Home Gesundheit Online Arzt
Vater bespricht sich mit dem Arzt online

Ihr Online-Arzt: Immer für Sie da

Der Online-Arzt von MD Medicus. Powered by AXA.

  • 24/7 von überall aus
  • Kurzfristige Termine
  • Arztgespräch per Telefon oder Videochat
  • Facharztsuche und -terminservice

Allzeit erreichbar über die Videosprechstunde

Der Online-Arzt ist auch dann für Sie und Ihre Familie da, wenn die Hausarztpraxis geschlossen, kein kurzfristiger Termin verfügbar oder ein Praxisbesuch nicht möglich ist. Das erspart Zeit und gibt Ihnen das sichere Gefühl, jederzeit einen Arzt sprechen zu können.

So hilft der Online-Arzt

Medizinischer Rat, wenn Sie ihn brauchen – zu jeder Uhrzeit und bequem von zuhause oder unterwegs aus: Dafür steht der Online-Arzt. Die Ärztinnen und Ärzte des Kooperationspartners MD Medicus können auf vielfältige Weise Unterstützung leisten.

Ärztin konsultiert online

Bequeme Arztkonsultation per Videochat

 
Vorteile Ihrer Sprechstunde online

Die Ärzte von MD Medicus können bei zahlreichen Themen, die telemedizinisch behandelbar sind, beraten – vom grippalen Infekt bis hin zu Rückenschmerzen oder Hautproblemen. Bei Bedarf können die Ärzte ein Privatrezept oder eine Krankschreibung ausstellen.

Auch wenn keine konkrete Diagnostik mittels Videogespräch möglich ist, kann der Online-Arzt weiterhelfen. Zum Beispiel, indem er wertvolle Tipps rund um medizinische Fragestellungen gibt: Wie wechsele ich einen Verband richtig? Welche Impfung brauche ich für welches Urlaubsland? Welche Maßnahmen helfen bei Wechseljahrsbeschwerden? Dies sind nur einige Beispiele, die Sie mit dem Online-Arzt besprechen können.
 
Der Online-Arzt kann Ihnen auch helfen, einen geeigneten Facharzt für eine medizinische Fragestellung zu finden und dort einen Termin zu vereinbaren. Darüber hinaus kann er Folgerezepte bei zum Beispiel Asthma oder Heuschnupfen ausstellen. So können Sie immer beruhigt und gut versorgt ins Wochenende oder den Urlaub fahren. Sie erhalten ein Privatrezept per Post oder digital zu einer von Ihnen ausgewählten Apotheke in Ihrer Nähe.

Beratung per Videotelefonie und Fernbehandlung

Eine Fernbehandlung durch den Online-Arzt ist möglich, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher, physischer Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.

Patientin meldet sich beim Online-Arzt

Der Online-Arzt ist für alle da:

  • Krankenvoll- und beihilfeversicherte Kunden von AXA und DBV
  • Zusatzversicherte Kunden von AXA und DBV
  • Versicherte einer anderen privaten Krankenversicherung
  • Gesetzlich Versicherte

Der Online-Arzt von MD Medicus ist ein kostenpflichtiger Service. Die Kosten für eine Video-Konsultation (im Durchschnitt ca. 30 -50 Euro) sind für krankenvoll- oder beihilfeversicherte Kunden von AXA oder DBV erstattungsfähig. Privatversicherte anderer Versicherungen sollten die Erstattungsfähigkeit vorab prüfen lassen. Zusatzversicherte und gesetzlich versicherte Personen treten als Selbstzahler auf.

So einfach können Sie sich zum Online-Arzt anmelden

In drei Schritten zum Online-Arzt

  1. Anmeldung

    Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Daten auf der Plattform der Gesellschaft für telemedizinische Versorgung (GTV) an.

  2. Termine

    Dort buchen Sie Ihren Wunschtermin und erhalten eine Terminbestätigung.

  3. Online-Sprechstunde

    Zu Ihrer Telefon- oder Videosprechstunde wählen Sie sich beim Online-Arzt von MD Medicus ein.

    Nach Ihrem Gespräch mit dem Online-Arzt erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sind Sie über Meine Gesundheit registriert und für eRechnungen freigeschaltet, können Sie die Rechnung digital über das ePortal erhalten. Ansonsten erhalten Sie die Rechnung per Post.

