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Frau steuert Drohne über Fernbedienung

Mit der Drohnenhaftpflicht unbeschwert fliegen

Wozu eine Drohnenversicherung?

In Deutschland darf man nicht ohne weiteres Drohnen steuern. Mit der Einführung der Drohnenverordnung wurde ein festes Regelwerk entwickelt. Es definiert, wo und wie Sie Ihre Drohne fliegen lassen dürfen. Damit soll die Sicherheit im Luftraum erhöht und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken Sie kennen müssen und was bei einer privaten und gewerblichen Drohnenversicherung beachtet werden sollte.

Flugdrohnen, Kopter und Muliticopter werden immer beliebter

Mann läßt seine Drohne sicher fliegen

In Zu­kunft sollen sie sogar Pakete ausliefern. Mit rund 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum rechnet die Deutsche Flug­sicherung in diesem Jahr. Fliegen Sie hierbei unbeschwert - mit unserer Drohnenversicherung - einer Haftpflichtversicherung mit vielen Vorteilen:

  • Sicherer Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls
  • Als preiswerter Haftpflichtbaustein oder maßgeschneiderte Einzelpolice

Die Versicherung von Drohnen ist Pflicht

Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist aber auch die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen. 
 
Seit dem 01.10.2017 gelten nun neue Regelungen zur Drohnen-Verordnung, die für den Umgang mit der Zukunftstechnologie Klarheit geschafft haben. 

Die neue Drohnen-Verordnung

Die neuen Regelungen zur Drohnen-Verordnung seit 2017 im Überblick: 

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden 
  • Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden 
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt 
  • Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde 
  • Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen 

Welche Risiken und Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?

Zeichnung eines Mannes der eine Drohne steigen lässt

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Schäden, die durch die Verwendung der Drohne verursacht werden. Dies kann Schäden an Gebäuden, anderen Drohnen oder sogar Personenschäden einschließen. Wenn Sie regelmäßig mit Ihrer Drohne fliegen, ist es besonders wichtig, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Unfalls gegen mögliche finanzielle Verluste abgesichert sind. Zu unterscheiden ist das beispielsweise vor einer Drohnen-Kaskoversicherung, die Ihre eigene Drohne bei Schäden absichert.

Mit dem „L-Tarif" der Privathaftpflichtversicherung von AXA gibt es einen Rundum-Sorglos-Haftpflichtschutz bei Drohnen bis 5 kg mit einer Deckungssumme bis 60 Millionen Euro. Mit dem "M-Tarif" von AXA erhalten Sie eine Haftpflichtversicherung für Drohnen unter 250 g.

Einige Beispiele für Schäden, die durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt werden können, sind:

  • Beschädigung von Eigentum: Wenn eine Drohne bei einem Flug ein Gebäude, ein Auto oder ein anderes Eigentum beschädigt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
  • Verletzung von Personen: Wenn eine Drohne bei einem Flug eine Person verletzt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die medizinischen Kosten und Folgeschäden aufkommen.
  • Datenschutzverletzungen: Wenn eine Drohne unerwünscht Bilder oder Videos aufzeichnet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
  • Überschreitung des Luftraums: Wenn eine Drohne den Luftraum eines Flughafens oder einer anderen geschützten Zone überschreitet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.

Eine Absicherung gegen diese Risiken ist für privat genutzte Drohnen mittels einer Privathaftpflichtversicherung und für gewerblich genutzte Drohnen mittels eines Bausteins  innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung möglich.

Worauf jeder Drohnenpilot achten sollte

Unsere Drohnenversicherungen im Vergleich: 

AXA gehört zu den wenigen Versicherern, die privaten und gewerblichen Drohnenpiloten mit der Drohnenversicherung eine innovative und attraktive Versicherungslösung bietet. Denn eine reine Drohnenversicherung braucht es gar nicht.

