Junger Mann geht mit seinem weißen großen Hund an der Leine spazieren

Hundebiss: Zahlt die Versicherung, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht?

Was Hundehalter:innen wissen sollten

Hundebisse sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auch erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer haftet? Welche Pflichten wurden verletzt? Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld und wer übernimmt die Tierarztkosten? All diese Fragen werden plötzlich relevant, weil die möglichen Kosten immense Summen erreichen können. Wofür sind Sie also verantwortlich, wenn Ihr Hund zubeißt und was tun Sie, wenn Sie selbst oder Ihr eigener Hund gebissen wird?

Wer haftet für Ihren Hund?

Die Frage, wer für den Hund und Schäden, die er verursacht, haftet, lässt sich tatsächlich eindeutig beantworten. Denn Sie als Hundehalter:in haften (mindestens in Teilen) immer für Ihren Hund. Dabei ist es tatsächlich egal, in welcher Situation der Hundebiss passiert und wem der Schaden zugefügt wird.

So könnte es zum Beispiel sein, dass Ihr Hund im Gerangel einen anderen Hund verletzt. Sie müssen für eventuell entstehende Tierarztkosten haften. Auch wenn Ihr Hund von einem Fremden ungefragt gestreichelt wird und letztlich zubeißt, so ist die vermeintliche Mitschuld dieser Person erst einmal egal (eine Mitschuld fließt allerdings meist in die Berechnung möglicher Schadensersatzsummen ein). Sie haften für die Schäden und müssen unter Umständen Schmerzensgeld bezahlen.

Im § 833 BGB Gefährdungshaftung steht unter anderem: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Letztlich gilt also, dass Sie als Halter:in des Tieres in den allermeisten Fällen die Verantwortung für das Verhalten Ihres Hundes übernehmen müssen und zwar mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Das gilt auch für Hundebisse. Genau deshalb gibt es in den meisten Bundesländern eine Pflicht zur Hundeversicherung – entweder für alle Hunde oder für bestimmte Hunderassen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommer bildet hier eine Ausnahme.

Hundehalter:innen haften nicht nur bei Personenschäden

Beißt Ihr Hund einen Menschen, spricht man in der Versicherungssprache von einem Personenschaden. Für diesen sind Sie haftbar zu machen. Doch auch bei Vermögens- oder Sachschäden gilt die gleiche Haftungspflicht. Von einem Sachschaden spricht man übrigens, wenn Ihr Hund einen anderen Hund verletzt. Denn Hunde zählen vor dem Gesetz als Sache.

Die Hundehaftpflicht

Diese spezielle Versicherung tritt in Kraft, wenn der eigene Hund ungewollt Schaden bei Dritten verursacht, insbesondere im Falle von Hundebissen. Die Deckung einer Hundehaftpflichtversicherung erstreckt sich über eine breite Palette von Szenarien. Im Kontext von Hundebissen übernimmt sie nicht nur die Kosten für medizinische Behandlungen, sondern auch eventuelle Schmerzensgeldansprüche des Gebissenen. Diese Versicherung dient daher als finanzielles Sicherheitsnetz für Sie und trägt dazu bei, mögliche rechtliche Konflikte zu entschärfen.

Übrigens gibt es die gesonderte Hundehaftpflichtversicherung, weil Ihr Hund in der Regel nicht durch Ihre gewöhnliche private Haftpflicht abgedeckt ist. Wenn Sie also davon ausgehen, dass Ihr bisheriger Haftpflichtschutz ausreicht, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag noch einmal genau überprüfen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Sie dennoch eine zusätzliche Hundehaftpflicht benötigen.

Hund beißt Mensch

Schmerzensgeld nach Hundebiss

Wer von einem Hund gebissen wird, hat in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und kann dies vom Hundehalter oder der Hundehalterin einfordern. Diese Art der Entschädigung dient dazu, die erlittenen physischen und psychischen Beeinträchtigungen auszugleichen. Das Schmerzensgeld soll eine sogenannte Genugtuungsfunktion erfüllen und damit Strafe für begangenes Unrecht und Ausgleich für erlittenes Unrecht darstellen. Zu unterscheiden ist es übrigens vom Schadensersatz, der für materiellen Schaden gezahlt werden muss. Auch das kann bei einem Hundebiss eingefordert werden, wenn beispielsweise Kleidungsstücke kaputtgegangen sind oder medizinische Kosten entstehen.

Die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich nicht pauschal beantworten und ist von der Schwere der Verletzung abhängig. Auch psychische Folgen wie erlittene Traumata werden von einem möglichen Schmerzensgeld abgedeckt. Können sich die Parteien nicht auf eine passende Summe einigen, so landen diese Konflikte nicht selten vor Gericht, wo über die konkrete Situation, die damit verbundenen Konsequenzen und Schäden sowie letztlich über das Schmerzensgeld nach dem Hundebiss entschieden wird. Die Summen schwanken je nach Gerichtsurteil von 500 Euro für leichte Handverletzungen bis zu über 50.000 Euro für Genitalverletzungen.

Hund beißt Hund

Wer übernimmt die Tierarztkosten?

