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Private Haftpflichtversicherung kündigen: Was ist zu bedenken?

Für die Kündigung einer Haftpflichtversicherung kann es gute Gründe geben – aber oft gibt es bessere Alternativen als zu kündigen.

Bei AXA können Sie eine Haftpflichtversicherung täglich kündigen, während Sie bei anderen Versicherern oft an Verträge mit langer Laufzeit gebunden sind. Die Kündigung der Haftpflichtversicherung – eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt – ist aber in vielen Fällen gar nicht erforderlich.

Alternativen zur Kündigung einer Haftpflichtversicherung

Bevor Sie eine Haftpflichtversicherung aufkündigen, sollten Sie sich gründlich informieren und am besten auch noch mal beraten lassen. Schildern Sie dabei die Beweggründe, Ihre Versicherung beenden zu wollen. Schauen Sie sich gemeinsam Ihren Versicherungsvertrag noch einmal genau an und überprüfen Sie, ob er sich zum Beispiel an eine neue Lebenssituation anpassen lässt. Wenn sich Bedürfnisse oder Lebensumstände ändern, können Sie oft in einen anderen Tarif wechseln oder den bestehenden Vertrag entsprechend anpassen. Manchmal ist natürlich auch die Kündigung der Haftpflichtversicherung die beste Lösung. Aber es kann immer gut sein, dass Sie zusammen mit Ihrem Betreuer Ihren Versicherungsschutz anpassen können – als Alternative zur Kündigung.

AXA Haftpflichtversicherung kündigen

Sie möchten Ihre AXA Haftpflichtversicherung kündigen? Sie denken darüber nach, Ihre AXA Haftpflicht eventuell zu kündigen? Wir fänden das schade, aber vielleicht gibt es ja eine Alternative. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Kündigung .

Wann kann man eine private Haftpflichtversicherung kündigen?

Wann und zu wann Sie Ihre Haftpflicht ordentlich kündigen können, ist grundsätzlich abhängig von der mit dem Versicherer vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die es Ihnen als Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen ermöglichen, Ihre Haftpflichtversicherung außerordentlich zu kündigen.

Weil die Privathaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen gehört, sollten Sie auf lückenlosen Versicherungsschutz achten. Noch bevor Sie Ihre alte Privathaftpflicht kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass es mit den Kündigungsfristen kein Durcheinander gibt und Sie durchgehend versichert sind. Denn es kann auch passieren, dass eine Versicherung Ihren Antrag ablehnt – zum Beispiel wegen eines zu hohen Schadenrisikos oder aufgrund von Schufa-Einträgen.

Ordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung

Wenn die mit dem Versicherer vereinbarte Vertragslaufzeit abläuft, können Sie zum regulären Vertragsende Ihre Haftpflichtversicherung außerordentlich kündigen. Sie müssen keinerlei Begründung angeben, es reicht eine formal korrekte Kündigung. Allerdings müssen Sie die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Denn wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch. Bei vielen Versicherern gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. 

Welche Frist für Sie zutrifft, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Wenn Sie sich bezüglich der Frist nicht sicher sind, können Sie auch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Bitten Sie Ihren Versicherungsanbieter darum, die Kündigung und das Datum des Vertragsendes schriftlich zu bestätigen.

Mit den Online-Tarifen Haftpflicht von AXA  können Sie die ordentliche Kündigung täglich durchführen. Der Vertrag endet dann mit dem Tag, an dem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist. Bevor Sie eine Versicherung kündigen – vor allem eine so wichtige wie die Haftpflichtversicherung –, sollten Sie aber noch einmal mit Ihrem Betreuer über eine Alternative zur Kündigung sprechen.

Außerordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung

Wird eine Versicherung vor dem vereinbarten Vertragsende gekündigt, spricht man von einer außerordentlichen Kündigung. Als Versicherter haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Schadensfällen und Beitragserhöhungen.

Außerordentliche Kündigung nach Schadensfall 

Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass Sie nach einem Schadenfall Ihre Haftpflichtversicherung kündigen können. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn zu erwarten ist, dass Ihre Beiträge steigen werden. Als Kündigungsgrund reicht es, sich auf den regulierten Schaden zu beziehen. Nachdem die Schadensangelegenheit abgeschlossen ist, haben Sie einen Monat lang Zeit, Ihre Versicherung zu kündigen. Falls Sie den Versicherungsbeitrag bereits im Voraus für ein ganzes Jahr bezahlt haben, erhalten Sie eine anteilige Beitragserstattung.

Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung

Falls sich Ihre Versicherungsbeiträge erhöhen, ohne dass gleichzeitig die Versicherungsleistung erhöht wird, haben Sie gemäß Versicherungsvertragsgesetz ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde; wirksam wird die Kündigung rückwirkend zum Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn Ihre Beiträge gleich bleiben, die Versicherungsleistung aber reduziert wird.

Bitte beachten Sie, dass die außerordentliche Kündigung bei einer solchen Beitragserhöhung nicht rechtens ist, wenn im Vertrag mit dem Versicherer eine dynamische Beitragsanpassung vereinbart wurde. Auch wenn die Beiträge aufgrund von Steuererhöhungen steigen, entfällt das Sonderkündigungsrecht.

