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Ein junger Mann und eine junge Frau tragen gemeinsam einen großen Umzugskarton durch ein helles Wohnzimmer. Um sie herum stehen weitere gepackte Kartons, einige mit Dekorationen wie einer Giraffenfigur und einer Kamera.

Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht

Wie Sie sich bei Schäden innerhalb eines Freundschaftsdienstes absichern können

Geht bei einem Freundschaftsdienst etwas zu Bruch oder kaputt, kann nicht nur die Freundschaft darunter leiden. Die Geldbörse des Verursachers ist ebenfalls betroffen – denn bei sogenannten Gefälligkeitsschäden haften die meisten Versicherungen nicht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich vor finanziellen Folgen schützen können und inwiefern die Versicherung für Schäden aufkommt.

Gefälligkeitsschaden – kurz und prägnant

Ein Gefälligkeitsschaden entsteht bei unentgeltlicher Hilfeleistung, z. B. einem Freundschaftsdienst.

Wichtige Punkte

  • Voraussetzungen: Freiwillige, unentgeltliche Hilfe ohne rechtliche Verpflichtung.
  • Beispiele: Zerkratzter Boden beim Umzug, Kratzer am Auto beim Möbeltransport.
  • Haftung: Grundsätzlich keine rechtliche Haftung, aber moralische Verpflichtung.
  • Versicherungsschutz: Eine Privathaftpflichtversicherung kann helfen, Kosten zu decken.

Was versteht man unter einem Gefälligkeitsschaden?

Eine Gefälligkeit ist in Amtsdeutsch definiert als „unentgeltliche Erbringung einer Arbeit oder Dienstleistung, auf die der Leistungsempfänger keinen Anspruch hat“. Das Risiko sind Schäden für die Person, die Sie um einen Gefallen bittet. Das heißt dann „stillschweigender Haftungsausschluss“. 

Wenn ein:e Helfer:in zum Beispiel Hilfe bei einem Schaden verursacht, ist dies ein Gefälligkeitsschaden. Und Sie haften dafür.

Gerade dann ist es gut, mit der richtigen Haftpflichtversicherung abgesichert zu sein, um den Schadensfall nicht aus eigener Tasche zu bezahlen.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Schadenersatz, aber wie das dann mit der weiteren Freundschaft aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Und im Normalfall sind Sie nicht über die normale Haftpflicht versichert.

Beispiele für Gefälligkeitsschäden

Andere Personen um Hilfe zu bitten, ist nicht immer einfach. Aber zum Glück gibt es genug freiwillige Helfer, die gerne einen kleinen Freundschaftsdienst übernehmen. Die folgenden Beispiele aus der Haftpflichtversicherung bieten einen Überblick, welche Versicherungsfälle entstehen können und mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Umzug:

Die Kartons stehen bereit, der Umzugswagen ist bestellt, und auch die Parkgenehmigung wurde besorgt. Damit kann alles vor der Haustüre eingeladen werden. Schön, wenn man gute Freunde hat, die sich anbieten, mitzuhelfen und Kisten zu schleppen, Ein- und Auszuladen und die Möbel aufzubauen. 

Beim Anbringen eines Wandregals hat der Helfer eine Wasserleitung angebohrt – Schaden über 3.000 Euro.

Nachbarschaftsdienst:

Ein Päckchen wurde von Ihrem Nachbarn angenommen, der einen Schlüssel für die Wohnung des Geschädigten hatte. Beim Tragen des Päckchens in die Wohnung stieß er eine teure Porzellan-Vase um, das Wasser lief auf den Teppich. Dabei entstand ein Schaden von ca. 2.000 Euro.

Wie können Sie sich gegen Schäden durch Gefälligkeiten versichern?

Diese Schäden können vermieden werden, indem man seinen Freunden und Nachbarn einfach nicht mehr hilft – doch das ist auch keine Lösung, denn oftmals ist man auf unentgeltliche Hilfeleistung angewiesen. Besser ist es zu handeln, und mit einer privaten Haftpflichtversicherung versichert zu sein, die auch für Gefälligkeitsschäden aufkommt.

