Junger Mann geht mit seinem großen weißen Hund an der Leine spazieren

Hundebiss: alles über Haftung, Haftpflicht und Versicherung

Ob es nach einem leichten Hundebiss heißt: Was tun? Oder ob eine schwerere Verletzung vorliegt: Mit einem Hundebiss ist nicht zu scherzen. Hier lesen Sie alles über die ersten Schritte bei einem Hundebiss, wie es um die Haftung steht und was eine Tierhalterhaftpflicht leistet.

Wer bei einem Hundebiss haftet und die Verantwortung trägt

In Deutschland haftet ein Hundehalter nach § 833 BGB grundsätzlich für alle Schäden, die sein Hund verursacht - also auch bei einem Hundebiss. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Halter mitschuldig ist oder nicht. Beißt sein Hund zu, muss der Halter für die Folgen einstehen. 

Auch wenn das Tier vorher nie aggressiv war. Die eventuelle Mitschuld eines Geschädigten ändert daran nichts. Die hauptsächliche Verantwortung trägt bei einem Hundebiss immer der Halter.

Hat der Hundehalter keine Tierhalterhaftpflicht, kann die Krankenkasse des Geschädigten die Behandlungskosten eines Hundebisses direkt vom Hundehalter einfordern. Kann oder will der Halter nicht zahlen, kann es zu einer gerichtlichen Betreibung oder einer Lohnpfändung kommen.

Gut zu wissen: Optimal versichert auch bei Hundebiss

Eine extra Hundebiss Versicherung gibt es nicht, aber eine gute Versicherung leistet in der Regel auch im Falle eines Hundebisses. Die günstige und flexible Tierhalterhaftpflicht von AXA übernimmt im Schadenfall ggf. die Kosten für:

  • Schmerzensgeld oder Schadenersatz
  • Behandlungskosten wie Arzt, Krankenhaus oder Reha
  • Sachschäden wie zerrissene Kleidung oder beschädigte Objekte
  • Vermögensschäden wie Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit
  • Anwaltliche und gerichtliche Kosten

Bitte beachten Sie: Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die Folgen von Hundebissen nicht ab!

Sorgen Sie besser vor – die Hundehaftpflichtversicherung von AXA

Sie können Ihren Hund gut erziehen, doch Situationen, in denen er aus Angst oder Notwehr zubeißt, lassen sich nicht immer vermeiden. In solchen Fällen greift Ihre Hundeversicherung und deckt den entstandenen Schaden. Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Auch AXA sichert Sie mit der Hundehaftpflicht in diesen und anderen Situationen ab.

Erste Schritte nach einem Hundebiss: Was tun? 

Ein Hundebiss kann von einem harmlosen Kratzer bis zu einer tiefen Wunde reichen. Um eine Infektion zu vermeiden, ist schnelle erste Hilfe wichtig. Besonders gefährlich sind Bisse an Händen, Gelenken oder im Gesicht sowie bei Kindern und immungeschwächten Personen.

Was tun im Falle eines Hundebisses?

  • Situation sichern: Falls der Hund noch in der Nähe ist, Abstand halten und sich aus der Gefahrenzone bringen. Falls nötig und möglich, den Hund sichern, um weitere Angriffe zu verhindern.
  • Wunde versorgen: Kleine, oberflächliche Wunden mit lauwarmem Wasser und Seife ausspülen, um Bakterien zu entfernen; Tiefe oder stark blutende Wunden durch leichten Druck mit einem sauberen Tuch stillen, aber nicht zu fest abbinden; Wunden desinfizieren und mit einem sterilen Verband abdecken.
  • Arzt oder Notaufnahme aufsuchen: Vor allem bei Bissen an Händen, Gesicht oder Gelenken, auch bei kleineren Wunden, da Hundebisse oft tiefer sind, als sie aussehen; Tetanus-Impfstatus prüfen.
  • Hundebesitzer identifizieren & Beweise sichern: Falls möglich, Name und Kontaktdaten des Halters notieren; Impfstatus des Hundes erfragen (vor allem Tollwut); Zeugen benennen, Fotos von der Wunde machen und sich ärztliche Atteste ausstellen lassen.
  • Behörden informieren (falls nötig): Bei schweren Verletzungen oder aggressivem Verhalten des Hundes sollte das Ordnungsamt oder Veterinäramt informiert werden; falls eine Anzeige notwendig ist, Polizei einschalten.

Unser Tipp: Hundebiss? Ruhe bewahren!

Bei den ersten Schritten nach einem Hundebiss geht es vor allem darum, gesundheitliche Risiken zu minimieren. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, eine solide Basis für mögliche versicherungs- oder strafrechtliche Schritte zu legen. Daher neben der Ersten Hilfe nicht vergessen, alle Fakten rund um den Hundebiss zusammenzutragen und zu dokumentieren!

