Wie funktioniert die staatliche Zulagenförderung genau?
Der Staat unterstützt Ihren Vermögensaufbau direkt über Zulagen auf Ihre eigenen Beiträge. Das bedeutet: Der Staat gibt Ihnen Geld für Ihre Altersvorsorge dazu. Ein Teil Ihres Sparbeitrags wird durch staatliche Förderung ergänzt. Ihr Vorsorgekapital wächst dadurch schneller.
Das Grundprinzip:
- auf Ihre eigenen Beiträge erhalten Sie prozentuale staatliche Zuschüsse bis zu einem festgelegten Höchstbetrag
- für Kinder bleibt die zusätzliche Förderung erhalten
- Berufseinsteiger profitieren zusätzlich von einem Bonus
Schon mit überschaubaren Beiträgen können Sie spürbar von der Förderung profitieren. Konkret bedeutet das für Sie:
- Beim neuen Fördersystem beteiligt sich der Staat direkt an Ihrem Sparbeitrag. Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag erhalten Sie 50 % staatliche Zulage — also bis zu 180 Euro.
- Für den Teil Ihres Beitrags, der bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr darüber hinausgeht, erhalten Sie 25 % Zulage.
- Wenn Sie 1.800 Euro im Jahr einzahlen (entspricht 150 Euro im Monat), erhalten Sie die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.
Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?
Die staatliche Förderung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Eltern, Beamte, Ehepartner förderberechtigter Personen und bestimmte Selbstständige in Anspruch nehmen. Zu den Selbstständigen zählen:
- selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 („Gewerbetreibende“) erzielen oder selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben,
- Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Genauere Informationen zum berechtigten Personenkreis gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums:
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der privaten AltersvorsorgeAb wann wird AXA das Altersvorsorgedepot anbieten?
Das Altersvorsorgedepot wird Anfang 2027 erhältlich sein. Genauere Informationen zum Produkt folgen im Laufe des Jahres 2026.
Ich habe einen Riester-Vertrag. Bleibt dieser bestehen?
Ja, Ihr bestehender Riestervertrag bleibt grundsätzlich erhalten. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt Bestandsschutz. Das heißt: Ihr Vertrag läuft zu den bisherigen Bedingungen weiter und die bisherige Förderung bleibt bestehen. Durch die Reform entstehen jedoch künftig zusätzliche Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge.
Je nach Ihrer persönlichen Situation kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob ein Wechsel in das neue Fördersystem oder eine ergänzende Vorsorgelösung sinnvoll ist. Wichtig für Sie: Ihr bestehender Vertrag wird nicht automatisch verändert oder angepasst.
Ich habe einen Riester-Vertrag: Kann bzw. soll ich in das neue Produkt wechseln?
Ein Wechsel in das neue Produkt hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem aktuellen Vertrag ab. Hierfür werden wir Ihnen zeitnah einen Rechner zur Verfügung stellen, mit dem Sie für sich die beste Entscheidung treffen können.
Ich habe einen Riester-Vertrag: Wie kann ich in das neue Produkt wechseln?
Gehen Sie am besten direkt auf Ihre AXA Vertriebspartnerin oder Ihren AXA Vertriebspartner zu. Wichtig für Sie: Start der neuen geförderten Altersvorsorge ist Anfang 2027.
Ich habe einen bestehenden Riester-Vertrag, kann ich zusätzlich ein neues Produkt abschließen? Was passiert dann mit meinem bisherigen Riester-Vertrag?
Ja, Ihr bestehender Riester-Vertrag kann weiterhin bestehen bleiben und parallel zu einem neuen geförderten Altersvorsorgeprodukt fortgeführt werden. Wenn Sie sich zusätzlich für das neue geförderte Altersvorsorgedepot entscheiden, werden Ihre geförderten Verträge künftig gemeinsam innerhalb des neuen Fördersystems betrachtet.
Das bedeutet für Sie:
- Ihr bestehender Riester-Vertrag kann neben einem neuen Vertrag weitergeführt werden
- insgesamt können maximal zwei Verträge gleichzeitig staatlich gefördert werden
- die Förderung wird künftig für beide Verträge gemeinsam nach den neuen Regeln berücksichtigt
- die staatliche Zulage wird vertragsübergreifend innerhalb der geltenden Fördergrenzen berechnet
Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Ihr bestehender Vertrag bleibt weiterhin bestehen und bereits aufgebautes Kapital und bestehende Vertragsbedingungen bleiben erhalten. Eine vorschnelle Entscheidung ist derzeit nicht erforderlich.
Die gesetzlichen Änderungen entfalten ihre praktische Wirkung ohnehin erst ab Anfang 2027. Bis dahin bleibt ausreichend Zeit, die persönliche Situation sorgfältig zu prüfen und unterschiedliche Möglichkeiten in Ruhe gegeneinander abzuwägen.
Neben der staatlichen Förderung in Ihrem Bestandsvertrag ist dabei auch die konkrete Ausgestaltung Ihres Vertrags zu berücksichtigen, wie zum Beispiel zugesagte Garantieleistungen.
Ob ein zusätzlicher Neuabschluss oder ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Zielen, Ihrer Familiensituation und Ihrer bisherigen Vorsorgestruktur ab. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Entscheidung eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.