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Paar sitzt auf dem Balkon und interessiert sich für eine neue Haftpflichtversicherung

Warum beim Golf eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ist

Seit Anfang des Jahres 2022 sind Mitglieder des Deutschen Golf Verbands (DGV) nicht mehr automatisch über den Verband haftpflichtversichert. Warum sich für Golf und andere Sportarten wie Fußball, Ski- oder Fahrradfahren eine Privathaftpflicht empfiehlt, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel.

Golfspieler sind selbst verantwortlich für ihren Versicherungsschutz

Wer als Golfspieler schon länger Mitglied im DGV ist, weiß noch, dass die Verbandsmitglieder bis Januar 2022 automatisch in den Genuss einer Haftpflichtversicherung gekommen waren. Seit der Saison 2022 sollten also sowohl DGV-Mitglieder als auch Golferinnen und Golfer, die nicht im Verband sind, sich aufgrund der neuen Regelung Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen. Da sie nicht mehr automatisch versichert sind, müssen sie die Risiken bei der Ausübung des Golfsports selbst einschätzen.
 
Eine private Haftpflichtversicherung gehört grundsätzlich zu den wichtigsten Versicherungen, ob Sie nun Mitglied in einem Golfclub sind oder nicht. Jeder Schaden, den Sie als Golfspieler oder als Sportler außerhalb des Golfsports verursachen, trägt das Risiko in sich, kostenträchtig zu werden.

Was leistet die Privathaftpflicht?

Eine Privathaftpflicht deckt die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens ab, wie zum Beispiel

  • Schäden, die Sie als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr verursachen
  • Schäden, die Sie verursachen, während Sie Sport treiben
  • Schäden, sie Sie als Mieter einer Privatwohnung verursachen

Grundsätzlich ist also auch Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport in einer Haftpflichtversicherung mitversichert. Darunter fallen die meisten Sportarten, vor allem solche mit einem „normalen“ Risiko. Es gibt jedoch Ausnahmen: Zum einen ist das die sogenannte „jagdliche Betätigung“, wobei diese von den meisten Menschen sowieso nicht als „Sport“ gesehen wird. Auch die Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeugrennen ist aus einer Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die Vorbereitung solcher Rennen ein Form von organisiertem oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.

Versicherungsschutz für Golf und andere Sportarten

Jeder Versicherungsanbieter berechnet die Prämien für ihre Angebote, indem sie die Risiken des Versicherungsgegenstandes bewertet – unter anderem die Häufigkeit von Unfällen, die Verletzungsgefahr oder die Schwere von Verletzungen. Auch individuelle Risiken wie Alter und Erfahrung des Sporttreibenden, Sicherheitsmaßnahmen und die Verwendung von Schutzausrüstung  oder auch die Häufigkeit der Ausübung können entscheidend sein. Daraus resultiert, ob Schäden, die beim Golf oder bei anderen Sportarten entstehen können, durch eine Privathaftpflicht abgedeckt werden. Oder ob, wer riskantere Sportarten betreibt, eine extra Versicherungspolice abschließen muss.
 
Dazu können beispielsweise Extremsportarten wie Freeclimbing oder Fallschirmspringen gehören oder Kampfsportarten wie Mixed Martial Arts oder Kickboxen. Auch Kontaktsportarten wie American Football oder Eishockey gelten als riskant, Motor- und Reitsport sind, wie bereits beschrieben, in der Regel sowieso vom Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Bei vielen der genannten Sportarten ist freilich das Risiko der Selbstgefährdung höher als das der Fremdgefährdung, hier geht es also eher zum Beispiel um das Thema Unfallversicherung.

Gut versichert mit einer Haftpflichtversicherung für Golfer

Für viele war es sicher praktisch, automatisch über den DGV beim Golf versichert zu sein. Aber es hat auch Vorteile, individuell über den Versicherungsschutz entscheiden zu können. Letztlich hat jeder Mensch persönliche Schutzbedürfnisse, und die lassen sich mit einer individuell angepassten Versicherung einfach besser versorgen. Für Golfspieler lohnt es sich auf jeden Fall, sich mit einer maßgeschneiderten privaten Haftpflicht auseinanderzusetzen. Wenn Sie auf dem Golfplatz – oder auch beim Üben im heimischen Garten – einen Schaden an fremdem Eigentum oder fremden Personen verursachen, können die nämlich teuer werden.
 
Ein wichtiges Thema im Golf-Kontext sind beispielsweise die sogenannten abirrenden Golfbälle. Das sind Golfbälle, die nicht die von Ihnen beabsichtigte Flugbahn einschlagen, um es vorsichtig auszudrücken. Es muss dabei nicht immer etwas passieren, aber mit etwas Pech können abirrende Golfbälle erhebliche Schäden verursachen – sowohl an Menschen als auch an Sachen. Zudem können auch Unfälle mit elektrisch betriebenen Golf-Caddies in einer Privathaftpflicht mitversichert sein.
 
Bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden, sollten Sie in einem individuellen Beratungsgespräch mit einem Versicherungsbetreuer herausfinden, welcher Versicherungsschutz am besten zu Ihnen passt. Zu Ihren ganz eigenen Bedürfnissen kommt nämlich beim Golf noch dazu, dass die genauen Versicherungsanforderungen je nach Land, Region und Golfplatz variieren können.

Häufige Fragen zur Haftpflichtsversicherung für Golfer

Welche Versicherungen sind für Golfer empfehlenswert?

Die wichtige Privathaftpflicht gilt auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, also zum Beispiel, wenn Sie eine Golfreise unternehmen. Falls Sie häufiger auf Reisen sind, sollten Sie auch nachdenken über eine Auslandskrankenversicherung, die die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen übernimmt. Und für alle Menschen, die gerne und regelmäßig Sport treiben, empfiehlt sich eine Unfall-Versicherung mit weltweitem Versicherungsschutz.

Wer haftet für einen „abirrenden Golfball“, der ein Auto auf dem Golfclub-Parkplatz beschädigt?

Die Grundregel lautet: Wer einen Schaden verursacht, haftet auch für ihn. Wenn Sie beim Golfspielen einen „abirrenden Ball“ produzieren und dieser mit viel Pech zum Beispiel ein Auto beschädigt – oder eine Fensterscheibe des Golfclubs –, dann sind Sie gesetzlich zum Ersatz des entstandenen Schadens aus Ihrem Privatvermögen verpflichtet. In einem solchen Fall – und allen anderen von Ihnen verursachten Schäden – könnte eine Haftpflichtversicherung einspringen, wenn diese Art von Schaden entsprechend versichert ist.

Wer haftet für einen „abirrenden Golfball“, der ein Auto auf dem Golfclub-Parkplatz beschädigt?

Die Golfer-Haftpflicht ist in der Regel keine besondere Versicherung, sondern eine normale Privathaftpflicht. Ob Sie diese für eine Person abschließen („Single-Haftpflicht“) oder als Paar („Paar-haftpflicht“) oder als Familie („Familien-Haftpflicht“), hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Vorstellungen von Versicherungsschutz ab. Am besten sprechen Sie mit einem Versicherungsbetreuer darüber, welche Versicherung für Sie persönlich am besten geeignet ist.

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