 
Für Private Piloten: Privathaftpflichtversicherung 
Für gewerblich genutzte Drohnen: Betriebshaftpflichtversicherung
Für wen geeignet? 
Für privat genutzte Drohnen bis 5 kg (L-Tarif) und bis 500g (M-Tarif).
Für gewerblich genutzte Drohnen bis 5 kg. 
Versicherungssumme 
Bis zu 60.000.000 Euro (L-Tarif) / 30.000.000 Euro (M-Tarif) pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bis zu 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - auf Europa beschränkt. 
Ihr Weg zum Abschluss 
Die Drohnenversicherung ist in der Grunddeckung unserer Privathaftpflichtversicherung automatisch enthalten. 
Die Drohnenversicherung  können Sie als preiswerten Baustein im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. 
Kosten der Drohnenversicherung

Weitere Zusatzinformationen zu unser Versicherung für Drohnen, Kopter oder Multicopter

Eine Drohnenversicherung ist nicht nur beim Einsatz von Drohnen empfehlenswert, sondern auch bei vielen anderen unbemannten Flugkörpern wie einem Kopter, einem Multicopter oder auch Quadrocopter. Informieren Sie sich als Steuerer oder Besitzer eines solchen Flugkörpers, ob dieser mitversichert ist und ob die Deckungssumme Ihrer Haftpflicht für Drohnen ausreichend hoch gewählt wurde. Insbesondere außerhalb von Modellflugplätzen kann ein Absturz erhebliche finanzielle Folgen haben. 

Eine Liste der ersten vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen "Anerkannten Stellen",  die für Steuerer von unbemannten Flugeräten über zwei Kilo den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis abnehmen und die entsprechend lautende Bescheinigung ausstellen, finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen des Luftfahrt-Bundesamts und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu aktuellen Änderungen und zu der neuen Drohnen-Verordnung:

Mit der Drohnenhaftpflichtversicherung bei privat genutzten Drohnen bestens abgesichert fliegen

Sicher unterwegs, auch im Ausland.

Häufig gestellte Fragen zur Drohnen-Haftpflicht

Ist ein Führerschein für die Nutzung einer Drohne notwendig?

  • Drohnen, die weniger als zwei Kilogramm wiegen, unterliegen in Deutschland einer Kennzeichnungspflicht. Sie benötigen dafür eine feuerfeste Plakette mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse, die gut sichtbar an Ihrer Drohne befestigt sein muss.
  • Bei Drohnen ab zwei Kilogramm müssen Piloten einen Kenntnisnachweis in Form eines Drohnenführerscheins haben. Das kann eine gültige Pilotenlizenz sein oder eine Prüfungsbescheinigung von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Um dort eine Prüfung ablegen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Für den Betrieb auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
  • Bei schweren Drohnen ab 5 kg müssen Sie als Pilot einer Erlaubnispflicht nachkommen und eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde vorlegen können.

Welche Flugverbotszonen gibt es?

Für Drohnen gibt es einige Flugverbotszonen. Unter anderem über Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Behörden, Industrie- und Militäranlagen sowie militärischen Objekten dürfen Sie mit Ihrer Drohne nicht fliegen. Auch über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie Naturschutzgebieten gilt ein Flugverbot für Drohnen.

Unbemannte Flugobjekte dürfen dürfen außerdem nicht über Wohngrundstücken geflogen werden, wenn Sie keine Einwilligung vom Grundstückseigentümer haben. Dort sind auch Drohnen, die mit akustischen, optischen oder Funksignalen ausgestattet sind, nicht erlaubt.

Beachten Sie außerdem, dass Ihre Drohne ab 100 m Flughöhe nur mit einer behördlichen Ausnahmeerlaubnis fliegen darf.

Sind Kinder in der Drohnenhaftpflicht mitversichert?
 

Wollen Sie Ihrem Kind eine Freude machen und lassen es alleine an die Drohnensteuerung, dann stellen Sie vorher sicher, dass Ihr Kind in Ihrem Versicherungstarif mitversichert ist. Grundsätzlich gilt: Kinder unter 7 Jahren gelten als schuldunfähig. Hier haften Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.

Gut zu wissen: Aus Eigeninteresse sollten Piloten vor dem Start klären, inwieweit die eigene Haftpflichtversicherung mögliche Schäden durch den Einsatz der Drohne deckt.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.