Wenn ein Gast stürzt
Der gastronomische Alltag ist voller Unwägbarkeiten. Eine Alltagssituation: Ein Gast Ihres Cafés stolpert über den Fußabtreter. Falls er stürzt und einen komplizierten Knochenbruch erleidet, kann das Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen. Diese Haftungsrisiken sind mit der Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie abgesichert.