Nicht immer lässt es sich vermeiden, dass Ihr Hund von einem fremden Hund bei Spazierengehen oder im Park angegangen wird. Genauso schnell kann aus einer harmlosen Spielerei ein ernsthaftes Gerangel mit Beißversuchen werden. In den meisten Fällen lässt sich durch schnelles und konsequentes Eingreifen Schlimmeres verhindern und nicht jeder im Gemenge erlittene Kratzer stellt gleich eine schwerwiegende Verletzung dar. Dennoch können im schlimmsten Fall tiefere Wunden entstehenden, wenn Ihr Hund gebissen wird.

Wenn es zwischen Hunden zu Beißereien kommt, leiden nicht nur die Vierbeiner. Auch Sie als Besitzer:in müssen neben der Sorge um das Tier auch noch unerwartete Kosten wegstecken. Tierarztkosten stehen dabei an erster Stelle. Verletzungen, die während einer Beißerei entstehen, erfordern oft medizinische Versorgung. Ob es um die Behandlung von Bisswunden oder um Röntgenaufnahmen geht, eine tierärztliche Behandlung kostet nicht wenig Geld. Die Ausgaben betreffen zudem nicht nur den direkten Tierarztbesuch, sondern auch mögliche Folgekosten wie Medikamente oder Nachsorgeuntersuchungen.

Diese Kosten können Sie von Ihrem Gegenüber als Schadensersatz geltend machen. Dessen Hundehaftpflicht muss dann für alle Ausgaben aufkommen. Das gilt so eindeutig allerdings nur, wenn die Schuld klar ist, ein Hund sich also eindeutig aggressiv verhalten hat. Ist die Lage unübersichtlicher, wird oftmals eine Haftungsverteilung angewendet. Im Gegensatz zum Hundebiss an einem Menschen gibt es für den Hund allerdings kein Schmerzensgeld, da er gesetzlich nicht als Lebewesen, sondern als Sache eingestuft ist.

Die außergerichtliche Einigung

Letztlich können Sie sich nach einem Hundebiss auch außergerichtlich einigen. Sie vereinbaren also gemeinsam einen angemessenen Schadensersatz. Das macht die Sache auf der einen Seite unkompliziert und vermeidet zusätzlichen Ärger und Mühen vor Gericht. Anderseits sollten Sie hier dringend die Versicherung mit ins Boot holen. Tun Sie dies nämlich nicht und die Versicherung stellt fest, dass der Schadensersatz zu hoch veranschlagt ist (weil zum Beispiel doch eine Mitschuld anzunehmen ist), dann bleiben Sie womöglich auf Kosten sitzen.

Gibt es strafrechtliche Konsequenzen?

Natürlich haben Sie als Hundehalter:in die Pflicht, auf Ihren Hund mit der nötigen Sorgfalt aufzupassen. Tun sie dies und hat Ihr Hund bisher kein auffälliges Verhalten gezeigt, dann sind keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Anders verhält es sich, wenn Sie beispielsweise einen bekanntermaßen aggressiven Hund ohne Leine herumlaufen lassen – und damit vielleicht sogar aktiv eine Leinenpflicht ignorieren. Hier könnte man von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehen.

Sorgen Sie besser vor – die Hundehaftpflichtversicherung von AXA

Sie können Ihren Hund noch so gut erziehen und unter Kontrolle haben. Es lässt sich nicht immer verhindern, dass Ihr Hund nicht doch in eine Situation gerät, in der er aus Angst oder Notwehr heraus zubeißt. In diesem Fall greift Ihre Hundeversicherung und kommt für den entstandenen Schaden auf. Denn mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen können ganz schnell mehrere Tausend, wenn nicht Zehntausende Euro betragen. Auch AXA sichert Sie mit der Hundehaftpflicht in diesen und anderen Situationen ab.

Abseits der Versicherung

Was tun Sie nach einem Hundebiss?

Natürlich drehen sich Ihre ersten Gedanken, wenn Sie von einem Hund gebissen wurden, nicht um Versicherungsfragen. Zunächst geht es um den Biss als solchen und eine angemessene medizinische Versorgung.

Egal ob es sich um einen Kratzer handelt oder um eine tiefere Wunde, Sie sollten in jedem Fall einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Denn letztlich kommt die Wunde nicht von einem sterilen Messer, sondern von Hundezähnen, durch die unter Umständen Bakterien in Ihren Körper gelangt sind. Auch Fragen rund um Tetanus und Tollwut sollten medizinisch abgeklärt werden. Wenn Sie den Arztbesuch vermeiden möchten (was wirklich nur bei kleineren Wunden und Kratzer vertretbar ist), dann sollten Sie die Wunde wenigsten ordentlich reinigen und desinfizieren.

Wenn der Schock vom Hundebiss nicht allzu groß ist oder Sie geistesgegenwärtig genug sind, sollten Sie den Vorfall möglichst gut dokumentieren. Machen Sie Fotos von der Wunde und finden Sie Zeugen, die die Situation gesehen haben. Lassen Sie sich vom anderen Hundehalter bzw. von der anderen Hundehalterin in jedem Fall Kontaktdaten geben. Rufen Sie bei einem schwereren Vorfall vielleicht sogar die Polizei.

Wenn Ihr Hund gebissen wird, gilt das Gleiche:

  • Reinigen und versorgen Sie die Wunde
  • Suchen Sie bei schwereren Verletzungen einen (Tier-)Arzt oder eine (Tier-)Ärztin auf
  • Schließen Sie Tollwut und andere Krankheiten aus
  • Dokumentieren Sie den Vorfall für die Versicherung

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