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Paar sitzt auf dem Balkon und interessiert sich für eine neue Haftpflichtversicherung

Vorschäden bei der Haftpflichtversicherung melden

Warum transparente Angaben wichtig sind und sich eine schadensfreie Zeit lohnt

Beim Versicherungswechsel werden Sie nach sogenannten Vorschäden gefragt. Diese sind Teil Ihrer Versicherungsgeschichte, die erheblichen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Prämien haben kann.
Dies wiederum beeinflusst die Höhe Ihrer Prämie. Was sind Vorschäden, welche Konsequenzen haben Sie und warum lohnt es sich, mehrere Jahre ohne Vorschaden zu bleiben?

Haftpflichtversicherung mit 2 Jahren ohne Vorschaden – So profitieren Sie davon

Wenn es um Vorschäden geht, wird immer wieder die Dauer von 5 oder 2 Jahren angegeben. Doch was bedeuten 2 Jahre ohne Vorschäden für die Haftpflichtversicherung? Vereinfacht gesagt: Wenn Sie ohne Versicherungsansprüche und Vorfälle in der Vergangenheit bleiben, so profitieren Sie zum einen von leicht besseren Konditionen, zum anderen wird es Ihnen aber grundsätzlich leichter fallen, einen neuen Versicherer zu finden. Je mehr Schäden in diesem Zeitraum passiert sind, desto kritischer blicken neue Versicherer auf Ihren Antrag. Für einige (Online-)Tarife werden Sie vielleicht gar nicht mehr in Frage kommen.

Eine schadensfreie Zeit ist demnach durchaus wichtig für Ihren anhaltenden Versicherungsschutz. Dennoch kann in 5 Jahren eine Menge passieren. AXA fragt deshalb nur nach Vorschäden der letzten 2 Jahre.

Insgesamt ist das eine Win-Win-Situation. Sie profitieren von niedrigeren Prämien und mehr finanzieller Sicherheit, während die Versicherung weniger Geld in die Schadensregulierung stecken muss.

Was ist ein Vorschaden?

Ein Vorschaden oder Altschaden ist im Wesentlichen ein Schaden, der in der in den letzten 2 Jahren aufgetreten ist bzw. reguliert wurde. Dies kann alles von kleinen Unfällen bis hin zu größeren Schäden umfassen, die von Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Welche Vorschäden müssen angegeben werden?

Grundsätzlich sollten Sie zunächst alle Vorfälle angeben, bei denen Ihre Vorversicherung eine Schadensregulierung durchführen musste.

Ihre Verpflichtung zur Offenlegung von relevanten Vorfällen basiert auf dem Prinzip der Fairness und Verantwortung. Indem Sie Ihrer Versicherung alle Informationen zur Verfügung stellen, helfen Sie, ein genaues Risikoprofil zu erstellen. Dies wiederum ermöglicht es der Versicherung, angemessene Prämien festzulegen und den Schutz zu gewährleisten, den Sie verdienen.

Vorschäden nicht verschweigen!

Wenn Sie Vorschäden verschweigen, hat das schwerwiegende Konsequenzen. Nicht nur kann dies dazu führen, dass Ihre Versicherungsleistungen im Schadensfall verweigert werden, sondern es kann auch Ihre Versicherungsdeckung insgesamt gefährden.

Die Private Haftpflichtversicherung von AXA

Sie möchten mit Ihrer Haftpflichtversicherung zu AXA wechseln bzw. interessieren sich generell erstmalig für eine private Haftpflichtversicherung? Dann informieren Sie sich hier über die weiteren Leistungen.

Beispiele für typische Haftpflichtschäden

Funktionsweise der Haftpflichtversicherung

Wenn Sie sich auf einen regnerischen Tag vorbereiten, nehmen Sie einen Regenschirm mit, um sich vor möglichen Unannehmlichkeiten zu schützen. Ähnlich funktioniert Ihre Haftpflichtversicherung – sie ist Ihr Schirm gegen unvorhergesehene Schadensereignisse, die aus Ihrem Handeln resultieren könnten. Die Schadensdeckung Ihrer Haftpflichtversicherung erstreckt sich über eine breite Palette von Szenarien, die von Ihnen verursacht werden könnten.

Schadenfälle innerhalb der Haftfpflichtversicherung

Bei Ihrer Privathaftpflicht melden Sie Schadensfälle, die Sie versehentlich verursachen und für die Sie rechtlich haftbar gemacht werden können.
Ein Beispiel hierfür wäre: Sie sind beim Radfahren an einem Unfall mit einem Fußgänger oder einer Fußgängerin beteiligt und dieser erleidet Verletzungen. Ihre Versicherung kann die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Schadensersatzansprüche decken.

