Eine Erwerbsminderungsrente ist oftmals zu niedrig
Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Sie erhalten höchstens eine niedrige gesetzliche Erwerbsminderungsrente und können auf jeden anderen Beruf – unabhängig von ihrer Ausbildung und der Lage am Arbeitsmarkt – verwiesen werden.
Die volle Erwerbsminderungsrente liegt zwischen 30 % bis 36 % des letzten Bruttoeinkommens und reicht damit bei weitem nicht aus. Versorgungslücken sind vorprogrammiert. Die Entscheidung, ob Sie die volle, die halbe oder keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten, hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können.
Bei Feststellung der Ansprüche zählt nicht, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur, ob Sie arbeiten könnten – Ausbildung, Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielen keine Rolle.