Ihr privater Krankenversicherungsschutz bleibt Ihnen auch im Ruhestand in vollem Umfang erhalten. Die vereinbarten Leistungen stehen Ihnen für die gesamte Laufzeit vertraglich zu. Diese können auch durch Ihren Krankenversicherer nicht nachträglich gekürzt werden. Nur Sie selbst können diese auf Wunsch anpassen. Sie zahlen weiterhin Ihren Versicherungsbeitrag unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung sowohl im Erwerbsleben als auch im Ruhestand nicht vom Einkommen ab. Auch für private Einkünfte wie Mieteinnahmen, betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente), Privatrenten oder Kapitalerträge sind in der privaten Krankenversicherung keine zusätzlichen Beiträge zu zahlen.
Was ändert sich im Ruhestand?
Als privat krankenversicherter Rentner ändert sich formal erstmal wenig. Das bedeutet, auch wenn im Alter möglicherweise öfter ein Arzt benötigt wird und mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, wird Ihnen aufgrund dessen kein Mehrbeitrag berechnet. Sie zahlen weiterhin Ihren Beitrag – völlig unabhängig von der Höhe Ihrer Renteneinkünfte.
Vier mögliche Faktoren, die Ihre Beitragsbelastung im Alter senken:
Faustformel: Pro 1.000 EUR gesetzliche Rente erhalten Rentner 87,50 EUR Beitragszuschuss. Es muss jedoch beachtet werden, dass die deutsche Rentenversicherung maximal in Höhe von 50 % des Beitrags leistet.
Selbstständige erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn im Erwerbsleben auch entsprechend Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt wurden.
* Der Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung beträgt 50 % des allgemeinen Beitragssatzes (2026: 14,6 %) sowie 50 % des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (2026: 2,9%) der gesetzlichen Krankenversicherung (50 % von 17,5% = 8,75%). Die Pflegeversicherung wird generell nicht von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst.
Was bleibt gleich im Ruhestand?
Sie haben sich bereits vor Ihrem Rentenbeginn für einen Beitragsentlastungstarif entschieden und damit gut vorgesorgt.
Für den Beitragsentlastungstarif zahlen Sie während der gesamten Versicherungsdauer – zusätzlich zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag – einen Extra-Beitrag. Sie zahlen also mehr als eigentlich notwendig. Im Ruhestand wird dies dann belohnt: Zu einem festgelegten Alter, zum Beispiel mit 67, reduziert sich dann der Krankenversicherungsbeitrag um den festgelegten Betrag.
Mit einem Beitragsentlastungstarif spart man also – zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen – Geld für das Alter an. Im Alter sind dann nur noch maximal 25% für den Beitragsentlastungstarif zu zahlen.