Gängige Schadensfälle, bei denen die Haftpflichtversicherung zum Tragen kommen kann

  • Personenverletzungen: Die Versicherung deckt Verletzungen ab, die durch Ihre Handlungen verursacht wurden, das beinhaltet medizinische Kosten und Schadensersatzansprüche.
  • Sachschäden an fremdem Eigentum: Die Haftpflicht schützt Sie vor unbeabsichtigten Beschädigungen z.B. an Fahrzeugen, Gebäuden oder Wertgegenständen und übernimmt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
  • Schadenfälle im Ausland: Die Haftpflicht gilt auch im Ausland, eventuell jedoch nur für zeitlich begrenzte Aufenthalte.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, die nicht rechtens sind, greift Ihre Versicherung ein. Es wird zum Beispiel behauptet, dass Sie einen Schaden im Handydisplay eines Bekannten verursacht haben, den Schaden gab es aber schon vorher. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten für die rechtliche Verteidigung. Das ist allerdings nicht zu verwechseln mit einer Rechtsschutzversicherung, man spricht hier von einer Art „passivem Rechtsschutz“.
  • Forderungsausfalldeckung: Diese Deckung der Versicherung ist manchmal eine Art Zusatzleistung. Wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, den er nicht bezahlen kann, so übernimmt Ihre Versicherung die Kosten, wenn Ihr Tarif eine Ausfalldeckung enthält. Ein Beispiel: Jemand fährt Sie mit dem Fahrrad an und Sie stürzen auf die Straße. Der Schädiger schuldet Ihnen die Reparatur des gesprungenen Handydisplays und der zerbrochenen Brille. Es stellt sich heraus, dass er mittellos und nicht versichert ist. Ihre Versicherung springt ein und ersetzt Ihnen den Schaden.

Wann übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht?

Es gibt folgende mögliche Gründe, warum eine Versicherung die Kosten nicht übernimmt:

  • Absicht: Wenn Sie absichtlich handeln, um Schaden zu verursachen, ist dies nicht von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt. Ihre Versicherung ist darauf ausgelegt, Sie vor unbeabsichtigten Fehlern zu schützen, nicht vor vorsätzlichen Handlungen.
  • Illegale Aktivitäten: Schäden, die in Verbindung mit illegalen Aktivitäten entstehen, werden ebenfalls nicht von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Beruflicher Schaden: Des Weiteren sind Schäden, die aus beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten resultieren, oft nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. In solchen Fällen ist eine separate Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.

Häufige Fragen zu Vorschäden bei der Haftpflichtversicherung

Vorschaden vermeiden: Worauf ist zu achten?

Klar ist also: Wer zu viele Vorschäden beim Vorversicherer hat, wird es bei der Suche nach einem neuen Versicherer mit guten Konditionen schwer haben. Wie lassen sich Vorschäden also vermeiden? Die einfache Antwort liegt auf der Hand: Am besten sollten Sie natürlich erst gar nicht Schäden verursachen, bei denen Sie Ihre Versicherung involvieren müssen. Das Leben ist aber nicht immer planbar und Missgeschicke oder Unfälle passieren nun einmal.

Deshalb sollten Sie vor allem bei kleineren Schäden überlegen, ob es dafür die Versicherung braucht. Denn die Haftpflicht ist vor allem dann zur Stelle und ein absoluter Lebensretter, wenn es um größere Summen geht, die Sie nicht so einfach alleine stemmen könnten. Wenn Sie in der Wohnung von Freunden allerdings lediglich durch ein Missgeschick einen Gegenstand von geringem Wert kaputt machen, ist es sinnvoll, den Schaden einfach selbst zu begleichen. So bleiben Sie vorschadensfrei und das kann sich auf Dauer lohnen.

Transparenz zahlt sich aus - Welche Konsequenzen können sich ansonsten ergeben?

Eine gute Haftpflichtversicherung trotz Vorschäden abzuschließen ist also möglich. Letztlich kann Ihre Schadenshistorie dennoch Einfluss auf die Versicherungskonditionen haben. Wenn Sie die Vorschäden nicht angegeben haben, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, was in einem tatsächlichen Schadensfall massive finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung zu AXA wechseln möchten, seien Sie transparent und sprechen Sie mit unseren Expert:innen über mögliche vorliegende Vorschäden. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.