In den meisten privaten Haftpflichtversicherungen sind aber diese Schäden nicht automatisch mitversichert und bei manchen Anbietern gibt es Ausschlüsse, wie zum Beispiel die Umzugshilfe. Also am besten gleich in den Versicherungsunterlagen der Haftpflichtversicherung nachsehen, ob Gefälligkeitsschäden Bestandteil des Versicherungsumfangs sind.

AXA weiß, wie wichtig gegenseitige Hilfe ist – ohne die freiwillige Unterstützung von Freunden würde es in unserer Welt anders aussehen. Deshalb sind Gefälligkeitsschäden im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung automatisch und prämienfrei mitversichert.

Damit können Sie handeln und finanziellen Schaden abwenden, falls doch mal bei einem Umzug oder ähnlichem etwas passieren sollte.

Mit dem richtigen Versicherungsschutz und ein wenig Vorsicht, wird beim nächsten Umzug nichts kaputt gehen oder zerbrechen – schon gar nicht die Freundschaft.

Wir helfen Ihnen Risiken zu minimieren und sich in der privaten Haftpflichtversicherung ausreichend abzusichern, damit eine Gefälligkeit unter Freunden nicht zum teuren Spaß wird. Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung.

Mit der Privathaftpflicht bei Gefälligkeitsschäden abgesichert sein

Erfahren Sie mehr über unsere Tarife und Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung.

Häufige Fragen zu Gefälligkeitsschäden (in der Privathaftpflichtversicherung)

Bin ich haftbar, wenn ich jemandem einen Gefallen tue und dabei versehentlich einen Schaden verursache?

In der aktuellen Rechtsprechung ist verankert, dass Sie für Schäden, die aus einer Gefälligkeit entstehen - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz - nicht ersatzpflichtig sind. 

Die Rechtsprechung geht dabei davon aus, dass derjenige, bei dem dieser Gefälligkeit ein Schaden zugefügt wird, auf eventuelle Schadenersatzansprüche stillschweigend verzichtet und den Helfer von der Haftung entbindet.

Wie hoch ist die Deckungssumme bei einem Schadensfall?

Das kommt auf Ihren Tarif an. Gefälligkeitsschäden sind bei den Versicherern oftmals nicht inkludiert oder sogar explizit ausgeschlossen. Geschädigte bleiben auch nicht selten auf enormen Schäden in Höhe von Millionen Euro sitzen. Mit dem richtigen Tarif in Ihrer Haftpflicht können Sie sich dagegen schon versichern.

Wie bereite ich mich auf einen Umzug bestmöglich vor? 

Umzüge sind oft lästig und erfordern viel Planung im Voraus. Ist ein Lkw bestellt, sind Versicherungen umgestellt, und Nachsendeanträge beantragt worden?

Ganz zu schweigen von den etlichen Ummeldungen, die man zu machen hat. Und damit man die helfenden Personen nicht vergisst, muss man sich auch um die Verpflegung kümmern. Damit Sie alles im Blick haben, hat AXA Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die Sie sich bequem herunterladen können. Damit steht einer perfekten Organisation nichts mehr im Weg.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Selbst wenn Gefälligkeitsschäden häufig durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind, gibt es bestimmte Konstellationen ohne Versicherungsschutz:

  • Vorsätzlich verursacht: Schäden, die absichtlich herbeigeführt werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Privathaftpflicht übernimmt in solchen Fällen keine Kosten.
  • Schäden innerhalb einer gemeinsamen Police: Wird ein Schaden einem Familienmitglied zugefügt, das über dieselbe Haftpflichtversicherung abgesichert ist (z. B. Ehepartner oder Kinder), greift der Versicherungsschutz nicht.
Checkliste Umzug (PDF, 135 KB)

Rechtliche Hinweise

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