Du bist bei AXA privat krankenversichert?
Wir übernehmen die Beantragung zur Befreiung der Versicherungspflicht für dich. Damit du auch weiterhin während deines Studiums bei uns versichert sein kannst, musst du einen Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Wichtig: Der Antrag muss direkt zu Beginn deines Studiums gestellt werden.
In diesem Zusammenhang kooperieren wir mit der Hanseatische Krankenkasse (HEK). Unsere Kooperation mit der HEK wurde ins Leben gerufen, um die Vorteile der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung bestmöglich für dich als Kunde zu verbinden.
Über unser Online-Formular kannst Du uns damit beauftragen den Befreiungsantrag für dich zu stellen. In diesem Fall übermitteln wir die von dir im Online Formular angegebenen Daten und die Information, dass Du derzeit bei uns krankenversichert bist, an die HEK.
Alle Daten sind zwingend notwendig, damit die Befreiung von der Versicherungspflicht ausgestellt werden kann. Hierfür benötigen wir eine Schweigepflichtentbindungserklärung von dir. Erst wenn du uns diese ausdrücklich erteilt hast, dürfen wir relevante Daten an die Hanseatische Krankenkasse (HEK) weiterleiten.
Im Anschluss erhältst du die Befreiungsbescheinigung per Post zugesendet und zeitgleich erhält deine Hochschule/ Universität eine elektronische Meldung über die Befreiung (gem. Studenten-Meldeverfahren).
Wichtig: Für den gesamten Prozess sind mehrere Arbeitsschritte notwendig, deshalb nimmt die Bearbeitung mehrere Werktage in Anspruch. Wir bitten um telefonische Kontaktaufnahme, falls die Befreiung innerhalb weniger Tage benötigt wird (0221 148-41002).
Bitte beachte, dass eine durchgeführte Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr widerrufen werden kann. Die Befreiung wirkt, solange das Studium ununterbrochen fortgeführt wird und gilt auch weiterhin, wenn ein Wechsel des Studiengangs stattfindet und sich das neue Studium nahtlos an das vorherige anschließt.
Eine kostenfreie Familienversicherung ist für die Dauer der Befreiung nicht möglich.
Online-Formular StudienbeginnerDu bist bei einer privaten Krankenversicherung? (nicht AXA)
Melde dich bei einer Krankenkasse deiner Wahl. Deine Befreiung kannst du bei allen Krankenkassen beantragen. Suche dir eine Krankenkasse deiner Wahl aus und teile dieser deinen Wunsch zur Befreiung von der Versicherungspflicht mit. Meist kannst du dies telefonisch erledigen. Die gesetzliche Krankenversicherung benötigt nun noch einen aktuellen Versicherungsnachweis von dir.
Melde dich dazu bei deiner derzeitigen privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse sendet dir daraufhin die Befreiungsbescheinigung zu.
Liste alle KrankenkassenDu bist aktuell noch gesetzlich krankenversichert, jedoch zu Beginn deines Studiums möchtest du dich privat krankenversichern?
Damit du bestens versorgt bist und die für dich besten Produkt- und Serviceleistungen erhältst, beraten wir dich gerne rund um das Thema Krankenversicherung.
Nutze dazu die unten stehenden Kommunikationskanäle und sobald du deine neue Vertragsnummer kennst, kannst du direkt unser Online-Formular ausfüllen. Damit beauftragst du uns, den Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse für dich zu stellen.
In diesem Fall übermitteln wir die von dir im Online-Formular angegebenen Daten und die Information, dass Du derzeit bei uns krankenversichert bist, an die Hanseatische Krankenkasse (HEK). In diesem Zusammenhang kooperieren wir mit der HEK, da der Befreiungsantrag nur von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden kann.
Im Anschluss erhältst du die Befreiungsbescheinigung per Post zugesendet und und zeitgleich erhält deine Hochschule/ Universität eine elektronische Meldung über die Befreiung (gem. Studenten-Meldeverfahren).
Bitte beachte, dass eine durchgeführte Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr widerrufen werden kann. Die Befreiung wirkt, solange das Studium ununterbrochen fortgeführt wird und gilt auch weiterhin, wenn ein Wechsel des Studiengangs stattfindet und sich das neue Studium nahtlos an das vorherige anschließt.
Eine kostenfreie Familienversicherung ist für die Dauer der Befreiung nicht möglich.