Flexibel wie Ihr Leben: Ihre Privat-Haftpflicht 

10 gute Gründe, mit Ihrem Versicherer über die Anpassung Ihres Versicherungsschutzes zu sprechen 

  • Heirat
  • Zusammenziehen
  • Familienzuwachs
  • Todesfall
  • Auswanderung
  • Zahlungsschwierigkeiten
  • Überversicherung
  • Unterversicherung
  • Günstigeres Angebot entdeckt
  • Unzufriedenheit mit den Leistungen

Privathaftpflichtversicherung wechseln: So funktioniert’s 

Sie möchten zu AXA wechseln

Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu AXA wechseln möchten, sollten Sie vor allem darauf achten, dass Sie durchgehend versichert sind. Ihren alten Versicherungsvertrag können Sie nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die neue Haftpflichtversicherung bei AXA schließen Sie ganz einfach online ab, oder sprechen Sie noch einmal in Ruhe mit einem Betreuer bei Ihnen vor Ort.

Sie möchten Ihre AXA Haftpflichtversicherung wechseln

Haben sich Ihre Lebensumstände verändert? Sind Sie unzufrieden mit unserer Leistung? Haben Sie ein günstigeres Angebot entdeckt? Was auch immer Ihre Beweggründe sind, lassen Sie uns drüber sprechen, denn es gibt immer eine gute Lösung – hier finden Sie einen Berater in Ihrer Nähe .

AXA Privathaftpflicht: „sehr gut“

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Häufige Fragen zur Kündigung einer Haftpflichtversicherung

Wie kann man eine private Haftpflichtversicherung kündigen?

Wie Sie eine private Haftpflichtversicherung kündigen können, hängt von den Versicherungsbedingungen des Versicherers ab. Auch kann es einen Unterschied machen, ob Sie die Versicherung online abgeschlossen haben, über eine Agentur oder über eine Beraterin oder einen Berater. Bei AXA können Sie Ihre Haftpflichtversicherung bereits während des ersten Versicherungsjahrs täglich kündigen. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung zugegangen ist. 

Wann kann man die Haftpflichtversicherung wechseln?

Sie können Ihre Privathaftpflicht wie jeden Versicherungsvertrag zum Ende der regulären Vertragslaufzeit kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Zu beachten ist hier, dass Sie die Kündigungsfristen einhalten und beim Übergang zum neuen Versicherer durchgehend versichert sind – dafür ist die Privathaftpflichtversicherung einfach zu wichtig. Nach bestimmten Ereignissen haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Privathaftpflicht zu wechseln, indem Sie außerordentlich kündigen: zum Beispiel nach einem Schadenfall oder nach einer Beitragserhöhung.

Wie schreibt man die Kündigung für eine Haftpflichtversicherung?

Die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. So lassen sich der Eingang des Schreibens und möglicherweise das Einhalten einer Kündigungsfrist leicht nachweisen. Bitten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung und achten Sie darauf, dass folgende Informationen enthalten sind:

  • Ihr vollständiger Name inklusive Anschrift und Kontaktdaten
  • Ihre Versicherungsnummer (aus dem Versicherungsschein oder vorherigen Korrespondenzen)
  • Das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll (ggf. „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund
  • Ihre Unterschrift

 Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der Familienhaftpflicht?

Lebensumstände können sich ändern, zum Beispiel bei der Trennung eines Paares. Die Familienhaftpflichtversicherung gilt dann nur noch für den Versicherungsnehmer und nicht mehr für die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner. Sind die beiden verheiratet, gilt die Privathaftpflicht noch bis zur rechtskräftigen Scheidung für beide. Allerdings könnte der Versicherungsnehmer ohne Mitwissen des Noch-Ehepartners die Versicherung kündigen oder stattdessen einen neuen Lebenspartner in die Versicherung aufnehmen. 

Daher ist es für den Mitversicherten generell empfehlenswert, nach Trennung oder Scheidung so schnell wie möglich eine eigene Privathaftpflicht abzuschließen. Für den Versicherungsnehmer ändert sich erst einmal nichts. Eventuell kann es aber sinnvoll sein, einen Tarif oder gleich die ganze Versicherung zu wechseln.

 Läuft der Versicherungsschutz weiter, wenn der Versicherungsnehmer stirbt? 

Um den Versicherungsschutz Ihrer Familienhaftpflicht müssen sich die Hinterbliebenen keine Sorgen machen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt – sie endet nicht automatisch für den Rest der Familie. Der Versicherungsschutz bleibt so lange bestehen, bis der nächste Beitrag fällig wird. Wenn Sie die Familienhaftpflichtversicherung weiterführen möchten, so kann diese in der Regel einfach durch Überweisung der fälligen Beträge verlängert werden. 

Sie können aber in diesem Fall auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wie auch immer Sie sich entscheiden, ganz wichtig ist immer: Die Versicherung sollte über die veränderten Lebensumstände und gegebenenfalls über den neuen Versicherungsnehmer in Kenntnis gesetzt werden!

Rechtliche Hinweise

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