Häufige Fragen zum Thema Hundebiss

Gibt es bei einem Hundebiss strafrechtliche Konsequenzen?

Als Hundehalter müssen Sie Ihren Hund sorgfältig beaufsichtigen. Tun Sie das und hat Ihr Hund bisher kein auffälliges Verhalten gezeigt, drohen bei einem Hundebiss keine strafrechtlichen Folgen.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen als aggressiv bekannten Hund ohne Leine laufen lassen und dabei womöglich bewusst die Leinenpflicht missachten. In diesem Fall könnte man von fahrlässiger Körperverletzung sprechen.

Was passiert nach einer Anzeige wegen Hundebiss?

Wird ein Hundebiss bei der Polizei oder dem Ordnungsamt angezeigt, folgt in der Regel eine behördliche Untersuchung des Vorfalls. Der Ablauf des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, von der Schwere der Verletzung und ob der Hundebiss gefährlich war.

Während es bei leichten Bissverletzungen oft bei einer Verwarnung oder einer Versicherungsregulierung bleibt, können schwerwiegende Fälle juristische und behördliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das sind typische Schritte eines behördlichen Ablaufes nach einem Hundebiss:

  • Ermittlungen und Anhörung des Halters
  • Prüfung der Gefährlichkeit des Hundes
  • Mögliche Bußgelder und Auflagen für den Halter
  • Strafrechtliche Konsequenzen (bei schwerer Verletzung oder Fahrlässigkeit)
  • Folgen für die Versicherung & zivilrechtliche Ansprüche

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Hundebiss?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Hundebiss hängt von mehreren Faktoren ab. Bei der Ansetzung herangezogen werden die Schwere der Verletzung, die Folgen für das Opfer – von Narben bis zu psychischer Belastung – und das Verschulden des Hundehalters.

In Deutschland gibt es keine festen Beträge für Schmerzensgeld bei Hundebiss, es kann von 100 Euro für leichte Verletzungen bis über 50.000 Euro in sehr schweren Fällen reichen. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wie z. B. Verdienstausfall, Behandlungskosten oder psychologische Betreuung.

Die genaue Summe wird immer individuell festgelegt, oft auf Basis eines medizinischen Gutachtens und der Umstände des Falls.

Was zahlt die Versicherung bei einem Hundebiss?

Eine gute Hundehaftpflichtversicherung bedeutet Schutz für Halter und Geschädigte. Da die Halterhaftung schnell teuer werden kann, ist in den meisten Bundesländern eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Schadenfall übernimmt diese ggf. die Kosten für:

  • Hundebiss Schmerzensgeld und Schadenersatz
  • Behandlungskosten (z. B. Arzt, Krankenhaus, Reha)
  • Sachschäden (z. B. zerrissene Kleidung, beschädigte Gegenstände)
  • Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit)
  • Anwaltliche und gerichtliche Kosten

Wann greift die Hundehaftpflicht nach einem Hundebiss nicht?

Zahlt bei einem Hundebiss die Haftpflichtversicherung nicht, muss der Halter den Schaden selbst tragen. Deshalb ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und die gesetzlichen Vorschriften zur Hundehaltung zu beachten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Versicherung die Leistung einer Tierhalterhaftpflicht im Falle eines Hundebisses verweigern:

  • Wenn dem Halter Vorsatz nachzuweisen ist: z. B. indem er den Hund bewusst auf eine Person gehetzt hat
  • Wenn gegen Auflagen verstoßen wurde: z. B. durch die Missachtung eines Maulkorbzwangs
  • Wenn der Vertrag besondere Klauseln enthielt: z. B. indem er bestimmte Hunderassen vom Versicherungsschutz ausschließt
  • Wenn der Hund beruflich genutzt wurde: z. B. bei Wachhunden, für die spezielle Policen nötig sind

Was passiert nach einem Hundebiss, wenn der Hundehalter keine Haftpflichtversicherung hat?

Ist der Hundehalter nicht tierhalterhaftpflichtversichert, haftet er persönlich für alle Schäden, die sein Hund zum Beispiel durch einen Hundebiss verursacht. Das bedeutet, dass er für Arztkosten, Schmerzensgeld und eventuelle Sach- oder Vermögensschäden aus eigener Tasche aufkommen muss.

Übernimmt der Halter die Kosten nicht freiwillig, kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen. Da ein Hundebiss schnell hohe Kosten verursachen kann, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen und in vielen Bundesländern auch vorgeschrieben.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.