Wenn eine Kundin stürzt
Wer viele Verantwortlichkeiten gleichzeitig jongliert, kann auch mal etwas übersehen. Im neu eingerichteten Laden eines Bekleidungsgeschäfts wurde ein Teppich ohne einen Antirutschbelag auf sehr glattem Boden gelegt.
Eine Kundin rutscht aus und zieht sich einen komplizierten Bruch zu. Sie muss ärztlich behandelt werden und wird auch Schadenersatzansprüche gegen das Ladengeschäft geltend machen. Wir helfen, diese berechtigten Ansprüche zu erfüllen.