Home Gesundheit PKV Änderungen im Ruhestand
Glückliches Senior-Paar schauen in die Ferne PKV Änderungen im RuhestandWichtige Informationen

Was ändert sich im Ruhestand?

Als privat krankenversicherter Rentner ändert sich formal erstmal wenig. Das bedeutet, auch wenn im Alter möglicherweise öfter ein Arzt benötigt wird und mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, wird Ihnen aufgrund dessen kein Mehrbeitrag berechnet. Sie zahlen weiterhin Ihren Beitrag – völlig unabhängig von der Höhe Ihrer Renteneinkünfte.

Vier mögliche Faktoren, die Ihre Beitragsbelastung im Alter senken:

  • Ab Alter 60 entfällt der gesetzliche Zuschlag (GZ) in Höhe von 10 % für ambulante und stationäre Tarife sowie Zahn- und Kurtarife. Ihr Beitrag sinkt automatisch; Sie müssen hierfür nicht tätig werden.
  • Der Arbeitgeberzuschuss, den Angestellte erhalten, entfällt im Ruhestand. Stattdessen erhalten privat versicherte Rentner von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss beträgt derzeit 8,75 %* der gesetzlichen Rente und muss entsprechend beantragt werden.

Faustformel: Pro 1.000 EUR gesetzliche Rente erhalten Rentner 87,50 EUR Beitragszuschuss. Es muss jedoch beachtet werden, dass die deutsche Rentenversicherung maximal in Höhe von 50 % des Beitrags leistet.

Selbstständige erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn im Erwerbsleben auch entsprechend Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt wurden.

  • Wegfall Krankentagegeld: Als Rentner sind Sie meist nicht mehr erwerbstätig, daher entfällt auch Ihre Krankentagegeldversicherung – falls Sie eine abgeschlossen haben. Ihr Beitrag reduziert sich entsprechend um den Krankentagegeldbeitrag. Unsere Beispielrechnung zeigt Ihnen, wie sich der Beitrag im Alter verändern kann.
  • Sie haben zusätzlich einen Tarif mit Beitragsentlastung (BEA) abgeschlossen? Sehr gut! Dann reduziert sich darüber hinaus Ihr Beitrag nochmals. Weiter unten finden Sie weitere Informationen.

* Der Zuschuss für Ihre private Krankenversicherung beträgt 50 % des allgemeinen Beitragssatzes (2026: 14,6 %) sowie 50 % des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (2026: 2,9%) der gesetzlichen Krankenversicherung (50 % von 17,5% = 8,75%). Die Pflegeversicherung wird generell nicht von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst.

 
  
Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung müssen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Damit er zeitgleich mit Ihrer Rente beginnen kann, können Sie dies direkt zusammen mit Ihrer Rentenantragstellung erledigen. Gemeinsam mit der Rente wird der Zuschuss ausgezahlt.

Was bleibt gleich im Ruhestand?

  • Ihr privater Krankenversicherungsschutz bleibt Ihnen auch im Ruhestand in vollem Umfang erhalten. Die vereinbarten Leistungen stehen Ihnen für die gesamte Laufzeit vertraglich zu. Diese können auch durch Ihren Krankenversicherer nicht nachträglich gekürzt werden. Nur Sie selbst können diese auf Wunsch anpassen.
  • Sie zahlen weiterhin Ihren Versicherungsbeitrag unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung sowohl im Erwerbsleben als auch im Ruhestand nicht vom Einkommen ab.
  • Auch für private Einkünfte wie Mieteinnahmen, betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente), Privatrenten oder Kapitalerträge sind in der privaten Krankenversicherung keine zusätzlichen Beiträge zu zahlen.
Senioren-Paar spaziert im Feld

Information für Versicherte mit einem Beitragsentlastungstarif im Alter (BEA) 

Sie haben sich bereits vor Ihrem Rentenbeginn für einen Beitragsentlastungstarif entschieden und damit gut vorgesorgt.

Für den Beitragsentlastungstarif zahlen Sie während der gesamten Versicherungsdauer – zusätzlich zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag – einen Extra-Beitrag. Sie zahlen also mehr als eigentlich notwendig. Im Ruhestand wird dies dann belohnt: Zu einem festgelegten Alter, zum Beispiel mit 67, reduziert sich dann der Krankenversicherungsbeitrag um den festgelegten Betrag. 

Mit einem Beitragsentlastungstarif spart man also – zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen – Geld für das Alter an. Im Alter sind dann nur noch maximal 25% für den Beitragsentlastungstarif zu zahlen.

'' Mehr zum Thema private Krankenversicherung im Ruhestand BeitragsentwicklungRentenbesteuerungPKV RentenantragPKV: Eintritt in den Ruhestand