

Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Ob in der Arbeitswelt, im städtischen Verkehrschaos oder im Nachbarschaftsstreit über die nicht eingehaltene Mittagsruhe: überall wo sich Wege kreuzen, können kleine Meinungsverschiedenheiten zu einem erbitterten Streit ausarten!
Schneller, als Sie vielleicht denken, fechten Sie die Streitigkeiten vor den Augen eines Richters oder einer Richterin aus. Dies ist jedoch nicht nur eine emotionale Achterbahnfahrt, sondern auch finanziell ziemlich kostspielig. Denn neben dem Anwaltshonorar fallen auch Gerichtskosten an, die sich an Streitwert und Art des Verfahrens orientieren.
In diesem Fall sind Sie nicht nur aus juristischer, sondern auch aus finanzieller Sicht mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung an Ihrer Seite gut beraten. Sie greift Ihnen unter die Arme, wenn Sie mit anwaltlicher Hilfe Ihre Rechte geltend machen möchten und deckt die damit verbundenen Kosten im vereinbarten Rahmen ab.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Wenn es um die Kostenübernahme von Rechtsstreitigkeiten geht, sind Rechtsschutzversicherungen wahre Lebensretter! Sie decken neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die Entschädigung von Zeug:innen sowie etwaige Kosten für den:die Sachverständige:n und Gerichtsvollzieher:innen ab. Sogar Reisekosten zu einem nicht-deutschen Gericht übernimmt eine Rechtsschutzversicherung für das Ausland. Die Deckung erfolgt bis zu dem im Vertrag festgelegten Betrag der Versicherungssumme. Daher ist es ratsam, beim Abschluss eines Vertrages einen Blick auf die Deckungssumme zu werfen.


Warum AXA auf starke Partner vertraut
Um unseren Kunden stets auch das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis bieten zu können, arbeiten wir mit zuverlässigen Spezialist:innen in den verschiedenen Versicherungsbereichen zusammen. Beim Rechtsschutz bieten unsere zuverlässigen Partner ROLAND die besten Tarife im Vergleich.
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Das Baukastenprinzip der Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherungen arbeiten mit einem sogenannten Baukastenprinzip. Das bedeutet, Sie können Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.
Die Absicherungen können in den folgenden vier Lebensbereichen erfolgen:
- Privat
- Verkehr
- Beruf
- Immobilien
Sie haben dadurch den Vorteil, nur für Versicherungsleistungen zu zahlen, die Sie wirklich benötigen. Aber wie bei allem im Leben verbergen sich auch Nachteile hinter diesem Prinzip. Für nicht im Vertrag enthaltene Leistungen entfällt der Versicherungsschutz. Fechten Sie etwa eine Kündigung des Arbeitsvertrages an, sind aber nur im Verkehrsrechtsschutz abgesichert, zahlen Sie alle im Prozess entstandenen Kosten aus eigener Tasche.
Überlegen Sie deshalb vor Vertragsabschluss genau, welche Leistungen Sie benötigen und führen Sie bestenfalls einen Rechtsschutzversicherungs-Vergleich durch. Die Versicherung bei AXA bietet Ihnen Rundumschutz in den Bereichen Privat, Verkehr und Beruf. Nur den Baustein Immobilie können Sie bei Bedarf kostenpflichtig (ab 2,69 € monatlich) hinzubuchen.
Damit Sie ein besseres Gefühl für die einzelnen Bausteine bekommen, gehen wir genauer auf den Umfang der Privat-, Verkehrs-, Beruf- und Wohnrechtsschutzversicherung ein.
Privatrechtsschutzversicherung
Die Privatrechtsschutzversicherung gewährt einen umfangreichen Schutz in verschiedenen Rechtsangelegenheiten wie:
Verkehrsrechtsschutz
Als Käufer:in, Halter:in oder Fahrer:in von Automobilen und Zweirädern im öffentlichen Straßenverkehr sind Sie schnell in juristische Auseinandersetzungen verwickelt. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie beispielsweise in folgenden Fällen:
Berufsrechtsschutz
Ihr:e Arbeitgeber:in hat Ihnen gegenüber unberechtigterweise die Kündigung ausgesprochen? Ohne entsprechende juristische Unterstützung verzichten Sie womöglich auf das Weiterführen des Arbeitsverhältnisses. Bei Konflikten mit dem:der Arbeitgeber:in ist die Berufsrechtsschutzversicherung Gold wert. Sie hilft Ihnen in folgenden Fällen:
Immobilienrechtsschutz
Mit der Wohnrechtsschutzversicherung sind sowohl Mieter:innen als auch Eigentümer:innen von selbst bewohnten Immobilien auf der sicheren Seite. Dieser Baustein, oft auch unter dem Begriff Mietrechtsschutz bekannt, bietet Ihnen als Versicherungsnehmer:in Schutz in verschiedenen Situationen:
Alle Leistungen unserer Rechtsschutzversicherung und Versicherungsbedingungen im Überblick
Ihr gutes Recht in besten Händen mit der Rechtsschutzversicherung bei AXA:

Ihre Fragen zum Rechtsschutz
Wofür braucht man eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Ob im privaten Lebensbereich, im Straßenverkehr oder im bestehenden Arbeitsverhältnis: Auch ohne eigenes Verschulden können Sie oder Ihre Familie leicht in einen Rechtsstreit geraten. Und wenn der Ärger erst einmal da ist, sollten Sie einen fachkundige:n Anwalt:Anwältin an Ihrer Seite haben.
Damit Sie auf Ihr gutes Recht nicht aus Kostengründen verzichten müssen, trägt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten für Prozesse und Zeug:innengelder und die Kosten für einen vom Gericht bestellten Sachverständigen. Viele Streitfälle werden vor Gericht mit einem Vergleich geschlossen, bei dem es keinen eindeutigen Verlierer gibt, der die Prozesskosten des Gegners übernehmen muss. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen also in jedem Fall finanzielle Sicherheit.
Für wen gilt die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung?
Wir versichern Sie im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich sowie bei Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Mitversichert sind auch Ihre minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.
Wenn Sie Single sind, d.h. mit keinem:r Ehepartner:in oder Lebensgefährt:in zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur der Familienrechtsschutz in Frage.
In welchen Fällen leistet die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung?
- Wenn Sie Arzt- oder Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für Ihr beschädigtes Eigentum geltend machen wollen, hilft Ihnen unser Schadenersatzrechtschutz.
- Ob außergerichtlich oder gerichtlich: Im Streitfall wegen einer Kündigung sowie Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüchen hilft Ihnen unser Arbeitsrechtschutz.
- Bei Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen hilft Ihnen vor Gericht unser Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
- Sie möchten gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen oder Sie erwägen einen Streitfall mit öffentlichen Einrichtungen, etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung: Der Steuerrechtschutz hilft Ihnen.
- Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen, hilft Ihnen unser Strafrechtschutz.
- Bei Streitigkeiten im privaten Lebensbereich hilft Ihnen darüber hinaus unser Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.
Trägt die Rechtsschutzversicherung jedes Anwaltshonorar?
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Gebühren Ihres Rechtsanwalts bzw. Ihrer Rechtsanwältin bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer freien Vereinbarung von Anwaltshonoraren Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten nur bis zu der Höhe trägt, die nach Maßgabe und Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften anfallen würden. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen. Bei der Wahl Ihres Anwalts sind Sie aber völlig frei.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz und bestehen Wartezeiten?
Grundsätzlich besteht beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutzverfahren. Auch bei einem Wechsel Ihres Rechtsschutzversicherers entfällt die Wartezeit, sofern keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherung und der Anschlussversicherung bei AXA vorliegt.

Schadenbeispiele
Schadenersatz-Rechsschutz: Sprung mit Folgen
Der 16-jährige Marc M. prallt bei einem Sprung vom Drei-Meter-Brett mit einem Springer vom Zehn-Meter-Brett zusammen und wird schwer verletzt. Seine Eltern verklagen die Gemeinde als Betreiber:in der Einrichtung, den Bademeister und dessen Hilfskraft wegen Aufsichtspflichtverletzung.
Das Ergebnis
Im Berufungsverfahren kommt es zu einem Vergleich. Die Gemeinde zahlt über 18.000 Euro Schadenersatz.
Die Lösung
Ein Vergleich kann in vielen Schadenersatzfällen sinnvoll sein, um bei unüberschaubarer Verfahrensdauer zu einer tragfähigen Regelung zu kommen. Im konkreten Fall entstehen den Eltern immerhin Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 5.000 Euro. Diese Kosten übernimmt die ROLAND Rechtsschutz in voller Höhe. Ohne eine Rechtsschutz-Versicherung mit der Leistungsart „Schadenersatz-Rechtsschutz“ wären Marc M.s Eltern vom zugesprochenen Schadenersatz statt 18.000 Euro nur rund 13.000 Euro geblieben.
Vertrags-Rechtsschutz: Küche mit Mängeln
Nathalie und Paul P. haben nach langem Suchen die perfekte Küchenzeile samt Elektro-Geräten für ihr neues Heim gefunden. Gegen einen Aufpreis lassen sie sich die neuen Möbel von einem Einbau-Service des Möbelhauses installieren. Doch als die Küche fertig aufgebaut ist, stellen Nathalie und Paul P. fest, dass die neuen Möbel beschädigt sind. Eine lange Schramme verunstaltet eine der Fronten. Zudem sind beim eingebauten Herd einige Funktionen defekt. Das Möbelhaus behauptet, für die Mängel nicht verantwortlich zu sein. Ein derart auffälliger Schaden wäre dem Fachmann bereits bei der Montage aufgefallen. Das Möbelhaus weigert sich dementsprechend, Ersatz zu liefern.
Nathalie und Paul P. ziehen mit Hilfe eines Partneranwalts von ROLAND Rechtsschutz vor Gericht. Dank der Fotos, die Paul P. gleich nach der Montage gemacht hat, kann der Anwalt beweisen, dass die Schramme bei oder vor der Installation entstanden sein muss. Das Gericht entscheidet deshalb, dass das Möbelhaus für Ersatz sorgen muss.
ROLAND Rechtsschutz übernimmt die kompletten Kosten in Höhe von 1.120 Euro für Anwalt und Gericht.
Vertragsrecht: Außerordentliche Vertragsaufhebung
Nachdem die Hobby-Sportlerin Anke T. schwanger wird, kündigt sie ihren Vertrag im Fitnessstudio. Auf dem Kontoauszug muss sie leider feststellen, dass der Studiobetreiber unberechtigterweise weiter abgebucht hat.
Daraufhin erhebt sie Klage gegen den Studiobetreiber. Dieser sieht sich jedoch nicht schuldig, da er davon ausgegangen ist, dass der Vertrag nur ruhen und nach der Schwangerschaft weiter fortbestehen solle. Das Gericht widerspricht dem Fitnessstudiobetreiber, da eine Geburt wesentlich in die weitere Lebensführung eingreift, so dass dies ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Fitnessvertrages darstelle.
Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 440 Euro, die komplett von ROLAND Rechtsschutz übernommen werden.
Bei Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Sie interessieren sich für eine Rechtsschutzversicherung, wissen aber nicht, welcher Tarif für Sie der passende ist? Die Experten von AXA finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse.

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