Das sagen unsere Patient:innen:

„Schnelle und unkomplizierte Hilfe am Wochenende. Mit einem Kleinkind auf dem Land Goldwert!“

„Ich bin innerhalb von drei Minuten mit einem sehr freundlichen und empathischen Arzt verbunden worden. Er gab mir gute Tipps zur Genesung. Die Krankschreibung erhielt ich problemlos per Mail.“

4.4 / 5

4.4 / 5

eKomi Siegel Silber

Schnitt ermittelt aus 477 Bewertungen

(Letzte 12 Monate)

522 Bewertungen (Gesamt)

Alle Bewertungen

Sie haben eine Frage zum Symptom-Check oder rund um Ihre Gesundheit?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Direkt und persönlich

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns.

Anfrage senden

Häufige Fragen zur Videosprechstunde mit dem Online-Arzt

Wer steht hinter dem Online-Arzt-Service?

  • Die Gesellschaft für telemedizinische Versorgung (GTV) nimmt Ihre Anmeldung entgegen und koordiniert Ihren Termin mit dem Online-Arzt.
  • Der Online-Arzt wird durch unseren Kooperationspartner MD Medicus angeboten. Das Team besteht aus mehr als 80 fest angestellten Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen.

Was kostet der Online-Arzt?

Der Online-Arzt von MD Medicus ist ein kostenpflichtiger Service. Die Kosten für den Online-Arzt richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Uhrzeit, Behandlungsumfang und Sprechzeit können sie variieren. Durchschnittlich liegen die Kosten für die medizinische Beratungsleistung zwischen 30 und 50 Euro. Für Beratungszeiten am Wochenende oder abends/nachts werden Zuschläge gemäß der Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Video-Konsultation sind für krankenvoll- oder beihilfeversicherte Kunden von AXA oder DBV erstattungsfähig. Privatversicherte anderer Versicherungen sollten die Erstattungsfähigkeit vorab prüfen lassen. Gesetzlich versicherte Personen können den Service als Selbstzahler nutzen.

Kostenübersicht

Welche medizinischen Anliegen eignen sich nicht für den Online-Arzt?

Bei Notfällen rufen Sie unbedingt einen Rettungswagen über die Rufnummer 112. Ein solcher Notfall liegt zum Beispiel vor, wenn Personen nicht ansprechbar oder nicht bei Bewusstsein sind. Auch Anzeichen eines Herzinfarkts oder der Verdacht auf einen Schlaganfall ebenso wie zum Beispiel ein Verkehrsunfall mit Verletzten ist ein Fall für den Notruf.
 
Auch bei Nicht-Notfällen darf der Online-Arzt nur bei bestimmten Beschwerden und Krankheiten tätig werden. Nämlich dann, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards eine ordnungsgemäße Behandlung und Beratung unter Einsatz von Kommunikationsmedien grundsätzlich möglich ist. Beschwerden, die ein Abtasten, Abhören oder weitere Untersuchungen erfordern, eignen sich zum Beispiel nicht für eine Versorgung durch den Online-Arzt. Hier kann der Online-Arzt jedoch unter Umständen beraten oder bei der Suche nach einem Facharzt behilflich sein.

Ist auch ohne Termin ein Gespräch mit dem Online-Arzt möglich?

Krankenvoll- und beihilfeversicherte Kunden von AXA oder der DBV haben jederzeit die Möglichkeit, einen Soforttermin wahrzunehmen. Alle anderen Nutzer können einen Wunschtermin vereinbaren.

Kann ich den Online-Arzt auch aus dem Ausland kontaktieren?

Ja, der Online-Arzt ist weltweit erreichbar. Voraussetzung ist, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen und eine Kamera vorhanden ist.

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung des Online-Arztes notwendig?

Neben einer stabilen Internetverbindung ist ein internetfähiger Computer, ein Laptop oder auch ein Smartphone notwendig. Ebenso sollte eine funktionstüchtige Kamera vorhanden sein. Der Online-Arzt ist über die Internetseite von AXA erreichbar, für Nutzer des ePortals Meine Gesundheit auch über die App.

Wer berät mich beim Online-Arzt?

Beim Online-Arzt von MD Medicus beraten Sie ausschließlich qualifizierte Ärzte und Ärztinnen mit mehrjähriger Berufserfahrung. Bereits das Vorgespräch erfolgt durch medizinisch geschultes Personal.

Kann mich der Online-Arzt krankschreiben?

Die Ärztinnen und Ärzte des Online-Arztes können grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Ist dies der Fall und kommt die Ärztin oder der Arzt zu dem Schluss, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann eine Krankschreibung für maximal drei Tage ausgestellt werden. Das Ausstellen einer Folgebescheinigung ist nicht möglich. Wichtig: Je nach Krankenkasse/Versicherung werden diese drei Tage gegebenenfalls bei der Berechnung des Krankentagegelds nicht angerechnet. Ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber anerkannt wird, muss individuell mit diesem geklärt werden.