Die Tierhalterhaftpflicht greift bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Ihr Tier gegenüber Dritten anrichtet. Denn Sie haften als Halter:in z. B. für medizinische Kosten, Schmerzensgeldforderungen und andere finanzielle Folgen, die Ihr Vierbeiner verursacht.
Übernimmt das nicht auch die Privathaftpflicht? Leider nein. Eine private Haftpflicht greift bei Schäden, die Sie oder Ihre Familie verursachen (mitversichert sind auch Kleintiere) – Hunde und Pferde sind hingegen ausgenommen. Daher ist es so wichtig, dass Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.